Kategorie-Archiv: Aktuelles

Bayerischer Müllerbund unterstützt „Initiative Bargeld zählt!“

Die Covid-19-Pandemie hat die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft beschleunigt. Dies gilt auch für das Bezahlen. Große Supermarktketten haben die Bevölkerung flächendeckend aktiv zu unbarem Bezahlen aufgefordert, obwohl nach kürzester Zeit feststand, dass Bargeld auch in der Pandemie im Regelfall medizinisch unbedenklich ist. Deshalb unterstützt der Bayerische Müllerbund die 2020 gegründete Initiative „Bargeld zählt!“.

Bargeld weist eine Reihe unverzichtbarer positiver Charakteristika auf, die kein anderes Bezahlmittel bieten kann. Es sichert zudem die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger beim Bezahlen.

Die Initiative „Bargeld zählt!“ erhebt daher folgende Forderungen:

  • Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland.

Forderung: „Es ist gesetzlich festzulegen, dass ausnahmslos alle Geschäfte, Dienstleister und Einzelhändler in Deutschland verpflichtet sind, Bargeld als Bezahlmittel zu akzeptieren, selbstverständlich entsprechend aller gesetzlichen Vorgaben.“

  • Die Bargeldversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft muss gesetzlich sichergestellt werden. Schweden z.B. hat aufgrund der aktuellen Unterversorgung im Land Anfang 2020 ein entsprechendes Gesetz erlassen, um die Bargeldversorgung im Land sicherzustellen.

Forderung: „Es muss sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung (nach Vorgaben der Politik) Zugang zu Bargeld haben. Das gilt sowohl für Bargeldeinzahlungen als auch für Auszahlungen/Abheben.“

  • Vom Charakter her ist Bargeld ein öffentliches Gut, das der Nation von der jeweiligen Regierung und Zentralbank zur Verfügung gestellt wird, um ein stabiles Wirtschafts-, Währungs- und Finanzsystem zu gewährleisten sowie Teilhabe an der Gesellschaft. Dieser ursprüngliche Charakter und Zweck des Bargelds als öffentliches Gut wird inzwischen von kommerziellen Banken unterlaufen, indem sie immer höhere Gebühren für das Handling von Bargeld von Unternehmen verlangen. Auch Privatpersonen sind immer häufiger mit hohen Gebühren konfrontiert, wenn sie Geld am Automaten abheben.

Forderung: „Die Politik hat sicherzustellen, dass Gebühren für den Bezug und die Einzahlung sowie das Handling von Bargeld insgesamt für Unternehmen einen regulierten Höchstsatz von 0,05% der betreffenden Summe nicht überschreiten dürfen.“

Die Initiative Bargeld zählt! ist 2020 gegründet worden und hat sich zum Ziel gesetzt, Zugang, Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld in Deutschland sicherzustellen.

Zu den Unterstützern der Initiative „Bargeld zählt!“ gehören mittlerweile 9 Verbände und Vereinigungen.

Restmengen im Strompool für 2022 verfügbar

Der Bayerische Müllerbund unterhält für seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit der Energiedienst AG für Stromlieferungen zu günstigen Konditionen. Im Rahmenvertrag des Jahres 2022 sind noch Restmengen für Standorte mit ¼-stündiger Leistungsmessung verfügbar. Der Energiepreis beträgt 4,385 ct/kWh, was unter den aktuellen Marktkonditionen für 2022 sehr günstig ist. Zur Beteiligung am neuen Rahmenvertrag nutzen Sie bitte das beigefügte Rückantwortfax.

Der im Rahmenvertrag gelieferte Strom ist zu 100 Prozent zertifizierter Wasserkraftstrom! Diese Qualität muss beachtet werden, wenn Vergleiche mit anderen Anbietern eingeholt werden.

Der Energiepreis beträgt 4,385 ct/kWh zzgl. aller Abgaben und Umlagen wie z.B. Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, Zuschläge nach EEG/KWKG, Stromsteuer, Netzentgeltumlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, sowie sonstige gesetzl. Steuern wie z.B. die MwSt.

Falls Sie Interesse an einem der preiswerten Restkontingente im Strompool haben, melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle.

Einladung: Online-Seminar zur neuen IFS Food Version 7

Der Bayerische Müllerbund lädt zu einem Online-Seminar zur neuen IFS Food Version 7 sehr herzlich ein. Das Seminar findet am 09. März 2021 von 14.00 bis 16.00 Uhr statt und ist für alle bereits IFS-zertifizierten Betriebe und Betriebe, die sich künftig nach IFS zertifizieren lassen wollen, gedacht. Mühlenbetriebe, die an den Einzelhandel liefern oder größere Kunden bedienen, sind gewöhnlich IFS oder nach einem gleichwertigen Standard zertifiziert. Das Update auf Version 7 hat weitreichende Änderungen gegenüber der alten Version 6.1. Als IFS zertifizierter Betrieb oder als Betrieb, der sich gerne IFS zertifizieren lassen will, sollten Sie dieses Seminar unbedingt besuchen!

Der IFS Food Standard dient der Überprüfung und Zertifizierung von Qualität und Sicherheit im Lebensmittelbereich. Für die Belieferung von Handelshäusern (insbesondere bei Eigenmarken) ist die IFS-Zertifizierung Grundvoraussetzung.

Nun ist die Version 7 des Standards veröffentlicht worden, der ab 01. Juli 2021 verbindlich umgesetzt werden muss. Wie bereits erwähnt beinhaltet die neue Version weitreichende Änderungen, wie zum Beispiel alle 3 Jahre VERPFLICHTEND ein UNANGEKÜNDIGTES Audit.

Der Inhalt des Seminars:

  •   Vorstellung der wichtigsten Änderungen des IFS Food Version
  • Beispiele für die Umsetzung bzw. Bedeutung einzelner Änderungen

Ihr Nutzen daraus:

  • Mit der Schulung bereiten Sie sich optimal auf ein Zertifizierungsaudit nach IFS Food Version 7 vor.
  • Diskutieren Sie aktuelle Fragen zur neuen Version des IFS Food.

Wer soll an diesem Seminar teilnehmen:

  • Verantwortliche und interessierte von Betrieben, die gemäß IFS Food bereits zertifiziert sind
  • Interessierte, die sich nach IFS Food zertifizieren lassen wollen

Die Kosten für dieses Seminar betragen 95,00 Euro pro Mitglieds-Unternehmen zzgl. MwSt. In der Seminargebühr sind zudem die Seminarunterlagen enthalten.

Die Rechnung und die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach dem Seminar vom Bayerischen Müllerbund per Post.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle.

Weizenpreise befinden sich im Höhenflug – Bayerischer Müllerbund versendet Pressemitteilung

Seit Ende letzten Jahres befinden sich die Getreidepreise erneut im regelrechten Höhenflug, was für diese Jahreszeit recht untypisch ist. Der Bayerische Müllerbund hat deshalb die Öffentlichkeit mit einer Pressemitteilung über die möglichen Auswirkungen informiert.

An der europäischen Warenterminbörse Euronext bewegen sich die Notierungen seit Wochen zwischen 225 und 235 Euro pro Tonne und damit auf Jahreshöchststand. So stieg die Notierung an der Euronext für Weizen allein seit September 2020 um rund 50 Euro pro Tonne an.

In der Pressemitteilung wurde verdeutlicht, dass der Getreidepreis unmittelbar Einfluss auf den Mehlpreis hat, da dieser bis zu 70 Prozent der Kalkulationsgrundlage ausmacht.

Bereits im letzten Jahr brachte Corona die Nachfrageströme ordentlich durcheinander. Der Absatz im Gastrobereich kam nahezu vollständig zum Erliegen und gut gehende Filialen der Bäckerkundschaft fanden leere Innenstädte vor. Demgegenüber verzeichneten die Mühlenläden und das Geschäft mit Kleinpackungen sowie abgepackten Produkten einen wahren Auftrieb. Viele Medienberichterstattungen zeigten, dass Mehl in Supermärkten ausverkauft war. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Produkte lediglich einen einstelligen Prozentsatz der Gesamtvermahlung der Mühlen ausmachen. „Unterm Strich wird sich aber zeigen, ob in der Pandemie der Mehlverbrauch tatsächlich gestiegen ist. Skeptiker könnten hier Recht behalten“, heisst es in der Pressemitteilung.

Durch die Coronakrise veränderte sich auch das Einkaufsverhalten der Bevölkerung. „Viele kaufen jetzt regionaler und stärken damit heimische Wertschöpfungsketten“, betont der Präsident des Bayerischen Müllerbundes, „was sich positiv auf die heimischen Wirtschaftskreisläufe“ auswirkt. Obwohl Sagberger davon überzeugt ist, dass gute Lebensmittel einen fairen Preis haben müssen, darf es auf keinen Fall sein, dass durch die Pandemie oder auch durch Broker und Spekulanten, die den „schnellen Dollar“ machen wollen, ein Grundnahrungsmittel, wie z.B. Weizen, durch viele gewinnbringende Abschlüsse künstlich verteuert wird, betont Sagberger. Die Politik sollte bei großen Preissprüngen an den Getreide- und Rohstoffmärkten ein wachsames Auge auf die Hintergründe haben, so Sagberger weiter.

In der Landshuter Zeitung / Straubinger Tagblatt ist auf Basis der Pressemitteilung ein Interview mit dem Präsidenten des Bayerischen Müllerbundes, Rudolf Sagberger, veröffentlicht worden.

Lehrgang zur Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft – Jetzt noch anmelden!

Vom 01. März bis 07. Mai 2021 bietet die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau wieder einen Lehrgang zur „Zertifizierten Fachkraft Mühlen- und Getreidewirtschaft“ an. Der Lehrgang richtet sich vor allem an ungelernte und betriebsfremde Mühlenmitarbeiter. Haben Sie ungelernte Mitarbeiter mit Weiterbildungsbedarf? Jetzt noch anmelden, es sind noch Plätze frei.

Der Einsatz von ungelernten und berufsfremden Mitarbeitern ist in Mühlenbetrieben mitunter weit verbreitet. Deshalb sollten ungelernte und berufsfremd tätige Mitarbeiter in den Mühlenbetrieben weiterqualifiziert werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Dies ist allerdings in den Mühlenbetrieben während des Betriebsalltags nicht so ohne Weiteres möglich.

Deshalb bietet nun die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau bereits zum zweiten Mal eine Qualifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft Mühlen- und Getreidewirtschaft“ an. Die Kosten des Lehrgangs und des Lohnausfalls können teilweise nach Absprache mit der Agentur für Arbeit von selbiger finanziert werden!

Der Lehrgang beinhaltet vier Wochen Praktikum im Betrieb und acht Wochen Seminar an der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und melden Sie Ihre Mitarbeiter oder künftigen Mitarbeiter noch bis 01. März 2021 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen an der Hoppenlauschule Frau Petra Sträter unter Tel.: 0711 – 2165710 oder per E-Mail: petra.straeter@hoppenlau.de zur Verfügung. Zudem gibt es Informationen dazu auf der Internetseite www.hoppenlau.de.

Mühlen- und Mischfutter-Jahrbuch 2021 erschienen

Das Mühlen- und Mischfutterjahrbuch ist das technische Jahrbuch für die Getreideverarbeitung, Mischfutterherstellung und Verfahrenstechnik. Pünktlich zu Beginn des Jahres wurde nun das aktuelle Mühlen- und Mischfutterjahrbuch 2021 wieder neu aufgelegt. Dieses Buch darf in keinem Mühlenbüro fehlen, denn es stellt das seit Jahrzehnten bewährte, praxisgerechte Nachschlagewerk für alle Bereiche der Getreideverarbeitung und Mischfutterherstellung dar. Das Jahrbuch kann beim Bayerischen Müllerbund für 20,95 Euro zzgl. Versand bestellt werden.

Der erste Teil des Buches befasst sich mit den Fortschritten der Müllereitechnik. In diesem Teil werden technische und wissenschaftliche Neuerungen, Trends sowie Entwicklungen in der Müllereitechnik beschrieben. Zudem gibt es wichtige Informationen zu Einzelthemen, wie zur Bearbeitung der Rohware, zur Schädlings-bekämpfung und Hygiene, zum Fördern, Wiegen und Verpacken, zum Messen und Überwachen, zum Vermahlen und Schälen, u.v.m.

Im zweiten Teil des Buches geht es um die Mischfuttertechnik heute. Die Schwerpunkte in diesem Bereich liegen in dieser Ausgabe des Mühlen- und Mischfutterjahrbuches in der Mischfuttertechnik, in Futtermittel und Futter-mittelzusatzstoffen, im Brand- und Explosionsschutz. Weitere Schwerpunkte liegen in thermischen, hydrothermischen und hydrothermisch-mechanischen Verfahren sowie im Dosieren.

Weitere Teile des Buches widmen sich den Neuerungen im Immissionsschutz sowie dem Klimawandel.

Den Abschluss des Buches bilden für den Müller wichtige Anschriften, ein Inserentenverzeichnis und die Jahreskalendarien 2021 und 2022.

Das Mühlen- und Mischfutterjahrbuch umfasst 208 Seiten mit 84 Abbildungen bzw. Darstellungen und sechs Tabellen. Das Fach- und Nachschlagebuch im Format DIN B6 kostet 20,95 Euro zuzüglich Versandkosten und kann beim Bayerischen Müllerbund in München, Tel.: 089-281155, Fax.: 089-281104, E-Mail. kontakt@muellerbund.de, angefordert werden.

Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte bis 15.04.2021

Das bereits im vergangenen Jahr angekündigte Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte wurde nun vom Bundesministerium für Verkehr freigegeben. Ab 26. Januar 2021 bis einschließlich 15. April 2021 können beim BAG Anträge gestellt werden.

Im Rahmend des Förderprogrammes wird die Anschaffung eines Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI bei gleichzeitiger Verschrottung eines Altfahrzeuges mit einem Festbetrag gefördert. Dieser ist abhängig von der Schadstoffklasse des Altfahrzeuges:

  • Zuschusshöhe: 15.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der  Klasse Euro V bzw. EEV 
  • Zuschusshöhe: 10.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der Klasse Euro IV oder schlechter

Zudem gilt es zu beachten, dass das

  •  neue Fahrzeug Produktionsjahr 2021 sein muss sowie
  • bei der Schadstoffklasse Euro VI mit rollwiderstandsoptimierten Reifen  (Energie-Effizienz-Klassen A oder B) und
  • mit einem Abbiegeassistenzsystem (AAS) ausgestattet sein muss!

Zusätzlich ist beim Erwerb eines neuen Nutzfahrzeuges auch der Erwerb intelligenter Trailer-Technologie möglich, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten, wie z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger, usw. Der Zuschuss beträgt hier 60 % der nachgewiesenen Kosten bzw. maximal € 5000,– je Anhänger.

Die Antragstellung erfolgt über das eService-Portal des BAG: https://antrag-gbbmvi.bund.de/

Die Vergabe der Mittel erfolgt im Windhundverfahren, also in der Reihenfolge der Antragseingänge. Es wurden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt.

 

Iba.connecting Experts – Startschuss der Backbranche ins Jahr 2021

Die iba ist der weltweite Experten-Treffpunkt der backenden Branche. Die iba erweitert ihr Portfolio nun um ein virtuelles Format: Vom 15. bis 17. März 2021 findet mit iba.connecting  Experts die erste globale Austausch-Offensive des Jahres statt, die Besucher aus der gesamten backenden Branche mit ihren Zulieferern zusammenbringen soll.

Bei der iba.connecting Experts haben Sie die Möglichkeit über ein interaktives Video- und Chatsystem mit eventuellen Neukunden oder anderen Interessenten virtuell in Kontakt zu treten. Auch gibt es eine Vielzahl von Fachvorträgen und Präsentationen.

Seien Sie dabei auf der virtuellen „Messe“ iba.connecting Experts vom 15. bis 17. März 2020.

Weitere Informationen zu dem neuen Format sowie Ihre Anmeldung/Registrierung finden Sie unter nachfolgendem Link: https://connecting.iba.de/de/

Berufsbezeichnung an der DMSB wird mit „Bachelor Professional“ ergänzt

Die Kultusministerkonferenz KMK hat beschlossen, dass die Rahmenvereinbarungen über Fachschulen dahingehend geändert werden, dass die an Fachschulen erworbenen Berufsbezeichnungen künftig durch den Klammersatz „Bachelor Professional“ und der Bezeichnung des Fachbereiches ergänzt werden können.

Wer ab dem Schuljahr 2020/2021 die Deutsche Müllerschule in Braunschweig (DMSB) erfolgreich besucht hat, darf die Berufsbezeichnung: „Staatlich geprüfter Techniker/in (Bachelor Professional in Technik)“ entsprechend führen.

Diese Ergänzung zur Berufsbezeichnung wird nach erfolgreichem Besuch der DMSB ab sofort auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

Letzter Aufruf: Bis zum 31.01.2021 sind PV-Anlagen, Wasserkraftanlagen, Stromspeicher etc. im Marktstammdatenregister zu melden

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ersetzt das ehemalige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA). Alle Stromerzeugungsanlagen sowie Stromspeicher in Deutschland müssen in diesem Register mit anlagenspezifischen Daten, wie z.B. installierte Leistung, Anlagenstandort, etc., gemeldet werden. Sollte die Eintragung Ihrer Bestandsanlagen nicht fristgerecht bis zum 31. Januar 2021 im Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) durchgeführt werden, ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu gezwungen, die Ausbezahlung Ihrer Vergütung auszusetzen. Eine Erfassung ist auch dann im MaStR erforderlich, wenn Sie Ihre Anlagen bereits im Anlagenregister angemeldet haben.

Seit dem 31. Januar 2019 steht das Webportal des MaStR bereits auf der Internetseite der BNetzA zur Verfügung. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 sind alle Anlagenbetreiber/innen dazu verpflichtet, ihre neuen aber auch bestehenden Erzeugungsanlagen und Speicher zu registrieren, um weiterhin den Anspruch zur Zahlung der Einspeisevergütung sowie Förderungen, Marktprämie und weitere Zuschläge im Rahmen des EEG und KWKG zu behalten.

Wer die Meldung bis zum 31.01.2021 nicht durchführt verliert den Anspruch auf Einspeisevergütung! Noch immer sind mehr als 400.000 Einspeiseanlagen in Deutschland nicht registriert!

Für Fragen rund um das Marktstammdatenregister steht Ihnen eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo. bis Fr. 07.00 – 20.00 Uhr und Sa. 08.00 – 14.30 Uhr) zur Verfügung. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal auch ein Kontaktformular bereit.