Ernährungshandwerke fordern Streichung von § 40 Abs. 1a LFGB

Die Bayerischen Ernährungshandwerke haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Ziel ist es, die Streichung von § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) noch in den aktuellen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat aufzunehmen.

Bereits die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich am 19. Juni 2026 auf Initiative Bayerns für die Streichung der Vorschrift ausgesprochen. Auch der Bundesrat unterstützte diese Forderung mehrheitlich mit Beschluss vom 25. September 2026.

§ 40 Abs. 1a LFGB verpflichtet die zuständigen Behörden bislang unter bestimmten Voraussetzungen zur Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen. Die Regelung verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei Behörden, Unternehmen und Gerichten. Besonders kleinere und handwerkliche Betriebe werden dadurch benachteiligt. Gleichzeitig ist der zusätzliche Nutzen für den Verbraucherschutz begrenzt, da entsprechende Auskunftsmöglichkeiten bereits über das Verbraucherinformationsgesetz bestehen.

Mit unserem Schreiben appellieren wir daher an die Bundestagsabgeordneten, das eindeutige Votum von Bundesrat und Verbraucherschutzministerkonferenz aufzugreifen und die Streichung im laufenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.

Unsere Mitgliedsbetriebe können diese Forderung aktiv unterstützen.

Das gemeinsame Schreiben der Bayerischen Ernährungshandwerke kann bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes angefordert werden. Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn unsere Mitglieder das Schreiben auch an ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten der Regierungsparteien weiterleiten und damit unserer Forderung zusätzlich Nachdruck verleihen.