Kategorie-Archiv: Aktuelles

MRI: Deutsches Brotgetreide qualitativ auf gutem Niveau

Das Max-Rubner-Institut (MRI) in Detmold hat anlässlich der 69. Müllereifachtagung – wie jedes Jahr – einen ersten Zwischenbericht zur diesjährigen Qualitätsuntersuchung im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsuntersuchung (BEE) vorgestellt. Dieser Bericht beruht auf Weizen- und Roggenuntersuchungen der neuen Ernte, die von den Mühlen eingesendet wurden (Mühlenmuster). Nachfolgend lesen Sie eine Zusammenfassung des ersten Ernteberichts vom Max-Rubner-Instituts:

Nach den vorläufigen Zwischenergebnissen weist die diesjährige Winterweichweizenernte, im Durchschnitt aller untersuchten Proben aus dem Bundesgebiet, einen guten Rohproteingehalt von 12,8 % auf (Vorjahr: 13,0 %) auf. Der Sedimentationswert, ein indirektes Maß zur Bestimmung der Proteinqualität, liegt mit 46 ml etwas unter dem Vorjahreswert von 47 ml. Bezogen auf die Beschaffenheit der Stärke, ist die diesjährige Weizenernte als unproblematisch einzustufen: Nur 1,3 % der untersuchten Proben weisen eine Fallzahl unterhalb von 220 s auf (Vorjahr: 23,9 %). Bei den Feuchtklebergehalten sind im Durchschnitt höhere Werte (27,4 %) als im Vorjahr (26,6 %) zu verzeichnen. Auch die Glutenqualitäten sind bislang als sehr gut dehnbar einzustufen. Das Hektolitergewicht zeigt sich in diesem Jahr ebenfalls überdurchschnittlich (2018: 79,1 kg/hl; 2017: 74,8 kg/hl), der Schmachtkornanteil     (1,1 %) hingegen liegt unter den Werten des Vorjahres (1,3 %). Unter den diesjährigen Witterungsbedingungen spielt der Auswuchs keine Rolle (2018: 0,0 %; 2017: 0,98 %).

Beim Roggen hemmten die langanhaltenden Schönwetterbedingungen während der Kornfüllungsphase und der Ernte die Kornentwicklung und gleichzeitig auch die Enzymaktivität. Die Beschaffenheit der Stärke spiegelt dies in diesem Jahr in extrem hohen Amylogramm-Maxima (2018: 1474 Amylogramm-Einheiten (AE); 2017: 615 AE), in hohen Fallzahlen (2018: 264 s; 2017: 159 s) und in höheren Verkleisterungstemperaturen (2018: 71,9 C; 2017: 65,5 C) wider. Bislang haben alle ausgewerteten Proben die Anforderungen der Brotroggenqualität erfüllt; im Vorjahr traf dies nur auf 69 % zu. Das Hektolitergewicht (75,4 kg/hl) ist gegenüber dem Vorjahr (72,0 kg/hl) etwas besser ausgeprägt, wohingegen der Anteil an Schmachtkorn sehr hoch (2018: 8,9 %; 2017: 3,9 %) liegt.

Die Schadstoffsituation ist in diesem Jahr entspannt. Das Vorkommen von Mutterkorn-sklerotien (Mittelwert 0,3 g/kg) ist im Vergleich zum Vorjahr (0,4 g/kg) nochmals zurückgegangen. Durch die trockene Witterung während der Roggenblüte konnte sich im Allgemeinen kein Mutterkorndruck aufbauen. Bedingt durch lokale Wetterereignisse mit starkem Regen und anhaltender Feuchtigkeit, treten einzelne Proben mit höheren Mutterkorngehalten jedoch auch in diesem Jahr auf. In den Proben der Bundesländer, die von großer Trockenheit betroffen waren, zeigen sich ganz überwiegend sehr geringe Gehalte weiterer durch Pilze gebildeter Toxine. Allerdings können in einzelnen Partien auch dort höhere Deoxynivalenol (DON) Gehalte vorkommen. In den (süd)-westlichen Bundesländern liegen die DON-Gehalte im langjährigen, unteren „Normalbereich“. Bislang überschreiten nur sehr wenige Proben die zulässigen Grenzwerte für Mykotoxine.

Den ausführlichen Bericht finden Sie im Internet unter folgendem Link:    Erntebericht 2018 des Max-Rubner-Instituts

 

 

 

Einladung zum Erntegespräch und Qualitätsseminar 2018

Das Labor Aberham in Großaitingen und der Bayerische Müllerbund laden in diesem Jahr zum ersten Mal zu einem gemeinsamen Erntegespräch und Qualitätsseminar ein.

Die Informationsveranstaltung über Erntemengen und Qualitäten findet am 26. September 2018 in der Wildschweinbraterei Meitinger´s Roßstall, Lindauerstraße 1 in Großaitingen statt. Wir möchten Sie dazu sehr herzlich einladen.

Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr.

Folgendes Programm erwartet Sie:

11:00 Uhr      Begrüßung

11:10 Uhr         Aktuelles aus der bayerischen Mühlenwirtschaft

11:40 Uhr         aktuelle Versorgungslage und Preisentwicklung

12:10 Uhr         Die Roggen der Ernte 2018

12:35 Uhr         Mykotoxine in der Ernte 2018

12:45 Uhr         Vorerntemonitoring

13:00 Uhr         Mittagsbuffet

14:00 Uhr         Die Weizen der Ernte 2018

14:45 Uhr         Dinkelqualität der Ernte 2018

15:00 Uhr         Kaffeepause

15:30 Uhr         Mehlqualität und Behandlung

anschl.              Allfälliges und Diskussion

Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro pro Person (inklusive MwSt., Speisen und Getränke)

Bitte melden Sie sich recht zügig bei uns in der Geschäftsstelle an.

 

Beschreibende Sortenliste 2018 erschienen

Die neue Ausgabe der Beschreibenden Sortenliste (BSL) für Getreide, Mais, Öl- und Faserpflanzen, Leguminosen, Rüben und Zwischenfrüchte ist erschienen. Sie können die Onlineversion als PDF in der Geschäftsstelle kostenlos abrufen.

Die Bundessortenliste beschreibt die vom Bundessortenamt zugelassenen Sorten aller wichtigen ackerbaulichen Arten.

Alle Sorten werden mit tabellarischen Übersichten in ihren Anbau-, Resistenz-, Qualitäts- und Ertragseigenschaften beschrieben. Für Pflanzenarten, die überwiegend im Inland vermehrt werden, wird die Marktbedeutung auf Grundlage der Saatgutvermehrungsflächen dargestellt.

Ergänzt wird die BSL durch eine Auswahl von Sorten, die im europäischen Sortenkatalog aufgeführt sind und in Deutschland vertrieben werden können (EU-Sorten). Die BSL Getreide, Mais, Öl- und Faserpflanzen, Leguminosen, Rüben und Zwischenfrüchte 2018 wird vom Bundessortenamt in Hannover herausgegeben.

Zur besseren Übersicht haben die wichtigsten Qualitätsinformationen der Bundessortenliste für Weichweizen für Sie in eine Excelliste eingearbeitet. Die Excelliste kann nach den einzelnen Qualitätsparametern sortiert werden, sodass schnell ein guter müllerischer Überblick über die Sorten gewonnen werden kann.

Die Bundessortenliste im pdf-Format und Excel-Format kann bei uns in der Geschäftsstelle unter Tel.: 089 – 281155, Fax: 089 – 281104 oder per E-Mail abgerufen werden. Zum Herunterladen steht die pdf-Version und Excel-Version auch in unserem Mitgliederbereich (Download-Bereich) unter folgendem Link für Sie bereit: http://download.muellerbund.de/business-getreide/

Gut zu wissen… Steuerentlastung für elektrischen Strom gilt nicht für Elektrofahrzeuge

Das Stromsteuergesetz (StromStG) sieht unter anderen zwei Möglichkeiten der Steuerentlastung bzw. Rückerstattung für elektrischen Strom vor, der von Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zu betrieblichen Zwecken verbraucht wird. Nachdem nun auch von Mühlen Elektrofahrzeuge betrieblich genutzt werden, möchten wir darauf hinweisen, daß in diesem Zusammenhang ein steuerrechtliches Problem entstehen kann.

In § 9b und § 10 StromStG wird explizit darauf hingewiesen, daß die Stromsteuer-entlastung nicht für Strom gewährt wird, der für Elektromobilität verwendet wird.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie für Ihr E-Fahrzeug (oder für Ihre Mitarbeiter/Kunden) eine Ladestation im Betrieb eingerichtet haben, so darf für den dort verbrauchten Strom keine Steuerentlastung beantragt werden. Anderenfalls setzen Sie sich der Gefahr der Steuerhinterziehung aus und gefährden die ansonsten berechtigte Rückerstattung Ihres darüber hinaus betrieblich genutzten elektrischen Stroms.

Was können Sie tun?

Die einfachste Lösung besteht darin, im Betrieb keinerlei E-Fahrzeuge zu laden. Sollten Sie dennoch aus praktischen Gründen im Betrieb eine Ladestation betreiben wollen, so müssen Sie für diese einen separaten, geeichten Zähler setzen und bei der Beantragung möglicher Stromsteuerentlastungen diesen damit ermittelten Verbrauch vom Gesamtstromverbrauch abziehen!

Wo liegt keine Elektromobilität vor?

Bei allen elektrisch betriebenen und nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge (z.B. Elektrostapler) bzw. Fahrräder, die ausschließlich auf Ihrem Betriebsgelände eingesetzt werden!

Neue PR-Aktionen für die Ernährungshandwerk

Seit über einem Jahr läuft nun schon erfolgreich die PR-Kampagne „Ihre regionalen Genusshandwerke“ der Ernährungshandwerke (Brauer, Metzger, Konditoren, Bäcker und Müller) zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Agentur für Lebensmittelprodukte (alp). Mit vielen Aktionen wurden die Ernährungshandwerke bei den Verbrauchern in ein positives Licht gerückt. Nun wurden im Rahmen dieser Kampagne neue Werbeanzeigen in namhaften Zeitschriften und Magazinen geschaltet, die wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern und zeigen möchten.

In der April-Ausgabe des Spiegel-Magazins „Bayern Starkes Land“ wurde von der alp Bayern im Rahmen der Kampagne eine Werbeanzeige der Genusshandwerke geschaltet. Auch in dem Magazin „Gastgeber Bayern“ des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes – Dehoga Bayern, erschien eine Anzeige zu den Bayerischen Genusshandwerken. Die Zeitschrift richtet sich in erster Linie an Gastronomie und Hotellerie in Bayern. Eine weitere Anzeige wird im Magazin der Süddeutschen Zeitung „Genuss erleben“ am 15. September 2018 erscheinen.

Sie sehen, es wird einiges getan, damit die Müllerei und die weitere Getreide-wertschöpfungskette der Bäcker und Konditoren dem Verbraucher immer gut im Gedächtnis bleiben. Es ist enorm wichtig, den Beruf des Müllers bzw. der Müllerin nach außen zu tragen, damit jeder weiß, daß es die Müllerei ist, die das Grundnahrungsmittel Nummer Eins, nämlich das Mehl, herstellt. Dazu planen wir zusammen mit dem Ministerium im Herbst noch weitere Schritte, über die wir Sie alsbald informieren werden.

Nachfolgend sehen Sie die geschalteten Anzeigen, wie sie in den Magazinen erschienen sind:

Weitere Informationen zur PR-Kampagne unter: www.genusshandwerke.de

Getreidejahrbuch 2018/19 erschienen

Das Getreidejahrbuch 2018/19 ist nun ganz neu im Verlag Moritz-Schäfer erschienen und ist in der Praxis eine nützliche und unentbehrliche Informationsquelle. Es sollte deshalb in jedem Mühlenbüro vorzufinden sein. Das Getreidejahrbuch erscheint in diesem Jahr bereits im 61. Jahrgang und erfreut sich in Fachkreisen großer Beliebtheit.

Das Getreidejahrbuch enthält unter anderem eine Auflistung wichtiger nationaler und EU-Vorschriften, Informationen zu Sorten, Qualitäten und Ernte sowie zahlreiche Statistiken.

Wichtige Informationen der Getreidewirtschaft sind in diesem Nachschlagewerk in Tabellen übersichtlich zusammengefasst. So können die Qualitäten und Mengen der Ernte 2017 bei Weizen oder Roggen, biologisch oder konventionell, in kürzester Zeit gefunden werden. Des weiteren gibt es Qualitätsbeschreibungen der Winterweizensorten anhand der wichtigsten müllerischen Kennziffern.

Das Getreidejahrbuch 2018/19 besticht auch in diesem Jahr durch

  •  Klar aufgebaute Tabellen
  •  Zusammenfassung der geltenden Getreidemarkt-bestimmungen
  •  Interessantes statistisches Material

Neu: mit ausführlichen Beiträgen

Das Getreidejahrbuch 2018/19 umfasst 120 Seiten und ist wie immer im Taschenformat DIN-B6 erschienen. Es ist beim Bayerischen Müllerbund zum Preis von 19,95 Euro (inkl. MwSt.) zuzüglich Versandkosten unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 – 281104, Mail: kontakt@muellerbund.de, zu beziehen.

BGN-Arbeitsschutzinformation für neue Mitarbeiter

Passend zum Start des neuen Ausbildungsjahres hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aktuell eine Arbeitssicherheitsinformation (ASi) „Neu im Unternehmen – Informationen für Berufsanfänger und Auszubildende“ veröffentlicht.

Die Einführung und Unterweisung in den Arbeitsschutz ist nicht nur für Berufsanfänger, Teilzeitkräfte, Auszubildende und neue Mitarbeiter in den Betrieben ein nicht zu unterschätzendes Thema. Um den Betrieben diese Aufgabe zu erleichtern, hat die BGN eine neue Arbeitssicherheitsinformation dazu erstellt. Die Broschüre ist bewusst einfach aufgebaut und versucht in einfachen, verständlichen Worten anhand von Stichworten alle notwendigen Informationen zu den Rechten und nicht zu vergessen Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz zu geben.

Die Themen erstrecken sich dabei auf alle wesentlichen Bereiche im Betrieb. Angefangen vom Verhalten nach einem Unfall über Brandschutz, Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln, Maschinen usw. bis hin zu Sucht und psychischen Belastungen.

Da die ASi allgemein für alle Gewerke erstellt wurde, enthält sie keine speziellen müllerischen Themen. Sie ist dennoch auch für Mühlenbetriebe sehr hilfreich, da aus den allgemein gültigen Erläuterungen durchaus Rückschlüsse auf betriebsspezifische Gefährdungen gezogen werden können. Zudem bietet die ASi durch die in den einzelnen Kapiteln gestellten Fragen eine gute Vorlage, um die betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. zu überprüfen und Schulungen dazu zu erstellen. Die ASi kann zwar eine Unterweisung nicht ersetzen, sie hilft aber bei deren Durchführung.

Die ASi ist im Downloadbereich des Bayerischen Müllerbundes eingestellt und kann dort kostenfrei abgerufen oder über die Geschäftsstelle bestellt werden.

Bei speziellen Fragen zum Arbeitsschutz bzw. Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung von Mitarbeitern können Sie sich gerne jederzeit an den technischen Berater des Müllerbundes, Herrn Peter Hirschmann, wenden.

Gesetzlicher Hintergrund:

§ 6 (1) ArbStättV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen.

 

Neue Broschüre des Müllerbundes über Urgetreide erschienen

Der Bayerische Müllerbund hat eine neue Broschüre zum Thema „Urgetreide“ gestaltet. Diese ist nun fertig und reiht sich hervorragend in die bereits bestehenden Broschüren Weizen-Roggen-Dinkel ein. Die neue Broschüre Urgetreide kann ab sofort beim Bayerischen Müllerbund bestellt werden.

Die neue Broschüre mit dem Titel „Vom Korn zum Mehl – Urgetreide Einkorn und Emmer“ beschreibt zu aller erst die Geschichte dieser beiden Urgetreidearten. Zudem werden Fakten zu den Anbauflächen oder Erträgen geliefert. Neben der Beschreibung zu welchen Mehlen Einkorn und Emmer in der Mühle vermahlen werden, gibt es ebenso Tipps, welche Mehle wie verwendet werden können. Weitere nützliche Informationen über Einkorn und Emmer sowie ein Rezeptvorschlag runden die Broschüre ab.

Die neue Broschüre trägt im Gegensatz zu den anderen Broschüren nicht mehr den Titel                 „5-Minuten-Info“, der neue Überbegriff der Broschüren lautet nun, wie vom PR-Ausschuss im Bayerischen Müllerbund beschlossen, „Vom Korn zum Mehl“.

Die anderen Broschüren „Weizen und Mehl“, Roggen und Mehl“ und „Dinkel und Mehl“ werden bei einem nächsten Relaunch ebenso umbenannt.

Wie die anderen Broschüren auch, ist diese für den interessierten Verbraucher sowie auch für dne Einsatz im Schulunterricht konzipert. Bestellt werden kan die Broschüre am besten per E-Mail an kontakt@muellerbund.de

BR Alpha zeigt Film über den Ausbildungsberuf Müllerei

Der deutsche Fernsehbildungskanal BR Alpha stellt jede Woche in seinem Format „Ich mach´s!“ einen Ausbildungsberuf vor. Nun wurde auch der Beruf des Verfahrenstechnologen/in Mühlen- und Getreidewirtschaft – Fachrichtung Müllerei vorgestellt. Das Video ist sehr gelungen und zeigt die einzelnen Stationen, die ein Auszubildender während seiner Ausbildungszeit durchläuft.

Ein Auszubildender wurde bei seiner Arbeit mit der Kamera begleitet. Dabei erklärt er mit authentischen Statements, was er so toll am Beruf des Müllers findet. Zudem wird im Video vermittelt, welche Voraussetzungen man mitbringen muß.

Das Video kann unter nachfolgendem Link angesehen werden:

„Ich mach´s – Müllerei“

Internetpranger soll Verfassungskonform werden – LFGB wird geändert

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichte Anfang Mai seinen Beschluss zum Internetpranger. Betriebsveröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB werden darin zwar grundsätzlich als verfassungsgemäß, das Fehlen einer zeitlichen Begrenzung aber als Verstoß gegen die Berufsfreiheit angesehen. Die Richter fordern den Gesetzgeber daher zur Schaffung einer Regelung hinsichtlich der Veröffentlichungsdauer auf. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun sehr schnell einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorgelegt.

Die Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB soll die Behörden verpflichten, auch ohne konkrete Gesundheitsgefahr die Öffentlichkeit im Falle von Verstößen gegen Lebensmittel- oder Futtermittelrecht zu informieren. Die damit einhergehende Veröffentlichung der Namen der betroffenen Unternehmen ist nach Auffassung des BVerfG grundsätzlich verfassungsgemäß, lediglich das Fehlen einer zeitlichen Begrenzung der Veröffentlichung entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, so dass der Gesetzgeber zur Schaffung einer neuen Regelung aufgefordert wurde.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun einen entsprechenden Entwurf (Stand 23. Mai 2018) erarbeitet, der den Vorgaben des BVerfG Rechnung tragen soll. Paragraph 40 LFGB soll nunmehr um einen Absatz 4a ergänzt werden, in welchem es heißt: „(4a) Die Information nach Absatz 1a ist einschließlich zusätzlicher Informationen nach Absatz 4 sechs Monate nach der Veröffentlichung zu entfernen.“

Laut BMEL beschränkt sich der Gesetzentwurf ganz bewusst auf die Ergänzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Löschungsfrist (kleine Lösung). Eine darüber hinausgehende Anpassung des § 40 LFGB soll mit weiteren Änderungen in einem gesonderten LFGB-Änderungsgesetz nach der Sommerpause in Angriff genommen werden.

Der Bayerische Handwerkstag hat dazu nun eine Stellungnahme abgegeben, an der der Bayerische Müllerbund e.V. und die bayerischen Lebensmittelhandwerke (Bäcker, Metzger, Konditoren, Brauer und Müller) mitgearbeitet haben und die sich im Anhang des heutigen Rundschreibens befindet.

Darin wird dieser neue Gesetzesentwurf als eine überstürzte Reaktion gesehen, in Anbetracht, dass es auch im Interesse des Lebensmittelhandwerks liegt, dass der Gesetzgeber nun rasch die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 1a LFGB herstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Regelung zwar gerade noch für verfassungsgemäß erachtet, aber schon in seinem Beschluss dargelegt, dass sie einer verfassungskonformen Anwendung bedürfe. Dies ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass als Veröffentlichungsgrund ein Überschreiten der im Gesetz genannten Bußgeldhöhe von 350 Euro für eine verfassungskonforme Anwendung noch nicht ausreichend sein kann, ist in der Stellungnahme zu lesen. Es genüge demnach aber nicht allein das Vertrauen darauf, daß die Vollzugsbehörden die Regelung schon verfassungskonform anwenden werden. Gerade die Erfahrung, daß die Vorschrift in der Vergangenheit von den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich angewandt wurde, machen konkrete Vorgaben des Gesetzgebers notwendig.

Das bayerische Lebensmittelhandwerk fordert deshalb:

  • Möglichst kurze Löschfristen
  • Rasche Nachkontrolle der Betriebe
  • Löschung der Veröffentlichung bei behobenem Verstoß
  • Keine Veröffentlichung bei bloßem Verdacht
  • Keine Veröffentlichung, wenn Mängel sofort behoben werden können
  • Keine Veröffentlichung bei Mängel, die keinen Produkteinfluss haben
  • Keine Weiterleitung vollständiger Kontrollberichte an vermeintliche Verbraucherschutzorganisationen, sofern keine Gefährdung der Öffentlichkeit vorliegt.