Müllerbund hat sich erfolgreich eingesetzt: Bayern und weitere Länder verlängern Frist zur Nachrüstung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung

Der Bayerische Müllerbund hat sich gemeinsam mit den Bayerischen Ernährungshandwerken dafür eingesetzt, die Frist zur Nachrüstung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zu verlängern – jetzt mit Erfolg! Bayern, Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen verlängern die Frist zur Nachrüstung der Kassen mit Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 31. März 2021. Zuvor war die Umstellungsfrist der 30. September 2020. Damit haben Betriebe und vor allem Mühlenläden in den kommenden Monaten nun mehr Zeit bei der technischen Umstellung der Kassensysteme. Wir gehen davon aus, dass weitere Länder sich diesem Vorbild anschließen werden.

Das Bundesfinanzministerium verlangt, dass Firmen bis 30.09.2020 manipulationssichere technische Sicherungssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Neben Bayern haben auch die Bundesländer Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Frist nun verlängert und stellen sich damit allesamt gegen die Blockadehaltung des Bundesfinanzministeriums. Es ist davon auszugehen, dass die restlichen Bundesländer die Frist ebenso noch verlängern werden.

Hier ist aber wichtig zu beachten, dass die TSE definitiv bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 bestellt werden muss. Die Nachrüstung kann dann im Zeitraum 01.10.2020 bis 31.03.2021 erfolgen. Deshalb sollten Sie die Umstellung Ihrer Registrierkassen dennoch frühzeitig angehen.

Die Nachrüstung ist zwingend vorzunehmen. Jetzt gibt es ein bisschen mehr Zeit dafür!