Kategorie-Archiv: Aktuelles

Qualifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ im Frühjahr 2025

Die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau bietet ab März 2025 erneut die Weiterbildung zur „Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ an. Diese Qualifizierung richtet sich speziell an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mühlenbetrieben mit geringer oder fachfremder Qualifikation, um den steigenden Anforderungen in der Getreidewirtschaft gerecht zu werden.

Zielgruppe für den neuen Kurs sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mühlenbetrieben, die eine geringe Qualifizierung ohne Berufsabschluss haben oder sonstige Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre berufsfremd tätig sind. Der nächste Kurs ist ab März 2025 geplant. Die Weiterbildungsmaßnahme dauert insgesamt acht Wochen. Ein passgenaues Angebot für die Müllerei – und sicher auch für den Bedarf in Ihrem Unternehmen interessant!

Inhalte und Zielsetzung

Der achtwöchige Kurs umfasst theoretische und praktische Lerninhalte, darunter:

  • Rohstoffkunde und Getreideannahme
  • Getreidereinigung und -untersuchung
  • Lagerhaltung (Kühlen, Trocknen, Belüften)
  • Vermahlung und Mehluntersuchung

Die Teilnehmer erhalten sowohl Unterricht in der Schulmühle als auch praktische Erfahrungen im Mühlenlabor. Ziel ist es, die Teilnehmer umfassend für die Arbeitsbereiche der Mühlenwirtschaft zu qualifizieren.

Ablauf und Voraussetzungen

  • Kursbeginn: 10. März 2025
  • Dauer: Acht Wochen (Blockunterricht, 320 Unterrichtseinheiten)
  • Unterrichtszeiten: Kalenderwochen 11 bis 15 und 18 bis 20
  • Praktikumszeiten: KW 9, 10, 16 und 17

Zur Teilnahme ist ein Nachweis über mindestens 160 Stunden praktische Tätigkeit im Mühlenbetrieb erforderlich.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kursgebühr beträgt 1.708,80 Euro. Dank der AZAV-Zertifizierung kann die Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur gefördert werden. Je nach Betriebsgröße werden bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet. Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten sind ebenfalls möglich. Der Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen erreicht ist.

Anmeldung und weitere Informationen

Detaillierte Informationen sowie den Flyer finden Sie hier.

Kontakt für Anmeldung:

Petra Sträter, Gewerbliche Schule Im Hoppenlau

Telefon: 0711 216570 10

E-Mail: petra.straeter@hoppenlau.de

Diese Weiterbildung ist eine ideale Chance für Mühlenbetriebe, ihre Mitarbeiter gezielt zu qualifizieren und den gestiegenen Anforderungen der Branche gerecht zu werden.

Crashkurs Lebensmittelkennzeichnung am 28.01.2025

Unser Bundesverband nimmt eine alte Tradition wieder auf und bietet am Dienstag, den 28. Januar 2025 von 10.00 bis 15.30 Uhr in Ulm-Seligweiler einen „Crashkurs Lebensmittelkennzeichnung“ an. Als Müllerbunds-Mitglied sind Sie dazu herzlich eingeladen.

Folgende Inhalte stehen auf der Tagesordnung:

  • Pflichtkennzeichnung: Klärung von Bezeichnungen wie „Pizzamehl“ oder „Type 00“ und den Umgang mit Zutaten wie Malzmehl und Ascorbinsäure. Zudem wird auf die Nährwerttabelle und Allergenkennzeichnung eingegangen.
  • Neue Entwicklungen: Updates zu rechtlichen Vorgaben, etwa Warnhinweise bei STEC in Mehl, sowie Empfehlungen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten.
  • Health Claims: Grundlagen und Praxisbeispiele für gesundheitsbezogene Angaben, z. B. bei Proteinprodukten, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Weitere Themen unter den Überschriften Pflichtkennzeichnung und Health Claims sind: die Bezeichnung von Mehl und Mehlzusätze, Nährwerttabelle und Allergenkennzeichnung, Dinkel und Ur-Getreide oder der „Warnhinweis“ zu STEC in Mehl. Es wird über neues von ALS & ALTS berichtet, es geht um gesundheits- und nährwertbezogene Angaben sowie um aktuelle Rechtsprechung.

Der Kurs wird von Bärbel Hintermeier und Franca Werhahn (LEKKER Partners) geleitet. Für Rückfragen steht Christian Steiner unter Tel. 030/212336938 oder E-Mail: christian.steiner@vgms.de zur Verfügung.

Die Teilnahmegebühr beträgt 59,00 Euro zzgl. MwSt. Die Anmeldung erfolgt über die Bundesmühlenkontor GmbH.

Veranstaltungsort:

Hotel und Rasthaus Seligweiler, Seligweiler 1, 89081 Ulm-Seligweiler.

Bei Interesse können Sie sich hier anmelden:

Das ausführliche Programm finden Sie im Anhang des heutigen Rundschreibens.

Kostenloses Seminar zur innovativen Wärmeerzeugung aus Wasserkraft

Die Wärmeplanung ist ein Schlüsselbaustein für die Energiewende und die klimaneutrale Zukunft unserer Wirtschaft, Städte und Gemeinden. In diesem Kontext rückt die Integration von Wasserkraft als nachhaltige Energiequelle zunehmend in den Fokus einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Viele Mühlen betreiben eine Wasserkraftanlage und fragen sich, welches Potential die Wasserkraft neben der klassischen Stromerzeugung noch hat. Ein Seminar der IHK für München und Oberbayern gibt darauf Antworten.

Welche Potenziale bietet die Wasserkraft für die Wärmeerzeugung? Wie lassen sich technische, ökologische und wirtschaftliche Aspekte in Einklang bringen? Auf diese und viele weitere Fragen bietet ein hoch interessantes und kostenloses IHK-Seminar am 06. Februar ab 13 Uhr in der IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München umfangreiche Antworten.

Gemeinsam mit Experten aus der Technik, Betreibern und Vertretern der Verwaltung werden konkrete Maßnahmen und innovative Lösungsansätze diskutieren. Dabei sollen besonders die Herausforderungen und Chancen für die Umsetzung vor Ort in den Blick genommen werden.

Gerne laden wir Sie im Namen der IHK für München und Oberbayern in den Handelskammersaal in der Max-Joseph-Straße 2, 80333 München ein. Das Seminar ist kostenlos und findet in Kooperation mit der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern und dem Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke statt. Die Moderation übernimmt der Geschäftsführer des Müllerbundes, Herr Dr. Josef Rampl.

Für Fragen steht Ihnen Ihr IHK-Ansprechpartner, Herr Anian Pauli, unter Telefon: 089 5116 1623 oder E-Mail: pauli@muenchen.ihk.de  gerne zur Verfügung.

Das Programm und die Einladung finden Sie in der Anlage. Hier können Sie sich hier anmelden.

 

Das neue Rezeptheft des Bayerischen Müllerbundes ist da: „Gutes Brot – Die schönsten Rezepte aus der Mühle“ – Am besten gleich bestellen!

Der Bayerische Müllerbund präsentiert pünktlich zum Jahresstart mit „Gutes Brot – Die schönsten Rezepte aus der Mühle“ sein neues Rezeptheft. Dieses ist eine Hommage an die Vielfalt und Qualität heimischer Mehle. Das Rezeptheft umfasst 20 sorgfältig entwickelte Backanleitungen, die das Beste aus Roggen, Dinkel, Weizen und alten Getreidesorten wie Einkorn und Emmer herausholen. Das neue Rezeptheft darf in keinem Fall im Mühlenladen fehlen, bestellen Sie deshalb gleich heute noch.

Eine Reise durch die Welt des Brotbackens

Das Rezeptheft bietet eine breite Palette an Kreationen: von klassischen Rezepten wie der Roggenkruste mit Sauerteig und dem knusprigen Wurzelbrot bis hin zu außergewöhnlichen Varianten wie dem Dinkel-Sonnenblumenkernbrot oder dem Urkornstangerl mit Bier. Auch italienische Klassiker wie die Focaccia finden ihren Platz. Jedes Rezept ist klar strukturiert und beinhaltet nicht nur Zutaten und Schritte, sondern auch hilfreiche Tipps zur Teigführung und Backtechnik.

Rezepthaft neuAltes Getreide neu entdecken

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf alten Getreidesorten. Einkorn und Emmer, die Vorläufer moderner Getreide, werden in Rezepten wie dem Einkorn-Vollkornbrot mit Karotten oder dem saftigen Emmerbrot mit Kümmel eindrucksvoll in Szene gesetzt. Diese Brote zeichnen sich durch einzigartige Aromen und eine außergewöhnliche Nährstoffdichte aus – perfekt für alle, die auf der Suche nach Abwechslung und Authentizität sind.

Ein Mehrwert für die Backstube

Das Rezeptheft ist mehr als eine Sammlung von Anleitungen: Es vermittelt fundiertes Wissen über Mehlsorten, ihre Verarbeitung und die Geheimnisse gelungener Brote. Praktische Tipps, wie die richtige Knettechnik oder die Vorteile der Sauerteigführung, machen die Broschüre zu einem wertvollen Begleiter für alle Hobbybäcker – vom Anfänger bis zum Profi.

Lassen Sie sich inspirieren und entdecken Sie mit „Gutes Brot“ die Vielfalt des Brotbackens neu!

Bestellen können Sie das neue Rezeptheft einfach per E-Mail an info@muellerbund.de

Weihnachtsgrüße

Der Bayerische Müllerbund wünscht Ihnen ein

frohes und besinnliches Weihnachtsfest und

einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025!

 

Für 2025 wüschen wir Ihnen Glück, Frohsinn und vor allen Dingen aber Kraft, Zuversicht und eine stabile Gesundheit sowie Vitalität und Ausdauer zur Bewältigung aller Herausforderungen, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen mögen. Schöpfen Sie in den ruhigen Tagen zwischen den Jahren Kraft für die Umsetzung Ihrer guten Vorsätze im kommenden Jahr. Dafür wünschen wir Ihnen bereits jetzt alles erdenklich Gute!

Vom 24.12.2024 – 06.01.2025 ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Inflation in der Weihnachtsbäckerei: Der „Plätzchenpreisindex“

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat im Advent 2024 den sogenannten Plätzchenpreisindex analysiert und dabei herausgefunden, dass die Inflation unterschiedliche Auswirkungen auf das Plätzchenbacken hat. Während einige Zutaten deutlich teurer geworden sind, bieten andere sogar eine Preisentlastung.

Butter als Preistreiber, Zucker und Mehl im Rückgang

Besonders auffällig sind die gestiegenen Butterpreise: Im Vergleich zum November 2023 kostet Butter 43,9 Prozent mehr, was vor allem für butterlastige Plätzchen wie Vanillekipferl (+1,9 Prozent) oder Spitzbuben (+1,5 Prozent) einen spürbaren Preisanstieg bedeutet. Gleichzeitig profitieren Verbraucher von deutlichen Preisrückgängen bei Zucker (-24,3 Prozent) und Mehl (-4,5 Prozent).

Die Wahl des Rezepts macht den Unterschied

Laut den Statistikern sind Plätzchen ohne oder mit wenig Butter die beste Wahl, um Kosten zu sparen. Während Klassiker wie Vanillekipferl und Spitzbuben leicht teurer geworden sind, sind Zimtsterne oder Elisenlebkuchen durch die niedrigeren Zucker- und Mehlpreise preiswerter als im Vorjahr.

Fazit: Mit der richtigen Rezeptwahl kann das Plätzchenbacken 2024 trotz hoher Butterpreise ein preiswertes Vergnügen bleiben.

Veränderung Verbraucherpreise

Bayerischer Müllerbund ehrt die Meyermühle Landshut als besten Ausbildungsbetrieb 2024

Der Bayerische Müllerbund legt viel Wert auf eine gute Ausbildung und ehrt deshalb jedes Jahr den besten Ausbildungsbetrieb in Bayern. Dieses Jahr geht diese Auszeichnung nach Landshut an die Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer´s Nachf. AG. „Nur wer eine gute und fundierte Ausbildung erhält, kann später auch den wichtigen Beruf des Müllers ausführen und Mehle in bester Qualität herstellen“, betont der Geschäftsführer des Bayerischen Müllerbundes, Dr. Josef Rampl, bei der feierlichen Übergabe der Ehrenurkunde. „Eine gute Ausbildung ist zudem der stabilste Grundpfeiler für den Lebensweg. Deshalb wollen wir mit dieser Ehrung jene Betriebe in den Mittelpunkt rücken, die diese hervorragende Ausbildung möglich machen und uns sehr herzlich bei der Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer´s Nachf. AG für die herausragende Ausbildungsarbeit bedanken“ lobt Rampl.

Ziel der Betriebsehrung des Bayerischen Müllerbunds ist es, die hohe Ausbildungsqualität in den Mühlenbetrieben herauszustellen. Gerade in Handwerksberufen, wie dem des Müllers, ist es enorm wichtig, dass der Ausbildungsbetrieb dem Lehrling sein Wissen vermittelt. Denn jeder Auszubildende ist neben seinem eigenen Engagement und Fleiß nur so gut wie sein Lehrmeister.

„Unsere Ausbildung in Bayern und Deutschland zählt zu den führenden weltweit und auch die exzellenten Weiterbildungsmöglichkeiten machen unsere Müllerinnen und Müller zu gefragten Arbeitskräften. Als Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer´s Nachf. AG sind wir stolz darauf, hierzu unseren Beitrag zu leisten.“, sagt Simon Matiske, der für die Ausbildung von Jonas Fürle verantwortlich war und sehr stolz auf die erbrachte Leistung ist.

Rudolf Sagberger, 1. Vorsitzender des Bayerischen Müllerbundes betont, dass gerade der Beruf des Müllers beziehungsweise der Müllerin ein Beruf mit Zukunft ist, denn Müller werden immer gebraucht. „Ausgebildete Müller haben auch ohne Abitur und Studium glänzende Karriereaussichten“, so Sagberger.

Mit der Betriebsauszeichnung möchte der Bayerische Müllerbund den Müllern von Morgen zeigen, dass die Mühlenbranche eine hervorragende und fundierte Ausbildung bietet und sich die Ausbildung zum Müller lohnt.

Der Präsident des Bayerischen Müllerbundes, Rudolf Sagberger und der Müllerbunds-Geschäftsführer, Dr. Josef Rampl übergaben die Urkunde an Michael Hiestand, Vorstand der Meyermühle und Simon Matiske, Technischer Betriebsleiter der Meyermühle. V.l.n.r.: Dr. Josef Rampl, Michael Hiestand, Rudolf Sagberger, Simon Matiske.
Der Präsident des Bayerischen Müllerbundes, Rudolf Sagberger und der Müllerbunds-Geschäftsführer, Dr. Josef Rampl übergaben die Urkunde an Michael Hiestand, Vorstand der Meyermühle und Simon Matiske, Technischer Betriebsleiter der Meyermühle. V.l.n.r.: Dr. Josef Rampl, Michael Hiestand, Rudolf Sagberger, Simon Matiske.

Müllerbund-Onlineseminar am 13. Dezember 2024 zur E-Rechnungspflicht

Im März hat der Bundesrat der Kompromiss-Fassung des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Damit ist die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland beschlossene Sache – zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich ab Januar 2025. Um Ihnen die E-Rechnung mit den kommenden Pflichten, Herausforderungen aber auch auf lange Sicht gesehenen Vereinfachungen im Tagesgeschäft näher zu bringen, veranstaltet der Bayerische Müllerbund mit der Steuerberatungskanzlei Dr. Staub am Freitag, den 13. Dezember 2024 von 11.00 bis 12.30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zur „E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025“. Das Seminar ist für Sie als Müllerbunds-Mitglied kostenlos.

Mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) entspricht Deutschland einem Gesetzesvorhaben der EU, ein System zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu etablieren. In der ersten Stufe plant das Bundesfinanzministerium die schon erwähnte Einführung der verpflichtenden E-Rechnung. Ab dem Jahr 2028 soll es in Deutschland darauf aufbauend ein Meldesystem geben zur Übermittlung steuerrelevanter Daten aus den E-Rechnungen an die Finanzverwaltung, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.

Was im ersten Moment nach mehr Bürokratie klingt, kann sich langfristig allerdings lohnen: denn die obligatorische E-Rechnung dürfte einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in den Unternehmen bewirken.

  • Effizientere Arbeitsweise: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege erhält man medienbruchfreie Prozesse: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung
  • Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert die Qualität der Buchführung.
  • Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen, denn Kosten für Papier, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60 Prozent gegenüber herkömmlichen Rechnungen

Aber: Die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung bedeutet zunächst einen Mehraufwand und Kosten, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen eventuell neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. Um Sie hierbei von Anbeginn bestmöglich zu unterstützen, veranstaltet der Bayerische Müllerbund dieses Online-Seminar, um Sie über die kommenden Anforderungen und Herangehensweisen ab 2025 zu informieren.

bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle.

Energievergleich in Mühlenbetrieben – Nehmen Sie das Angebot des Bayerischen Müllerbunds an!

Das Ziel die Energiekosten und damit in erster Linie den Energieverbrauch zu senken, wird von vielen Mühlenbetrieben verfolgt. Eine Frage, die sich viele Mühlen stellen: Wo steht mein Mühlenbetrieb im Vergleich zum Branchendurchschnitt. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, am Energievergleich des Bayerischen Müllerbundes teilzunehmen und mögliche Energieeinsparungen zu finden!

Nicht nur aufgrund der hohen Energiekosten, sondern auch aus der Anforderung zur Reduzierung des CO2-Ausstosses bei der Produktion durch die Gesetzgebung, die Behörden, Banken/Versicherungen und Ihre Kunden, ist die Senkung des Energieverbrauchs in Mühlenbetrieben ein essenzielles Thema, das Sie nicht außer Acht lassen sollten.

Die Technische Betriebsberatung des Bayerischen Müllerbundes bietet Ihnen ab sofort an, die Energieverbräuche und -flüsse in Ihrem Betrieb zu untersuchen. Die Datenaufnahme ist relativ einfach. Sie werden einen Fragebogen erhalten, in dem Sie wichtige energierelevante Daten (Verbräuche für Strom, Diesel, Heizöl, Gas usw. sowie Produktionsdaten in Form von Mengen und Durchsätzen in t/h und Maschinendaten in kW) eintragen. Zudem sind noch einige zusätzliche Fragen zu örtlichen Besonderheiten zu beantworten. Bei einem Vor-Ort-Besuch soll auf die Eigenheiten des Betriebes näher eingegangen werden.

Die Betriebe, die vormals die SpaEfV-Betreuung in Anspruch genommen hatten, kennen das Prozedere bereits. Hier ist die Durchführung der Analyse relativ schnell zu erstellen. Es ist geplant, die Analysen jährlich durchzuführen, um ggf. auch Verbesserungen oder schlimmstenfalls Verschlechterungen feststellen zu können.

Das Angebot ist für Sie als Mitglied des Müllerbundes kostenfrei. Es fällt lediglich eine Pauschale für den Vor-Ort-Termin in Höhe von € 185,– (netto) an.

Setzen Sie sich bei Bedarf mit Herrn Dipl.-Ing. Peter Hirschmann in Verbindung. Sie erreichen ihn am besten per E-Mail unter hirschmann@muellerbund.de.

Bürokratieabbau: Bayerisches Handwerk fordert Änderung der elektronischen Krankschreibung

Der Bayerische Handwerkstag (BHT), dem auch der Bayerische Müllerbund angehört, fordert Änderungen bei der elektronischen Krankschreibung. „Aus der ‚Bringschuld‘ für die Beschäftigten, die bis vor knapp zwei Jahren ihre Krankschreibung schriftlich vorlegen mussten, ist eine ‚Holschuld‘ für unsere Betriebe geworden, die die Krankmeldung seitdem bei den Krankenkassen abrufen müssen. Dieses Verfahren ist ein Paradebeispiel für überflüssige Bürokratie, stört die Abläufe im Unternehmen und sorgt für zusätzliche Kosten“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Das gesamte bayerische Handwerk unterstützt deshalb den Bundesratsantrag des Freistaats Bayern, das Sozialgesetzbuch entsprechend anzupassen. Peteranderl: „Eine von den Krankenkassen proaktive und automatische Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Arbeitgeber würde unsere Betriebe deutlich entlasten. Der Gesetzgeber könnte seinen Worten zum Bürokratieabbau zudem schnell Taten folgen lassen.“