Im März hat der Bundesrat der Kompromiss-Fassung des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Damit ist die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland beschlossene Sache – zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich ab Januar 2025. Um Ihnen die E-Rechnung mit den kommenden Pflichten, Herausforderungen aber auch auf lange Sicht gesehenen Vereinfachungen im Tagesgeschäft näher zu bringen, veranstaltet der Bayerische Müllerbund mit der Steuerberatungskanzlei Dr. Staub am Freitag, den 13. Dezember 2024 von 11.00 bis 12.30 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zur „E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025“. Das Seminar ist für Sie als Müllerbunds-Mitglied kostenlos.
Mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) entspricht Deutschland einem Gesetzesvorhaben der EU, ein System zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu etablieren. In der ersten Stufe plant das Bundesfinanzministerium die schon erwähnte Einführung der verpflichtenden E-Rechnung. Ab dem Jahr 2028 soll es in Deutschland darauf aufbauend ein Meldesystem geben zur Übermittlung steuerrelevanter Daten aus den E-Rechnungen an die Finanzverwaltung, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.
Was im ersten Moment nach mehr Bürokratie klingt, kann sich langfristig allerdings lohnen: denn die obligatorische E-Rechnung dürfte einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in den Unternehmen bewirken.
- Effizientere Arbeitsweise: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege erhält man medienbruchfreie Prozesse: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung
- Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert die Qualität der Buchführung.
- Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen, denn Kosten für Papier, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60 Prozent gegenüber herkömmlichen Rechnungen
Aber: Die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung bedeutet zunächst einen Mehraufwand und Kosten, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen eventuell neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden. Um Sie hierbei von Anbeginn bestmöglich zu unterstützen, veranstaltet der Bayerische Müllerbund dieses Online-Seminar, um Sie über die kommenden Anforderungen und Herangehensweisen ab 2025 zu informieren.
bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle.