Ernährungshandwerke pochen auf Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis Ende 2024

Noch immer belasten Kostensteigerungen, verursacht durch Krieg in der Ukraine, die deutsche Wirtschaft und damit auch unser Handwerk. Im Energiebereich sind die Strom- und Gaspreisbremse die einzig effektiven Mittel, um die Mehrkostenbelastungen aufgrund der massiv gestiegenen Strom- und Gaspreise einigermaßen abzufedern. Die Bremsen sind allerdings nur noch bis 30. April 2024 vorgesehen, deshalb haben sich die Bayerischen Ernährungshandwerke in einem gemeinsamen Schreiben an das Europäische Parlament, den Deutschen Bundestag sowie den Bayerischen Landtag gewandt, um eine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse nach dem 30. April 2024 zu erwirken.

Während die Bundesregierung für Ihre Beschlüsse lange Zeit gebraucht hat, haben sich bereits Mitte 2022 sowie im Herbst 2022 zahlreiche Betriebe für Planungssicherheit beim Abschluss ihrer Strom- und Gasverträge entschieden. Niemand wollte bis zum Schluss warten, um einen Vertrag abzuschließen. Denn ein Warten hätte gleichzeitig die Gefahr mit sich gebracht, zu Beginn des Jahres 2023 in die sehr teure Grundversorgung/ Ersatzversorgung zu fallen.  Hinzukommt, dass niemand wusste, wohin sich die Energiemärkte entwickeln.

Resultat war, dass zahlreiche Betriebe unserer Gewerke Strompreisverträge mit hohen Preisen auch für das Jahr 2024 und teilweise darüber hinaus abgeschlossen haben. Die Mehrkostenbelastung aus diesen sehr hohen Festpreisen hält sich für den Zeitraum bis Ende April 2024 aufgrund der Strom- und Gaspreisbremse zwar in erträglichen Grenzen. Jedoch würden die Mehrkosten bei einem Wegfall beider Preisbremsen ab dem 01. Mai 2024 unsere Handwerksbetriebe mit voller Wucht treffen. In dem Schreiben fordern die Bayerischen Ernährungshandwerke deshalb folgende vier Punkte:

  1. Die Strom- und Gaspreisbremse muss über den 30.04.2024 hinaus bis mindestens 31.12.2024 verlängert werden, damit die Betriebe bei den hohen Energiekosten entlastet werden.
  2. Auf EU-Ebene sind die hierfür notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Der Beihilferahmen für die Energiepreisbremsen (TCTF) ist seitens der EU dem Vernehmen nach nur bis zum 30.04.2024 beschlossen. Im Juni 2023 entscheidet die EU über den neuen TCTF, der eine Verlängerung der Strompreisbremse möglich machen kann.
  3. Anschließend sind die Preisbremsen auf nationaler Ebene zu verlängern.
  4. Zusätzlich sind weitere Entlastungen für alternative Energieträger wie Öl oder Pellets über den 30.04.2024 hinaus zu gewährleisten. Diese Last darf nicht nur auf die Bundesländer abgewälzt werden.

Es darf nicht passieren, dass Betriebe, die sich für Planungssicherheit entschieden haben und die keinerlei Schuld an den massiven Kostensteigerungen für Strom- und Gas trifft, ab Mai 2024 für ihr Handeln bestraft und von der Bundesregierung im Stich gelassen werden.