Nachträgliche Mautreduktion führt zu einer Teil-Rückerstattung von Mautkosten – Ansprüche prüfen!

Die LkW-Mautsätze wurden rückwirkend ab dem 28.10.2020 geändert. Es ergibt sich für davon betroffenen Betriebe eine Möglichkeit der Rückerstattung zu viel bezahlter Maut. Bitte prüfen Sie Ihre Ansprüche und stellen Sie ggf. einen Rückerstattungsantrag.

Für Fahrten im Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 können Sie sich aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes zu viel bezahlte Maut erstatten lassen, da der Mautteilsatz „Infrastrukturkosten“ rückwirkend wie folgt sinkt:

Grafik Maut

Aus den in der letzten Spalte dargestellten Erstattungsbeträgen multipliziert mit den nachgewiesenen mautpflichtigen Kilometern im Erstattungszeitraum vom 28.10.2020 bis 30.9.2021 kann die Höhe des Anspruchs auf Erstattung von Lkw-Maut errechnet werden.

Beispiel:

LkW 7,5 t bis unter 12 t zulässiges Gesamtgewicht

Kilometer im Zeitraum gefahren: 10.000

Erstattungsanspruch: 10.000 km * 1,5 Ct/km = € 150,00

Stellen Sie Ihren Erstattungsantrag jedoch erst, sobald Ihnen sämtliche Mautaufstellungen/ Abrechnungsinformationen für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021 vorliegen (Die Belege sind als pdf-Dokument dem Antrag anzufügen). Eine Nachreichung der Dokumente ist über das Portal nicht möglich und führt zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung.

Dem Antrag sind die Mautaufstellungen der Toll Collect GmbH oder des jeweiligen Anbieters des Europäischen-Elektronischen Mautdienstes sowie das ausgefüllte Kontrollformular (dieses ist als pdf-Dokument im Downloadbereich der Mauterstattung abrufbar) beizufügen. Ein Antrag kann max. 20 verschiedene Kennzeichen umfassen. Bei Bedarf kann ein weiterer Antrag gestellt werden.

Nutzen Sie dazu bitte die Online-Plattform, die auf der Webseite des BAG ab dem 3. November 2021 für eine möglichst einfache Antragstellung bereitsteht.

Hierzu müssen Sie sich einmalig über die Schaltfläche „Konto erstellen“ registrieren. Die erforderlichen Antragsformulare sind danach für Sie freigeschaltet. Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, melden sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte den entsprechenden Link „Passwort vergessen“.

Zugangsdaten aus Förderprogrammen des Bundesamts für Güterverkehr können Sie ebenfalls für die Anmeldung verwenden. Eine erneute Registrierung ist in dem Fall nicht erforderlich.

Das Erstattungsformular und das korrespondierende Kontrollformular können Sie im Anschluss über diese Seite unmittelbar an das Bundesamt für Güterverkehr übermitteln und so eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten.