„Zertifizierte Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ – Gewerbliche Schule im Hoppenlau bietet Qualifizierung wieder im Frühjahr 2023 an

Die Gewerbliche Schule im Hoppenlau bietet auch für das kommende Jahr eine Qualifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ an. Die Anforderungen an die Mühlenbetriebe nehmen stetig zu, dabei geht es insbesondere um die Qualität der Mahlerzeugnisse und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Alle Mitarbeiter, auch ungelernte oder berufsfremd eingesetzte, müssen sich weiterqualifizieren, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Zielgruppe für den neuen Kurs sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mühlenbetrieben, die eine geringe Qualifizierung ohne Berufsabschluss haben oder sonstige Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre berufsfremd tätig sind. Der nächste Kurs ist für Ende Februar bis Mai 2023 geplant. Die Weiterbildungsmaßnahme dauert insgesamt acht Wochen. Ein passgenaues Angebot für die Müllerei – und sicher auch für den Bedarf in Ihrem Unternehmen interessant!

Die Anpassungsqualifizierung hat das Ziel, die MitarbeiterInnen von Mühlenbetrieben in den Bereichen Rohstoffe, Getreidereinigung, Vermahlung und Mühlenlabor zu qualifizieren. Zentrale Lerninhalte sind Getreideannahme, Getreideuntersuchung, Lagerhaltung – Kühlen, Trocknen, Belüften –, Vermahlung und Mehluntersuchung.

Der Kurs ist für die Zeit von Ende Februar bis Mai 2023 vorgesehen. Die Weiterbildungsmaßnahme dauert acht Wochen im Blockunterricht und umfasst 320 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Die Teilnehmer müssen vorab eine praktische Tätigkeit im Mühlenbetrieb von mindestens 160 Stunden nachweisen. Der Unterricht, insgesamt acht Wochen wird nach dem Bildungsplan für die Fachschule „Meisterschule Müller“ durchgeführt und gliedert sich in theoretische und fachpraktische Inhalte in der Schulmühle und im Mühlenlabor:

Block I:            27. Februar – 31. März 2023

Block II:           17. April – 5. Mai 2023

Der Kostenbeitrag liegt bei 1.708,80 Euro. Der Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen erreicht ist.

Der Bildungsgang ist gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert, womit die rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme durch Einlösen eines Bildungsgutscheines möglich ist. Die Förderbedingungen des Bildungsgutscheines gelten uneingeschränkt. Den Bildungsgutschein erhalten Sie über die Arbeitsagentur. Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent des Arbeitsentgeltes von der Arbeitsagentur übernommen werden. Zusätzlich können Zuschüsse zu Unterbringungs- und Fahrtkosten beantragt werden.

Weitere Informationen zu Zielen, Dauer, Förderungsmöglichkeiten, Grundlagen, Teilnehmerzahl, Voraussetzungen, Bildungsträger und Anmeldung erhalten Sie gerne bei uns in der Geschäftsstelle.