Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen

Der Koalitionsausschuss in Berlin hat Anfang September das sogenannte Maßnahmenpaket III beschlossen und auf den Weg gebracht. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die erwarteten hohen Preissteigerungen für die Bürger und Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs abgefedert werden. Wirtschaft und Arbeitsmarkt sollen dadurch gestützt werden. Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen. Vieles ist in der Ausgestaltung jedoch noch unklar. Bislang werden mit den geplanten Maßnahmen nur die Symptome bekämpft. Es gilt jedoch endlich an der Wurzel des Problems, Hand anzulegen. Für eine wirkliche Entlastung müssten Gas- und Strompreise voneinander entkoppelt werden. Diesen wichtigen Schritt ging bislang die Bundesregierung noch nicht.

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Auszug der Maßnahmen vorstellen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf Ihren Betrieb haben können.

Maßnahmen auf dem Energiemarkt: Erlös-/Preisobergrenzen, Zufallsgewinne

Im europäischen Strommarktdesign (Merit-Order) bestimmt das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für den Strom. Dies sind derzeit die Gaskraftwerke. Die Produktionskosten ändern sich jedoch für die meisten Strom-produzenten (z.B. Erneuerbare, Kohle- oder Atomstrom) nicht, sodass enorme Gewinne entstehen, die sogenannten „Zufallsgewinne“.

Zwei Maßnahmen sollen aufgrund des momentanen Zustands abgeleitet werden. Zum einen soll es zu Erlös- bzw. Preisobergrenzen kommen. Zum anderen sollen die Zufallsgewinne teilweise abgeschöpft werden und damit die Entlastungen für Bürger und Unternehmen finanziert werden. Wünschenswert wäre, dass auch die Strompreisermittlung (Problem: teuerstes Kraftwerk = Gaskraftwerk) angepasst würde. Hier laufen bereits Gespräche auf EU-Ebene.

Strompreisgrenze für den Basisverbrauch

Nach der Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Privathaushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Versorgertarif soll eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). Wie hoch der Preis und der Basisverbrauch angesetzt werden ist derzeit noch offen!

Dämpfung der steigenden Netzentgelte

Bedingt durch die hohen Gaspreise werden die sogenannten Redispatch-Kosten zum 15.10.2022 stark steigen, was wiederum zu stark steigenden Netzentgeltkosten ab dem 01.01.2023 führe. Um dies zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst. Ob dadurch ein Anstieg generell vermieden werden kann, bleibt zunächst dahingestellt.

Entlastung beim CO₂

Die für den 01.01.2023 anstehende Erhöhung des CO₂-Preises um 5 € pro Tonne im Brennstoffemissionshandel wird um ein Jahr auf den 01.02.2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 um ein Jahr.

Unternehmenshilfen

Unternehmen sollen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Was sich genau dahinter verbirgt, ist leider noch unbekannt.

Zudem werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31.12.2022 verlängert, wie z.B. das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen sowie die erweiterten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität.

Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen

Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern (§ 10 Stromsteuer – davon profitieren auch die Mühlen) wird um ein weiteres Jahr verlängert (bis Ende 2023). Zu beachten ist hierbei aber, dass Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, Maßnahmen ergreifen sollen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. Hier werden Maßnahmen – vermutlich über die Zertifizierungen – nachgewiesen werden müssen.

Verlängerung Kurzarbeitergeld / Umsatzsteuer Gastronomie / Konzentrierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % wird verlängert. Hiervon können einige unserer Kunden (z.B. Bäckereicafés, Gastwirtschaften) profitieren.

Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen freiwilligen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu € 3000,– von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien (falls die Betriebe, aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung, dies überhaupt leisten können).

Abschaffung EEG-Umlage

Die bereits zum 01. Juli 2022 auf 0 gesetzte EEG-Umlage wird ab Januar 2023 auf Dauer abgeschafft!