Das Förderprogramm VuV-Regio des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird seit Jahren erfolgreich von Mühlen zur Kofinanzierung von Investitionen genutzt. Zahlreiche Betriebe konnten damit bereits Maßnahmen wie z. B. die Anschaffung und den Einbau von Farbsortierern oder Abpackmaschinen fördern lassen. Anträge für die neue Förderrunde können ab sofort wieder gestellt werden.
Ziel des Programms ist die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Verbesserung der Produktqualität sowie der Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten.
Im Folgenden werden die für die Mühlen relevanten Punkte hervorgehoben. Darüber hinaus sind auch weitere Maßnahmen förderfähig.
Für Mühlen besonders relevante förderfähige Maßnahmen (Auswahl)
- Erfassung und Lagerung
- Verarbeitung
- Verpackung und Etikettierung
- Marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung
- Marktstudien sowie Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen für Qualitätsprodukte (z. B. „Geprüfte Qualität – Bayern“, EU-Bio-Siegel)
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsstandort in Bayern
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und gesicherte Gesamtfinanzierung
- Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
- Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
- Stärkung der regionalen Verarbeitung und Vermarktung
- Verbesserung der Produkt- oder Prozessqualität
- Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen
- Verbesserung von Umwelt-, Natur- oder Tierschutz
Zusätzlich gilt: Der überwiegende Teil der Rohwaren ist für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aus der Region zu beziehen.
Förderverpflichtung
Der regionale Rohwarenbezug ist jährlich nachzuweisen und der Bewilligungsstelle spätestens bis 31. März des Folgejahres unaufgefordert vorzulegen.
Zuwendungshöhe
- 20 Prozent Regelförderung
- 25–35 Prozent bei Premium-, Bio- oder regionalen Qualitätskonzepten
- bis 70 Prozent für Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen
- bis 80 Prozent für Konzepte und Studien durch Dritte
Förderrahmen
- Max. 250.000 Euro je Investitionsprojekt
- Mindestvolumen: 25.000 Euro (Investitionen) bzw. 5.000 Euro (sonstige Maßnahmen)
Nicht förderfähig sind u. a. gebrauchte Maschinen, Anlagen zur Energiegewinnung sowie Kraftfahrzeuge. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Programmen ist ausgeschlossen. Für Positionen über 2.500 Euro netto sind im Rahmen der Antragstellung mindestens drei Angebote vorzulegen.
Weitere Informationen zum VuV-Regio-Förderprogramm finden Sie hier.