Ein wichtiger Schritt zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Lebensmittelwirtschaft ist gelungen: Zwei Pilotprojekte des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden erfolgreich abgeschlossen und werden nun bayernweit umgesetzt. Dabei geht es um die Reduzierung unnötiger Dokumentationspflichten bei betrieblichen Eigenkontrollen sowie die Berücksichtigung privatwirtschaftlicher Zertifizierungssysteme bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Der Bayerische Müllerbund hat die Projekte intensiv begleitet und zur Auftaktveranstaltung in die Bartmühle unseres Vorsitzenden, Rudolf Sagberger; geladen. Die neuen Regelungen gelten jetzt bayernweit.
Der Bayerische Müllerbund hat die Entwicklung dieser Projekte intensiv begleitet und sich insbesondere für die Vermeidung von Doppelprüfungen bei bereits zertifizierten Betrieben eingesetzt. Die Anregung, vorhandene privatwirtschaftliche Zertifizierungen bei amtlichen Kontrollen stärker zu berücksichtigen, geht auf eine Initiative des Müllerbundes zurück.

1. Dokumentationserleichterung bei betrieblichen Eigenkontrollen
Bislang wurden von Lebensmittelbetrieben im Rahmen amtlicher Kontrollen teilweise umfangreiche Dokumentationen verlangt, obwohl das Lebensmittelrecht für die betreffenden Eigenkontrollen keine ausdrücklichen Aufzeichnungspflichten vorsieht.
Künftig wird bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Bayern grundsätzlich auf die Kontrolle solcher Dokumentationen verzichtet, soweit keine gesetzliche Dokumentationspflicht besteht.
- Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- Schädlingsmonitoring
- Fortlaufende Temperaturaufzeichnungen bei Kühl- und Warmhalteeinrichtungen, soweit es sich nicht um kritische Kontrollpunkte (CCP) handelt
- Warenein- und -ausgangskontrollen
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Durchführung einer Eigenkontrolle und ihrer Dokumentation. Die Pflicht zur Durchführung der erforderlichen Eigenkontrollen bleibt unverändert bestehen. Lediglich die Dokumentation wird auf das rechtlich erforderliche Maß beschränkt.
Weiterhin verpflichtend bleiben insbesondere die Dokumentation der Gefahrenanalyse nach HACCP-Grundsätzen, vorgeschriebene Schulungsnachweise und Nachweise zur Rückverfolgbarkeit.
Die Betriebe können darüber hinaus eigenverantwortlich entscheiden, welche zusätzlichen Aufzeichnungen für ihre Betriebsabläufe und zur Absicherung ihrer Eigenkontrollen sinnvoll sind. Dabei ist zu beachten, dass Dokumentationen auch im Schadensfall eine wichtige Nachweisfunktion erfüllen können.
Sollte sich bei einer amtlichen Kontrolle herausstellen, dass das betriebliche Eigenkontrollsystem ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht zuverlässig funktioniert, kann die Lebensmittelüberwachung im Einzelfall weiterhin zusätzliche Dokumentationen einfordern.
Die neue Regelung bedeutet damit keine Einschränkung der Lebensmittelsicherheit, sondern eine stärkere Konzentration auf die tatsächliche Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrollen.
2. Privatwirtschaftliche Zertifizierungen werden bei amtlichen Kontrollen künftig berücksichtigt
Eine weitere wichtige Entlastung ergibt sich für Mühlenbetriebe, die bereits über eine anerkannte Zertifizierung verfügen. Viele Mühlen unterziehen sich regelmäßig umfangreichen Audits durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Dabei werden unter anderem die betrieblichen Eigenkontrollsysteme, Hygienemaßnahmen und Dokumentationen überprüft. Bislang erfolgte bei amtlichen Routinekontrollen häufig eine erneute Prüfung derselben Unterlagen.
Auf Anregung des Bayerischen Müllerbundes wurde deshalb geprüft, wie bereits durchgeführte privatwirtschaftliche Audits bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung berücksichtigt werden können.
Das Ergebnis: Bei entsprechend zertifizierten Lebensmittelbetrieben kann die Überwachungsbehörde künftig grundsätzlich auf eine erneute vollständige Prüfung der Dokumente des betrieblichen Eigenkontrollsystems verzichten.
Derzeit werden folgende Zertifizierungssysteme berücksichtigt:
- IFS Food
- FSSC 22000
- QS
Voraussetzung ist, dass der Betrieb aktuell zertifiziert ist, ein aktueller Auditbericht vorliegt und es sich um eine amtliche Routinekontrolle ohne besonderen Anlass oder konkreten Verdacht handelt.
Hierzu muss der Betrieb den aktuellen vollständigen Auditbericht der Zertifizierungsstelle vorlegen können. Festgestellte Abweichungen müssen bearbeitet und behoben werden.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung selbst entfällt dadurch nicht. Vielmehr werden die vorhandenen Auditergebnisse genutzt und verzahnt, um unnötige Doppelprüfungen zu vermeiden und die Kontrollen effizienter zu gestalten.
Die Anerkennung weiterer Zertifizierungssysteme wird derzeit geprüft: Insbesondere ist vorgesehen, künftig auch das System „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQB) einzubeziehen.
Für zahlreiche Mühlenbetriebe ist diese Regelung von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie den zeitlichen und organisatorischen Aufwand bei amtlichen Routinekontrollen reduzieren kann.
Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Praxis, Verbänden und Behörden
Die beiden Projekte zeigen, dass sich bürokratische Belastungen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung gezielt reduzieren lassen.
Die Initiative zur Dokumentationserleichterung entstand aus dem von Bayerns Beauftragtem für Bürokratieabbau, MdL Walter Nussel, begleiteten „Praxis-Check Gastgewerbe“. Die stärkere Berücksichtigung privatwirtschaftlicher Zertifizierungssysteme wurde aus dem Ernährungshandwerk angeregt und vom Bayerischen Müllerbund vorgeschlagen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz entwickelte die Verfahren gemeinsam mit den zuständigen Überwachungsbehörden weiter. Die Dokumentationserleichterungen wurden zunächst in Niederbayern und bei der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) erprobt.
Die Wahl der Bartmühle als Veranstaltungsort unterstreicht zugleich den engen Praxisbezug der beiden Projekte und die Mitwirkung des Müllerbundes an deren Entwicklung.
Bedeutung für die Mühlenbetriebe
Der Bayerische Müllerbund begrüßt die bayernweite Einführung der beiden Verfahren ausdrücklich. Sie stellen einen wichtigen Fortschritt beim Abbau unnötiger Bürokratie dar. Gerade in Mühlenbetrieben, die bereits umfangreiche Eigenkontrollsysteme unterhalten und häufig zusätzliche Anforderungen privatwirtschaftlicher Zertifizierungen erfüllen müssen, ist die Vermeidung von Doppelprüfungen ein wesentlicher Ansatz zur Entlastung und zur Reduzierung des Kontrolldrucks.
Entscheidend ist nun, dass die neuen Regelungen von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern einheitlich und konsequent angewendet werden. Der Bayerische Müllerbund wird die praktische Umsetzung weiterhin positiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die erreichten Erleichterungen auch tatsächlich in den Betrieben ankommen.
Weitere Informationen und Merkblätter
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zu beiden Verfahren Merkblätter veröffentlicht, die den Betrieben als Orientierung dienen und können nachfolgend kostenlos heruntergeladen werden:
- Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrollen: hier
- Berücksichtigung privater Zertifizierungssysteme: hier