Aktuelles

  • Internationale Handwerksmesse 2024: Senden Sie uns bitte Ihre Mehlpackungen für die Ausstellung und unterstützen Sie uns bei der Standbetreuung!

  • Mühlen- und Mischfutterjahrbuch 2024 erschienen

  • Einladung zur Müllereifachtagung in Osterfeld vom 22. – 23. März 2024

  • DMSB-Schnuppertag am 8. März 2024

  • Arbeitsschutzseminar für kleine und mittlere Mühlen, Mischfutterbetriebe & Mälzereien

Über uns

Der Bayerische Müllerbund e.V., Landesverband der Bayerischen Mühlen, wurde 1910 in Landshut – Ellermühle als „Vereinigung bayerischer mittlerer und kleinerer Handels- und Kundschaftsmühlenbesitzer“ gegründet. Schnell entwickelte er sich zum mitgliederstärksten Berufsverband der Müller(innen) in Deutschland. Heute versinnbildlicht er eine junge, moderne Organisation mit dem Anspruch die Zukunft des Müllerhandwerks maßgeblich mitzugestalten.

Der Bayerische Müllerbund besitzt die Rechtsform des eingetragenen Vereins mit Gemeinnützigkeitscharakter. Sein Fachgebiet umfasst die mittelständische Müllerei, einschließlich Back- und Futterschrotmüllerei, die Mischfutterherstellung sowie Sonderformen der Mühlenwirtschaft. Er vertritt die wirtschaftlichen und sozialen  Interessen der mittelständischen Mühlenwirtschaft in der Öffentlichkeit, unterbreitet Behörden Anregungen und Vorschläge und erstellt Gutachten auf Verlangen. Er darf Fachschulen, Fachkurse, Steuerberatungsstellen sowie sonstige Organisationen zur beruflichen Ausbildung einrichten und fördern.

Zu diesem Zweck kann er insbesondere Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen und unterstützen, die gemeinschaftliche Übernahme von Lieferungen und Leistungen durch Bildung von Genossenschaften, Arbeitsgemeinschaften und auf sonstige Weise fördern und Tarifverträge abschließen. Zudem engagiert er sich für agrarpolitische Themen und soziale Belange.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung geregelt.

Vorstand im Sinne des § 21 ff. BGB ist der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je allein. Dem Vorstand gehören sieben weitere Mitglieder an. Jedes Vorstandsmitglied repräsentiert einen der sieben Regierungsbezirke.

Der Bayerische Müllerbund unterhält an seinem Sitz eine Geschäftsstelle, die von einem Geschäftsführer geleitet wird. Die Geschäftsstelle befindet sich im Müllerhaus, Karolinenplatz 5a, 80333 München. Der Verband ist Eigentümer des Hauses.

Die Mitgliedschaft im Bayerischen Müllerbund können selbständige Müller, die das Müllergewerbe im weitesten Sinne ausüben, erwerben. Privatpersonen und juristische Personen, die der Mühlenwirtschaft nahe stehen, können förderndes Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitgliedes.

Der Bayerische Müllerbund ist Mitglied im Verband Deutscher Mühlen.