EEG 2023: Trotz Energieknappheit soll die Wasserkraft diskriminiert werden

Im Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wird die kleine Wasserkraft diskriminiert. Dieser Gesetzesvorschlag ist ein völlig falsches Signal in Anbetracht der aktuellen Energieversorgungslage in Deutschland. Am 16. Mai hat deshalb der VWB-Vorsitzende, Fritz Schweiger, im Ausschuss für Klimaschutz und Energie den Abgeordneten im Deutschen Bundestag Rede und Antwort in Sachen Wasserkraft gestanden.

Ohne Zukunftsperspektive und Einspeisevergütung werden Wasserkraftanlagen nicht modernisiert, sondern langfristig zurückgebaut. Dies ist angesichts der explodierenden Energiepreise, der Abhängigkeit von russischem Gas, Kohle und Erdöl und bislang zu wenigen Erneuerbaren Energien ein nicht nachvollziehbarer Schritt. Im Gegensatz zu allen anderen Erneuerbaren will der Gesetzgeber zudem das neu verankerte übergeordnete öffentliche Interesse mit einer Ergänzung im Wasserhaushaltsgesetzes der Wasserkraft direkt wieder absprechen. Dies stellt ebenfalls eine einseitige Diskriminierung der Wasserkraft dar. Öffentliches Interesse für Erneuerbare Energie „ja“ – aber nicht für die Wasserkraft! Diese Aussagen dürfen wir nicht unkommentiert stehen lassen.

Wie geht es weiter?

Über das Schicksal der kleinen Wasserkraft wird noch in diesem Monat in Berlin entschieden. Am 22.06.2022 erwarten wir die Beschlüsse im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Am 24.06.2022 findet die wichtige 2. und 3. Lesung im Bundestag statt und am 08.07.2022 wird dazu der Beschluss des Bundesrates erwartet. Unser VWB-Wasserkraftvorstand nimmt eine zentrale Rolle bei den politischen Gesprächen zum EEG 2023 ein – dafür benötigen wir aber weiterhin Ihre Unterstützung!

Helfen Sie mit – Sprechen Sie jetzt Ihre Bundestagsabgeordneten an:

Bitte sprechen Sie bewusst die Abgeordneten aus der Regierungskoalition im Bund an – also SPD, FDP und Grüne. Zudem können Sie in der Geschäftsstelle eine gemeinsame Verbändeerklärung mit wertvollen Argumenten abrufen.

TIPP: Unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise/ können Sie mit Ihrer PLZ nach Ihren Bundestagsabgeordneten suchen. Die zuständigen Abgeordneten des Ausschusses für Klimaschutz und Energie können Sie hier einsehen. Vielen Dank für Ihre wichtige Mithilfe.

Unterstützung für unsere Anliegen kommt aus Bayern:

In der Regierungserklärung vom 31. Mai 2022 von Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger „Energieplan Bayern – Ziel: sicher, bezahlbar, erneuerbar“ wurde die Bedeutung der Wasserkraft nochmals hervorgehoben. Ziel ist es, die Stromproduktion durch Wasserkraft an Querbauwerken zu steigern. Auch im Kabinettsbeschluss von CSU und Freie Wähler vom 17. Mai 2022 wird die Wasserkraft dankenswerter Weise als bedeutende Erneuerbare hervorgehoben. Man will die Ausbaumöglichkeiten der Wasserkraft an bestehenden Querbauwerken überprüfen und weiteres Potential erschließen. Die Staatsregierung stellt fest: Um das gesamte Potential der Wasserkraft insgesamt noch besser auszuschöpfen, ist aber auch der Bund gefordert:

  • Die Ungleichbehandlung der Wasserkraft im Osterpaket muss aufgehoben werden. Rund die Hälfte der deutschen Wasserkraftanlagen steht in Bayern. Der Wegfall der Förderung kleiner Wasserkraftanlagen bis 500 kW gefährdet den Weiterbetrieb von rund 4.000 Wasserkraftanlagen in Bayern.
  • Bessere Vergütung für kleine Wasserkraftanlagen anstelle einer pauschalen Aufhebung der Förderung.
  • Abschaffung der Degression – also der laufenden Senkung der Vergütung – bei Wasserkraftanlagen.
  • Wirtschaftlich attraktive Bedingungen für den Pumpspeicherbau und -betrieb.

Tue Gutes und sprich darüber – Tage der Wasserkraft Ende Mai in Bayern ein voller Erfolg:

Auf großes Interesse aus der Bevölkerung und viel Unterstützung von Bürgermeistern, Land- und Gemeinderäten sowie Bundestagsabgeordneten sind die Tage der Wasserkraft Ende Mai gestoßen. 21 Betreiber von Wasserkraftanlagen in ganz Bayern hatten zu einem Tag der offenen Tür eingeladen. „Zukunft Strom – gemeinsam mit der Wasserkraft“ lautete das Motto. Das überwältigende Medienecho war beeindruckend. Auf Führungen und in Vorträgen stellten die Teilnehmer die älteste regenerative Energie im Freistaat vor, die auch heute noch etwa rund 15 Prozent zur Stromversorgung in unserem Bundesland beiträgt. Zudem informierten die Wasserkraftwerksbetreiber die Besucher über ein ernstes Anliegen: Sollte das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem aktuellen Gesetzesentwurf Anfang 2023 in Kraft treten, droht vielen Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung langfristig das Aus. Denn die Bundesregierung sieht vor, die Einspeisevergütung für Strom aus Wasserkraftanlagen für neue und modernisierte Anlagen zu streichen. Dies stieß bei den Besuchern ebenso wie bei Kommunalpolitikern auf Unverständnis. Schon im Vorfeld, aber auch auf den Veranstaltungen betonten die Politiker ihr Unverständnis für die Pläne der Ampel-Regierung und sicherten den heimischen Betrieben ihre Unterstützung zu. Wir möchten uns nochmals bei allen Teilnehmern wie z.B. die Mühle Gfaller aus Traunstein/Haslach, Getreidemühle Knecht aus Obernburg u.v.w.m. für diese wichtigen Aktionen sowie für Ihre Mühen und ihr Engagement bedanken.

Ein Kommentar von Hans Gfaller, Müllermeister aus Traunstein und VWB-Beiratsmitglied:

Wir Müller sind seit es Mühlen gibt auf eigene Energieerzeugung angewiesen, sei es Wind oder Wasser, was eben zur Verfügung steht. Und Fische gab und gibt es in unseren Fließgewässern zu allen Zeiten, auch als wie bei uns in Bayern vor hundert Jahren noch mehr als 12.000 Wasserkraftanlagen liefen, von denen lediglich gut 1/3 übrig geblieben sind. Mit der von Minister Habeck geplanten Gesetzesänderung wird den allermeisten von Ihnen die Existenzberechtigung abgesprochen. Von überragendem öffentlichen Interesse sind dann nur noch Sonne und Wind. Und wenn die sogenannte kleine Wasserkraft platt gemacht ist, wird über kurz oder lang auch die große folgen.  Wir werden sehen, was herauskommt, wenn Energiepolitik von Ideologien beeinflusst wird und unsere saubere Wasserkraft bewusst klein geredet wird. Wenn Gewässer keine optimale fischtaugliche Qualität haben, ist dafür nicht die Wasserkraft verantwortlich zu machen. Wir sollten uns vielmehr darüber Gedanken machen, was alles in unsere Flüsse eingebracht wird, als da wären Reifenabrieb, Medikamente, Auftausalz, Öl, Antibiotika und Hormone. Die viel geschmähten Querbauwerke wurden vor allem zur Minderung der Gewalt von Hochwässern in unsere Flüsse gebaut. Warum sollte man diese nicht auch zur Stromerzeugung nutzen? Flüsse zählen nun einmal nicht ohne Grund zu den bevorzugten Siedlungsgebieten des Menschen. Allein in Bayern werden 15 % des Stromaufkommens durch Wasserkraft erzeugt. Sie gehört wie die Biomasse zu den grundlastfähigen Energien und beide dienen der Netzstabilisierung.

Die Wasserkraft steht rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr zur Verfügung und ihre robusten Anlagen arbeiten effektiv und zuverlässig bei jahrzehntelanger Lebensdauer. Wenn wir sie durch die volatilen Solar- und Windkraftwerke ersetzen wollten, muss hierfür die 3-4fache Kapazität errichtet werden, von der notwendigen Speicherkapazität ganz zu schweigen. Aber die Riesenmengen an Rohstoffen wie z.B. Lithium dafür werden ja in Ländern abgebaut, wo Umweltschutz keine herausragende Rolle spielt. Um also CO2 einzusparen und wie beschlossen Klimaschutz zu betreiben, brauchen wir alle regenerativen Energie-Arten gemeinsam und davon jede Kilowattstunde, und keine Ausgrenzung der bewährten und schon vorhandenen Wasserkraft!