Kategorie-Archiv: Aktuelles

Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte bis 15.04.2021

Das bereits im vergangenen Jahr angekündigte Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte wurde nun vom Bundesministerium für Verkehr freigegeben. Ab 26. Januar 2021 bis einschließlich 15. April 2021 können beim BAG Anträge gestellt werden.

Im Rahmend des Förderprogrammes wird die Anschaffung eines Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI bei gleichzeitiger Verschrottung eines Altfahrzeuges mit einem Festbetrag gefördert. Dieser ist abhängig von der Schadstoffklasse des Altfahrzeuges:

  • Zuschusshöhe: 15.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der  Klasse Euro V bzw. EEV 
  • Zuschusshöhe: 10.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der Klasse Euro IV oder schlechter

Zudem gilt es zu beachten, dass das

  •  neue Fahrzeug Produktionsjahr 2021 sein muss sowie
  • bei der Schadstoffklasse Euro VI mit rollwiderstandsoptimierten Reifen  (Energie-Effizienz-Klassen A oder B) und
  • mit einem Abbiegeassistenzsystem (AAS) ausgestattet sein muss!

Zusätzlich ist beim Erwerb eines neuen Nutzfahrzeuges auch der Erwerb intelligenter Trailer-Technologie möglich, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten, wie z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger, usw. Der Zuschuss beträgt hier 60 % der nachgewiesenen Kosten bzw. maximal € 5000,– je Anhänger.

Die Antragstellung erfolgt über das eService-Portal des BAG: https://antrag-gbbmvi.bund.de/

Die Vergabe der Mittel erfolgt im Windhundverfahren, also in der Reihenfolge der Antragseingänge. Es wurden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt.

 

Iba.connecting Experts – Startschuss der Backbranche ins Jahr 2021

Die iba ist der weltweite Experten-Treffpunkt der backenden Branche. Die iba erweitert ihr Portfolio nun um ein virtuelles Format: Vom 15. bis 17. März 2021 findet mit iba.connecting  Experts die erste globale Austausch-Offensive des Jahres statt, die Besucher aus der gesamten backenden Branche mit ihren Zulieferern zusammenbringen soll.

Bei der iba.connecting Experts haben Sie die Möglichkeit über ein interaktives Video- und Chatsystem mit eventuellen Neukunden oder anderen Interessenten virtuell in Kontakt zu treten. Auch gibt es eine Vielzahl von Fachvorträgen und Präsentationen.

Seien Sie dabei auf der virtuellen „Messe“ iba.connecting Experts vom 15. bis 17. März 2020.

Weitere Informationen zu dem neuen Format sowie Ihre Anmeldung/Registrierung finden Sie unter nachfolgendem Link: https://connecting.iba.de/de/

Berufsbezeichnung an der DMSB wird mit „Bachelor Professional“ ergänzt

Die Kultusministerkonferenz KMK hat beschlossen, dass die Rahmenvereinbarungen über Fachschulen dahingehend geändert werden, dass die an Fachschulen erworbenen Berufsbezeichnungen künftig durch den Klammersatz „Bachelor Professional“ und der Bezeichnung des Fachbereiches ergänzt werden können.

Wer ab dem Schuljahr 2020/2021 die Deutsche Müllerschule in Braunschweig (DMSB) erfolgreich besucht hat, darf die Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfter Techniker/in (Bachelor Professional in Technik)“ entsprechend führen.

Diese Ergänzung zur Berufsbezeichnung wird nach erfolgreichem Besuch der DMSB ab sofort auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

Letzter Aufruf: Bis zum 31.01.2021 sind PV-Anlagen, Wasserkraftanlagen, Stromspeicher etc. im Marktstammdatenregister zu melden

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ersetzt das ehemalige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA). Alle Stromerzeugungsanlagen sowie Stromspeicher in Deutschland müssen in diesem Register mit anlagenspezifischen Daten, wie z.B. installierte Leistung, Anlagenstandort, etc., gemeldet werden. Sollte die Eintragung Ihrer Bestandsanlagen nicht fristgerecht bis zum 31. Januar 2021 im Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) durchgeführt werden, ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu gezwungen, die Ausbezahlung Ihrer Vergütung auszusetzen. Eine Erfassung ist auch dann im MaStR erforderlich, wenn Sie Ihre Anlagen bereits im Anlagenregister angemeldet haben.

Seit dem 31. Januar 2019 steht das Webportal des MaStR bereits auf der Internetseite der BNetzA zur Verfügung. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 sind alle Anlagenbetreiber/innen dazu verpflichtet, ihre neuen aber auch bestehenden Erzeugungsanlagen und Speicher zu registrieren, um weiterhin den Anspruch zur Zahlung der Einspeisevergütung sowie Förderungen, Marktprämie und weitere Zuschläge im Rahmen des EEG und KWKG zu behalten.

Wer die Meldung bis zum 31.01.2021 nicht durchführt verliert den Anspruch auf Einspeisevergütung! Noch immer sind mehr als 400.000 Einspeiseanlagen in Deutschland nicht registriert!

Für Fragen rund um das Marktstammdatenregister steht Ihnen eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo. bis Fr. 07.00 – 20.00 Uhr und Sa. 08.00 – 14.30 Uhr) zur Verfügung. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal auch ein Kontaktformular bereit.

Das neue EEG 2021 – Kleine Wasserkraft erhält 3 Cent/kWh Kompensation für Trockenheit

Bis zum Schluss wurde über die EEG-Novelle 2021 intensiv verhandelt. Nun stimmte der Bundestag in dritter Lesung dem EEG-Entwurf mit großem Erfolg für die kleine Wasserkraft zu. Das Wesentliche: Die kleine Wasserkraft erhält als Kompensation für die Trockenheit 3 Cent je Kilowattsunde mehr. Das grundlegend novellierte EEG wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW bekommen im EEG 2021 einen Aufschlag in Höhe von 3 Cent je Kilowattsunde auf ihre bestehende Vergütung. Damit wird das Überleben insbesondere kleiner Wasserkraftanlagen gesichert, die aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren stark unter zurückgehenden Wassermengen gelitten und damit erhebliche Stromerträge verloren haben. Der Aufschlag soll ab 01.01.2021 einer Anlage gewährt werden, solange sie noch eine EEG-Förderung erhält. Für Anlagen, die unter das EEG 2000 fallen, wird der Aufschlag für 10 Jahre befristet, da ihre Förderlaufzeit im EEG nicht begrenzt ist. Die EU-Kommission muss dem Vernehmen nach dem EEG beihilferechtlich noch zustimmen.

Die Erhöhung gleicht die Einnahmeverluste der kleineren Wasserkraftanlagen durch die Dürren der letzten Jahre aus. Unabhängig von der bisherigen EEG-Vergütung kommen dementsprechend Wasserkraftanlagen auf das gleiche wirtschaftliche Ergebnis wie vor der Trockenheit. Die netzstabilisierenden Eigenschaften (Systemdienstleistungen) der Anlage bleiben so für die weitere Energiewende erhalten.

Wir wünschen Frohe Weihnachten

Wir wünschen nun eine Zeit

Voll Ruhe und Besinnlichkeit.

Wir wünschen mit dem Gedicht

Ein ruhiges Fest mit Kerzenlicht.

Wir wünschen Ihnen Weihnachtstage

Voller Liebe – ohne Klage.

(unbekannt)

Der Bayerische Müllerbund wünscht Ihnen

und Ihrer Familie ein frohes, gesegnetes und

besinnliches Weihnachtsfest und einen

guten Rutsch ins Neue Jahr.

 

Für 2021 wüschen wir Ihnen Glück,

Frohsinn und vor allen Dingen aber Kraft,

Zuversicht und eine stabile Gesundheit.

Weizenunverträglichkeit: Proteine bei Weizen und Dinkel unterscheiden sich

Eine Studie der Uni Hohenheim zeigt, dass die Eiweißzusammensetzung bei Weizen und Dinkel unterschiedlich ist und zudem noch von der Sorte und vom Anbauort abhängt. Der Gehalt potenziell allergener Proteine kann um den Faktor 20 schwanken.

Proteine werden als mögliche Auslöser u.a. für Weizenallergie, Bäckerasthma und Weizensensitivität in Betracht gezogen. Interessant sind deshalb die ersten Ergebnisse, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Ursachen der Nicht-Zöliakie-Weizensensitivität“ erzielt wurden. In einem Teilprojekt der Uni Hohenheim wurden die Proteine in verschiedenen Weizen- und Dinkelsorten bestimmt und untersucht.

Dafür wurden je 15 Sorten von Weizen und Dinkel, die aktuell für die Produktion von Dinkel und Brotweizen in Deutschland repräsentativ sind, an jeweils drei Standorten in Deutschland und in Frankreich angebaut. Die daraus hergestellten Mehle wurden anschließend analysiert. Insgesamt konnten die Forscher 3050 Proteine in Dinkel und 2770 in Brotweizen nachweisen. Erstaunlich war hierbei, dass sich ca. ein Drittel aller Proteine bei Weizen und Dinkel erheblich unterschieden.

Laut Prof. Dr. Longin war zudem der große Umwelteinfluss auf die Proteinbildung sehr überraschend: „Für rund die Hälfte aller gebildeten Proteine ist der Anbauort prägend. Das bedeutet aber auch, dass man diese Proteine nicht zielgerichtet beeinflussen kann.“

Außerdem zeigen sich innerhalb der Unterarten Weizen und Dinkel bei den Proteinmustern auch starke Unterschiede. Bei den von der Umwelt unabhängigen Proteinen waren zwei Drittel nur in einigen (aber nicht in allen Sorten) vorhanden.

Zudem kamen diese auch in unterschiedlichen Mengen vor. Im Gegensatz zu den umweltbeeinflussten Proteinen sind diese jedoch für weitere Untersuchungen sehr interessant, da sie über die Sortenwahl beeinflusst werden können.

In weiteren Studien soll nun u.a. die Reaktion beim Verzehr von speziell hergestellten Broten aus Weizen und Dinkel im Rahmen einer Brotstudie untersucht werden.

Der gesamte Artikel in englischer Sprache kann in der Geschäftsstelle abgerufen werden.

Studie: Mühlennachprodukte können wirtschaftlich für die Butanol-Produktion eingesetzt werden

Im derzeit noch laufenden Butanol-Projekt können erste erfreuliche Ergebnisse verzeichnet werden. So hat sich gezeigt, dass der Einsatz von Mühlennachprodukten zur Gewinnung von Butanol wirtschaftlich ist und sich somit ein sinnvoller alternativer Vertriebsweg im Lauf der Zeit entwickeln kann.

Unter der Federführung der Technischen Universität München hat das Forschungsprojekt „Fermentative Gewinnung von Bio-Butanol unter Verwertung von Neben-, Rest- und Abfallstoffen der Mühlenindustrie für die Weiterverarbeitung zu bio-basierten Schmierstoffkomponenten“, welches vom Bayerischen Müllerbund initiiert wurde, ein erstes positives Zwischenergebnis für die gesamte Müllerei gebracht: Auch unter wirtschaftlichen Aspekten betrachtet, ist die Fermentierung von Weizennachmehl sinnvoll.

Butanol, das bisher auf petrochemischem Weg hergestellt wurde, ist ein Hauptausgangsstoff für die Produktion von Schmierstoffen. Im Projekt soll nun eine Alternative erforscht werden, Butanol aus Mühlennachprodukten und -reststoffen durch Fermentation herzustellen. Durch die Vergärung eines Biomassebreis mittels Bakterien, wird unter anderem Butanol gewonnen. Für die Versuche wurden verschiedene Bakterienstämme im Labormaßstab eingesetzt. Dabei hat sich gezeigt, dass einzelne Bakterienstämme in der Lage sind, genügend Butanol aus Weizennachmehl zu generieren, um in einem zukünftigen industriellen Rahmen, auch noch wirtschaftlich zu sein.

Dieses Ergebnis ist besonders für uns Mühlen erfreulich, da sich dadurch ein weiterer Absatzkanal für Weizennachmehl erschließt. Preisschwankungen auf dem Markt würden dadurch als positiver Nebeneffekt minimiert und es stünde ein sicherer alternativer Weg der Verwertung offen. Zudem trägt das Forschungsvorhaben dazu bei CO2 einzusparen, da fossile Rohstoffe durch pflanzliche ersetzt werden. Die Müllerei kann einen hervorragenden Beitrag zum Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz leisten.

Das Forschungsergebnis wurde kürzlich in englischer Sprache veröffentlicht. Sie können es in der Geschäftsstelle zur Information abrufen.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei der Kunstmühle Thomas Hacker für die Bereitstellung der Mühlennachprodukte für diese Studie!

„Meisterbonus“ wird verlängert – 2.000 Euro Prämie für neue Müllermeister

Die Bayerische Staatsregierung setzt ihr hohes Engagement zur Stärkung der beruflichen Bildung konsequent fort. Durch die Verlängerung des Meisterbonus werden auch im kommenden Jahr Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss finanziell unterstützt. Damit macht die Bayerische Staatsregierung deutlich, wie wichtig ihr die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist. Auch viele andere Bundesländer bieten diesen Meisterbonus, in unterschiedlicher finanzieller Höhe, den kommenden Absolventen an.

„Die Wettbewerbsfähigkeit Bayerns als erfolgreicher Wirtschaftsstandort hängt maßgeblich davon ab, dass Unternehmen auf bestens ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen können“, begründet der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Verlängerung. Denn mit dem Meisterbonus von 2.000 Euro wird auch zukünftig der Anreiz geschaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

„Der Meisterbonus kommt unmittelbar bei den Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Weiterbildung an, belohnt so erfolgreiche Bildungskarrieren und ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Handwerks“, befürwortet der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Franz Xaver Peteranderl. Deshalb müsse er auch über 2021 hinaus weiter verlängert werden.

Der Meisterbonus wird in Bayern seit 1. September 2013 als finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder vergleichbare Fortbildungsprüfung gewährt. 2019 erfolgte die Anhebung auf 2.000 Euro. Jedes Jahr erhalten so rund 30.000 Absolventen die staatliche Prämie. Darunter auch zahlreiche frisch gebackene Müllermeister!

 

Ernährungsbildung muss in der Schule passieren

Der Grundstein für eine gesunde und nachhaltige Ernährung wird im Kindesalter gelegt. Deshalb ist es wichtig, die Ernährungsbildung fest in der Ausbildung und Schullaufbahn zu verankern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Glöckner lud deshalb Ende November Experten und Praktiker aus Politik, Schule und Wissenschaft zu einem digitalen Runden Tisch „Ernährungsbildung in Schulen“ ein, um über dieses Thema zu diskutieren.

Anlass des Treffens sind die Ergebnisse der vom Bundesministerium in Auftrag gegebenen Studie „Ernährungsbezogene Bildungsarbeit in Kitas und Schulen“. Ergebnis war, dass in den entsprechenden Lehramtsstudiengängen für die Fächer Sachunterricht und Biologie ernährungsbezogene Inhalte weitgehend fehlen. Das Angebot an Fortbildungen reicht zudem häufig nicht aus, um den Mangel in der Ausbildung zu kompensieren.

Das Ministerium hatte daraufhin zusammen mit seinem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) ein Konzept zur Stärkung der Ernährungsbildung in Schulen erarbeitet, das in dieser Runde vorgestellt wurde. Ziel ist eine bessere Vorbereitung der Lehrkräfte sowie eine kontinuierliche Verankerung der Themen Essen und Ernährung in der Schullaufbahn. Konkret umfasst das Konzept Unterstützungsangebote an die Bundesländer in den folgenden Bereichen:

  • Bereitstellung passgenauer Unterrichtsmaterialien und geprüfter Fachinhalte.
  • Fortbildungen für Lehrkräfte, Referendare und Studierende
  • Kooperationen mit Bildungspartnern in den Bundesländern.

Zudem wird die Bundesministerin im BZfE ein eigenes Referat „Ernährungsbildung“ einrichten. Damit wird den Bundesländern eine zentrale und kompetente Anlaufstelle auf Bundesebene an die Seite gestellt.

Tipp für die Schulen und Lehrer – Lehrerkoffer des Müllerbundes:

Müllerbund hat diesen Bedarf an Ernährungsbildung in den Schulen bereits vor Jahren erkannt und hat den sehr gefragten Lehrerkoffer entwickelt. Die darin enthaltenen Unterrichtsmaterialien, Broschüren, Getreide- und Mehlproben sowie Plakate mit Informationen über die verschiedenen Getreidearten unterstützen die Lehrkräfte in deren Alltag enorm.

Falls auch Sie eine Schule in Ihrer Nähe haben, können Sie den Lehrerkoffer bei uns in der Geschäftsstelle kostenlos bestellen und der Schule zur Verfügung stellen.