Kategorie-Archiv: Aktuelles

Weiterhin Trend zu Öko – wenn auch schwächer

Wie die neuesten Strukturdaten für den ökologischen Landbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigen, setzt sich der Trend zu Öko weiterhin fort. Wenn auch schwächer als im Vorjahr.

Demnach entschieden sich 2022 weitere 605 Höfe für die ökologische Landwirtschaft. Insgesamt wurden den Daten nach 57.611 Hektar auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt. Zusammengefasst wirtschafteten damit 36.912 Bio-Höfe in Deutschland ökologisch und damit 14,2 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland. Auch in der Lebensmittelherstellung nutzen weitere 2.348 Unternehmen wie Bäckereien, Molkereien oder Metzgereien den Einstieg in die ökologische Verarbeitung.

Nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Entwicklung 2022 im Öko-Bereich:

  • Bio-Betriebe: Insgesamt wirtschafteten in Deutschland 36.912 Betriebe ökologisch, ein Plus von 605 Betrieben. 14,2 Prozent aller Höfe in Deutschland waren 2022 Bio-Betriebe.
  • Bio-Fläche: Die deutsche Bio-Fläche legte 2022 um 57.611 Hektar zu. Damit wurden 2022 zusammengefasst 1.859.842 Hektar ökologisch bewirtschaftet, was einen Anteil von 11,2 Prozent an der gesamten Landwirtschaftsfläche Deutschland ausmachte.
  • Bio-Lebensmittelherstellung: Insgesamt 21.900 Unternehmen stellten 2022 Bio-Lebensmittel her, ein Plus von 2.348 Unternehmen gegenüber dem Vorjahr.
  • Bio in der Region: Für den größten nominellen Bio-Flächenzuwachs eines Bundeslandes sorgten die Landwirtinnen und Landwirte in Brandenburg mit über 15.000 neuen Bio-Hektaren. Brandenburg rückte damit – hinter Bayern – auf den zweiten Platz der Bundesländer mit dem höchsten Anteil an der gesamten deutschen Öko-Fläche auf. Was den Anteil der Öko-Betriebe an allen Landwirtschaftsbetrieben angeht, lagen drei Bundesländer bei über 25 Prozent: Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und das Saarland.

Die kompletten Strukturdaten zum ökologischen Landbau für das Jahr 2022 finden Sie hier.

Zahlen zum ökologischen Landbau in Deutschland über die Jahre können Sie hier einsehen.

Max-Rubner-Institut bittet um Getreidemahlerzeugnisse der neuen Ernte

Anlässlich der Tagung für Müllereitechnologie am 12. und 13. September 2023 und der Tagung für Bäckereitechnologie am 14. und 15. November 2023 in Detmold, berichten Referenten des Max-Rubner-Instituts – Institut für Sicherheit und Qualität bei Getreide – über Erkenntnisse in der Verarbeitungseignung von Getreidemahlerzeugnissen aus der aktuellen Ernte 2023. Wir bitten Sie deshalb, entsprechende Mehlproben bis 13. September 2023 an das MRI zu senden. Auch auf der Müllereiherbstfachtagung in Volkach werden diese Daten anonymisiert präsentiert. Sie profitieren von umfangreichen Auswertungen Ihrer eingesendeten Mahlerzeugnisse.

Der vorgesehene Untersuchungsumfang erfordert ein Probengewicht von je 3 kg.

Von besonderem Interesse sind folgende Mahlerzeugnisse aus neuerntigem Getreide in handelsüblicher Qualität und Behandlung:

·       Roggenmehle der Typen 997 oder 1150

·       Weizenmehle der Type 550 und

·       Weizenmehle der Type 812 oder 1050.

Bitte senden Sie die Proben frühzeitig und von den erbetenen Mustern je Type nur maximal 3 Proben zur Untersuchung ein. Überzählige Proben werden den Untersuchungen nicht zugeführt.

Die Adresse, an die die Proben gerichtet werden können, erfahren Sie bei uns in der Geschäftsstelle.

Müllerbund und die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft LfL machen sich stark für müllerische Nebenprodukte

Die Weizenkleie ist ein wichtiges Nebenprodukt der Müllerei. Neben der guten ernährungsphysiologischen Wirkung ist es vor allem ein wertvolles Produkt für die tierische Ernährung. Leider hat die Bedeutung der Kleie in der Futtermischung nicht den Stellenwert, den sie aus Sicht der Müllerei verdient. Das soll sich in Zukunft wieder ändern. Deshalb startet der Bayerische Müllerbund gemeinsam mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und der Universität Rostock ein Projekt, um die hohe Wertigkeit der Kleie in der Tierernährung darzustellen und nach Möglichkeit damit den Absatz zu fördern.

Kleie ist eines der Hauptnebenprodukte in der Müllerei und kann vor allem in der Tierernährung gut zum Einsatz kommen. Die Weizenkleie stellt eines der mengenmäßig bedeutsamsten Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung dar. Im Zuge der Verarbeitung von Brotweizen zur Mehlherstellung entstehen aus 1 kg Brotweizen ca. 800 g Lebensmittel, die verbleibenden 20 % lassen sich anteilig in Nachmehl, Futtermehl, Grießkleie und Kleie differenzieren. Mit immerhin 1/5 der Produktionsmenge der Mühlen dürfen die Mühlennebenprodukte nicht vernachlässigt werden. Es ist wichtig, dass es für unsere Nebenprodukte gute und dauerhafte Absatzkanäle bestehen. Trotz ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten gestaltet sich der Absatz oft schwierig. Der Bayerische Müllerbund hat hierzu schon einige Forschungsprojekte angestoßen, um die Absatzmöglichkeiten von Kleie auszudehnen.

Gerade der Aspekt der Kreislaufwirtschaft darf nicht verkannt werden und so ist Ziel dieses neuen Projektes die Weizenkleie vor allem bei den Landwirten wieder ins richtige Licht zu rücken. Die Weizenkleie stellt ein vielseitig vorteilhaftes Nebenprodukt der heimischen Müllerei für die Schweinefütterung dar. Nährstofflich wird ihr Licht oftmals zu Unrecht unter den Scheffel gestellt.

Um die Attraktivität der Weizenkleie als Komponente in der Futtermischung weiter zu steigern, werden im ersten Schritt des Projektes Kleieproben auf Mykotoxine sowie die bedeutendsten Nährstoffe wie Rohprotein, Stärke, Phosphor, Faser, etc. untersucht. Dadurch soll die Variabilität im Futterwert dargestellt werden. Im zweiten Schritt finden dann Fütterungsversuche mit Mastschweinen statt.

Im Ergebnis soll gezeigt werden, dass Weizenkleie als gute Futterkomponente einsetzbar ist und dadurch Weizen in der Rationsgestaltung reduziert werden kann. Dieses Ergebnis kann dann verstärkt durch entsprechende Fachzeitschriften an die Landwirte kommuniziert werden.

BMEL und Handel schließen Pakt gegen Lebensmittelverschwendung

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium nach Vereinbarung mit Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels mitteilt, sollen im Handel künftig deutlich weniger Lebensmittel in der Tonne landen. Beiden Seiten unterzeichneten dazu Ende Juni einen „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“. „Lebensmittel gehören auf den Teller und nicht in die Tonne“, unterstrich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das Vorhaben.

Die Unternehmen verpflichten sich darin auf messbare Reduzierungsziele.  Dazu gehört, dass die Lebensmittelabfälle in den teilnehmenden Unternehmen bis 2025 um 30 Prozent reduziert und bis 2030 halbiert werden sollen. Insgesamt wurden über 40 konkrete Maßnahmen identifiziert, die Teil der Vereinbarung sind. So werden beispielsweise die Unternehmen verstärkt Lebensmittel weitergeben und dafür dauerhafte Kooperationen etwa mit den Tafeln oder anderen sozialen Einrichtungen eingehen.  Der Pakt basiert auf Freiwilligkeit.

Die Vereinbarung gilt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2031 gültig. Auf Grundlage der Vereinbarung sollen beispielsweise Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wurden in den Pakt aufgenommen. Die Maßnahmen adressieren beispielsweise die Beziehungen der Unternehmen zu ihren Lieferanten und den Verbrauchern. So können die Unternehmen etwa auf Anforderungen an Lieferanten verzichten, die über gesetzliche Standards hinausgehen.

Die Umsetzung der Vereinbarung, insbesondere die Zielerreichung, wird jährlich veröffentlicht und durch Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Dadurch wird die verbindliche Umsetzung der Vereinbarung transparent nachgehalten.

Einladung zum Mühlenladenseminar in Lonnerstadt

Viele Mühlen haben einen Mühlenladen, der eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Damit dieser Einkaufsort für unsere Kunden noch attraktiver wird, veranstaltet der Bayerische Müllerbund regelmäßig ein Mühlenladenseminar, um den Austausch untereinander zu fördern und mühlenladeninterne Themen zu besprechen. In diesem Jahr findet das Seminar am Dienstag, den 04. Juli 2023, von 10.00 bis 16.00 Uhr, bei Paul Bruckmann, in „Paul´s Mehlstübla“ in 91475 Lonnerstadt statt. Wir landen Sie hierzu recht herzlich ein.

Neben einer Besichtigung des Mühlenladenneubaus wird unser Mitglied Paul Bruckmann die Beweggründe, Fördermöglichkeiten und die Umsetzung des Mühlenladenneubaus erläutern. Sie erfahren zudem den Weg von der Idee bis zum finalen Konzept eines fertigen Mühlenladens von einem „Ladenbauprofi“. Herr Ohr aus der Minderleinsmühle wird danach die Vorteile der individuellen Anpassung der neuen Bildetiketten der Minderleinsmühle auf den jeweiligen Mühlenladen aufzeigen. Herr Hirschmann vom Müllerbund wird Ihnen das geeignete Handwerkszeug auf den Weg geben, mit dem Sie den wichtigsten Fragen der Kunden im Mühlenladen begegnen können. Eine Diskussion über Möglichkeiten der Gemeinschaftswerbung der Mühlen mit Mühlenladen soll den Seminartag abschließen.

Sie sehen das Mühlenladenseminar wartet mit hochinteressanten Themen auf, weshalb Sie unbedingt daran teilnehmen sollten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle. Wir senden Ihnen dann gerne weitere detaillierte Informationen zu.

Hinweisgeberschutzgesetz – Mühlen bis 49 Mitarbeiter nicht betroffen!

Das Hinweisgeberschutzgesetz („Whistleblower-Gesetz“) wurde nun verabschiedet und tritt bereits am 02. Juli 2023 in Kraft. Im Vorfeld gab es erhebliche Kritik an dessen hohen Anforderungen an Arbeitgeber. Das Hinweisgeberschutzgesetz sorgt auch bei vielen kleineren und mittleren Betrieben für Verunsicherung. Aber: Für Betriebe und Mühlen bis 49 Mitarbeiter sieht das Gesetz erfreulicherweise keine rechtlichen Verpflichtungen vor.  

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Mitarbeiter, die in Unternehmen auf interne Missstände hinweisen, ab sofort besser vor Repressalien schützen. Was das Hinweisgeberschutzgesetz als „Missstand“ ansieht, ist unserem jetzigen Kenntnisstand nach inhaltlich nicht näher beschrieben. Zudem soll abgesichert werden, dass Hinweisen auch nachgegangen wird.

Die gute Nachricht gleich vorneweg: Bis dato hat das Gesetz nur für Betriebe über 49 Mitarbeiter Auswirkungen. Bei Betrieben bis zu 49 Mitarbeitern und somit bei den meisten unserer Mitglieder, sieht das Gesetz erstmal keine gesonderten rechtlichen Verpflichtungen vor.

Mühlenbetriebe, die 50 bis 249 Mitarbeiter beschäftigen, haben noch eine Schonfrist bis 17. Dezember 2023. Erst dann müssen sie die gesetzlichen Pflichten zwingend umsetzen. Betriebe mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen die gesetzlichen Pflichten sofort nach Inkrafttreten umsetzen.

Was müssen Betriebe mit 50 Mitarbeitern und mehr im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes leisten?

Die Einrichtung einer internen Meldestelle (eigene Umsetzung oder Beauftragung eines Dienstleisters durch das Unternehmen) unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen. Zudem die Einhaltung verbindlicher Standards bei der Bearbeitung von Hinweisen. Bei Verstößen drohen zum Teil erhebliche Bußgelder, im schlimmsten Fall bis zu 50.000 Euro.

Neben den betriebsinternen Meldestellen werden auf Bundes- und Landesebene voraussichtlich staatliche Meldestellen errichtet („externe Meldestellen“). Die staatlichen Meldestellen ergänzen dabei die unternehmensinternen Meldestellen. Jetzigem Kenntnisstand nach könnten sich grundsätzlich auch Arbeitnehmer kleinerer Betriebe an diese Meldestellen wenden.

Die staatlichen Meldestellen fokussieren, wie es sich andeutet, vor allem Missstände in Behörden und Großbetrieben. So geht es zum Beispiel um Hinweise zu Korruption und systematischen Regelverstößen. Auch wenn Ihr Betrieb nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt: Wir möchten Sie ermuntern, eine gute Betriebskultur zu pflegen und ein „offenes Ohr“ für Ihre Mitarbeiter zu haben. Das ist nicht nur positiv für das Arbeitsklima. Es ist auch eine Chance, die Qualität in Ihrem Betrieb sicherzustellen.

Weizenkleie muss bei der Fütterung wieder mehr im Fokus stehen

Die Weizenkleie ist ein sehr wichtiges Nebenprodukt der Müllerei. Neben der guten ernährungsphysiologischen Wirkung beim Menschen, ist es vor allem ein wertvolles Produkt für die tierische Ernährung. Leider ist die Bedeutung der Kleie in der Futtermischung in den letzten Jahren weiter in den Hintergrund gedrängt worden. Das soll sich in Zukunft aber wieder ändern, so das Bestreben des Bayerischen Müllerbundes. Deshalb plant der Bayerische Müllerbund die Zusammenarbeit mit der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft weiter zu vertiefen.

Nicht zuletzt auf Wunsch des Bayerischen Müllerbundes hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, LfL, sich intensiv mit der Weizenkleie in der Verfütterung auseinandergesetzt. Weizenkleie ist ein wichtiges Nebenprodukt der Müllerei, das vor allem in der Tierernährung gut zum Einsatz kommen kann. In einem sehr lesenswerten Artikel im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt werden sämtliche Vorzüge der Weizenkleie beleuchtet.

Die Weizenkleie stellt eines der mengenmäßig bedeutsamsten Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung dar. Im Zuge der Verarbeitung von Brotweizen zur Mehlherstellung entstehen aus 1 kg Brotweizen ca. 800 g Lebensmittel, die verbleibenden 20 % lassen sich anteilig in Nachmehl, Futtermehl, Grießkleie und Kleie differenzieren. Mit immerhin 1/5 der Produktionsmenge der Mühlen dürfen die Mühlennebenprodukte nicht vernachlässigt werden. Es ist wichtig, dass es für unsere Nebenprodukte gute und dauerhafte Absatzkanäle bestehen.

Auch die LfL hat diesen Aspekt einer regionalen Kreislaufwirtschaft erkannt und hat sich das Ziel gesetzt, Weizenkleie vor allem bei den Landwirten wieder ins richtige Licht zu rücken. Im oben genannten Artikel werden die ernährungsphysiologischen Vorteile in der tierischen Fütterung aber auch die positive Wirkung auf Tiergesundheit und Wohlbefinden dargestellt. Zudem werden die ökonomischen wie auch ökologischen Vorteile des Einsatzes von Weizenkleie erläutert. Die Weizenkleie stellt ein vielseitig vorteilhaftes Nebenprodukt der heimischen Müllerei für die Schweinefütterung dar. Nährstofflich wird ihr Licht oftmals zu Unrecht unter den Scheffel gestellt. Auch gesteigerte Einsatzmengen in der Rationskalkulation üben keine negativen Effekte auf die Leistung aus. Als Limitierung gilt es den Gehalt an Phosphor analytisch im Auge zu behalten.

Um die Attraktivität der Weizenkleie als Komponente in der Futtermischung weiter zu steigern, will die LfL zusammen mit dem Bayerischen Müllerbund ein Konzept aufstellen und Fütterungsversuche von Weizenkleie durchführen, um dadurch weitere Vorteile aufzuzeigen. Wir werden Sie über das Projekt weiter auf dem Laufenden halten.

Den ausführlichen Artikel über Weizenkleie mit dem vielsagenden Titel „Mehr als ein Faserfuttermittel“, der im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt erschienen ist, finden Sie in der Anlage des heutigen Rundschreibens. Sie können den Artikel gerne Ihren Kleieabnehmern und Landwirten aushändigen und zur Kenntnis bringen.

So viel kostet jetzt Agrarland – die Spreizungen sind groß!

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke für das Jahr 2021 veröffentlicht. Beim Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde im Jahr 2021 ein Durchschnittspreis von 70 312 €/ha erzielt. Innerhalb Bayerns gibt es jedoch enorme Unterschiede. Am höchsten sind die Preise rund um München.

Für 2021 weist die neue Statistik einen Durchschnittspreis von 70.312 Euro für einen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) in Bayern aus. Das sind 6326 € oder 9 Prozent mehr als im Jahr 2020, als für 1 ha 63.986 Euro gezahlt wurden. Der direkte Vergleich ist aktuell mit dem Vorjahr nicht eindeutig möglich, da sich die Datengrundlage geändert hat.

Bei den Bodenpreisen zeigen sich ausgeprägte regionale Unterschiede. Spitzenreiter ist Oberbayern mit einem Durchschnittspreis von 126.379 Euro pro ha, dicht gefolgt von Niederbayern mit 114.830 Euro pro ha. In Oberfranken muss sich ein Verkäufer dagegen nur mit einem Fünftel davon begnügen, hier werden nur 25.130 Euro pro ha erlöst.

Auf Kreisebene wird der höchste Preis im Landkreis München erzielt: 551.781 Euro pro ha werden hier für einen Hektar bezahlt. Auch die Plätze zwei und drei belegt der Bezirk Oberbayern mit Ebersberg (194.352 Euro pro ha) und Erding (173.115 Euro pro ha). Auf Rang vier folgt jedoch bereits eine niederbayerische Region: Im Landkreis Landshut liegt der Preis bei 155.913 Euro pro ha. Die Schlusslichter bilden die Landkreise Kronach (15.708 Euro pro ha) und Bad Kissingen (16.776 Euro pro ha). Für 1 ha in Landshut kann man 10 ha in Kronach erwerben.

Innerhalb der Bezirke gab es heftige Verschiebungen. Stark gestiegen ist die verkaufte Fläche in Oberbayern (+45 Prozent) und Oberfranken (+40 Prozent). In Mittelfranken hat sich die Verkaufsfläche nahezu vervierfacht. Zurückgegangen ist die verkaufte Fläche dagegen in der Oberpfalz (–32 Prozent), in Schwaben (–21 Prozent) und in Niederbayern (–8 Prozent). Insgesamt wurden 5.526 Verkaufsvorgänge erfasst, bei denen 6.919 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen den Eigentümer wechselten. Die Verkaufssumme aller Flächen belief sich auf über 486 Mio. Euro.

Aussaatflächen 2023: Winteranbaufläche 2023 auf Vorjahresniveau – Winterweizen wird auf 48 % der Getreidefläche angebaut

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ersten Schätzungen zufolge mitteilt, sind in Deutschland für das Erntejahr 2023 auf 2,85 Millionen Hektar Winterweizen ausgesät worden. Winterweizen steht demnach auf knapp der Hälfte (48 %) der Getreideanbaufläche im Jahr 2023. Diese Fläche entspricht etwa dem Vorjahr mit einer leichten Senkung um 1,4 Prozent. Für Roggen und Wintermenggetreide liegt die Fläche bei 611.400 Hektar, ein Plus von 4,0 Prozent zum Vorjahr. Die Haferanbaufläche nimmt im Vergleich zum Vorjahr weiter um 13,4 Prozent auf 138.600 Hektar ab.

Die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland bauen für das Erntejahr 2023 auf 2,85 Millionen Hektar Winterweizen an. Die Aussaatfläche für Winterweizen ist damit um 1,4 % kleiner als im Jahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach ersten Schätzungen weiter mitteilt, wird der Anbau der flächenmäßig stärksten Getreidearten zur Körnergewinnung (einschließlich Körnermais) voraussichtlich eine Fläche von 5,97 Millionen Hektar einnehmen (-79.700 Hektar oder -1,3 %). Winterweizen steht demnach auf knapp der Hälfte (48 %) der Getreideanbaufläche im Jahr 2023.

Anbaufläche für Wintergetreide in etwa auf Vorjahresniveau

Wie in Deutschland üblich liegt auch im Jahr 2023 der Schwerpunkt des Getreideanbaus auf Wintergetreide, zu dem auch der Winterweizen zählt. So wird Wintergetreide auf 5,04 Millionen Hektar Fläche angebaut, das entspricht etwa dem Vorjahresniveau (+0,7 %) beziehungsweise 84 % der Getreideanbaufläche. Für Wintergerste bestellten die landwirtschaftlichen Be-triebe eine Anbaufläche von 1,27 Millionen Hektar (+5,2 %), für Roggen und Wintermenggetreide (Getreidemischungen) 611.400 Hektar (+4,0 %) und für die Weizen-Roggen-Kreuzung Triticale 311.900 Hektar (-3,8 %).

Anbaufläche von Sommerweizen sinkt um 45 Prozent, Anbau von Sommergerste sinkt um rund 11 Prozent

Mit einer Anbaufläche von 925.600 Hektar (-11,0 % gegenüber dem Vorjahr) wird Sommergetreide im Vergleich zum Wintergetreide in Deutschland nur in geringem Umfang angebaut. Dabei beträgt die Anbaufläche von Sommerweizen für die Erntesaison 2023 voraussichtlich 28.800 Hektar. Die Anbaufläche geht damit gegenüber dem Vorjahr, in dem sie stark gestiegen war, deutlich um 23.400 Hektar oder 45 % zurück. Die Anbaufläche von Sommergerste wird um 41.600 Hektar (- 11,2 %) auf 329 300 Hektar sinken. Hafer wird im Erntejahr 2023 voraussichtlich auf einer Fläche von 138.600 Hektar angebaut (-13,3 %), Körnermais auf einer Fläche von 429.000 Hektar (-6,1 %).

Anbaufläche für Winterraps steigt um rund 8 Prozent

Für Winterraps wird in der Erntesaison 2023 eine Fläche von 1,16 Millionen Hektar genutzt (+7,6 % gegenüber dem Vorjahr). Hülsenfrüchte nehmen einen vergleichsweise kleinen Teil der Ackerflächen ein: Die Anbaufläche von Erbsen zur Körnergewinnung steigt 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 11,9 % auf 119.600 Hektar, die Anbaufläche von Ackerbohnen sinkt um 13,3 % auf 61.600 Hektar. Für Silomais beträgt die Anbaufläche voraussichtlich 2,07 Millionen Hektar (+2,1 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu den Aussaatflächen für das Erntejahr 2023 beruhen auf den Mitteilungen einer begrenzten Anzahl freiwilliger Ernte- und Betriebsberichterstatter/-innen von Mitte April 2023. Die Ergebnisse sind als vorläufige Anbautendenzen zu bewerten. Ein vollständigeres Bild wird Anfang August 2023 mit den vorläufigen Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung zur Verfügung stehen.

Die „Winter“-Feldfrüchte wurden bereits im Herbst 2022 ausgesät, die „Sommer“-Feldfrüchte im Frühjahr 2023, die Ernte erfolgt in 2023. Das Wintergetreide umfasst Winterweizen, Roggen und Wintermenggetreide, Wintergerste und Triticale, nicht enthalten ist Hartweizen.

Teilnehmer am Deutschen Mühlentag 2023 am Pfingstmontag

Am Pfingstmontag, den 29. Mai 2023, findet wie gewohnt wieder der Deutsche Mühlentag statt. In diesem Jahr bereits zum 30. Mal. Dieser werbewirksame „Tag der offenen Tür“ ist immer eine gute Gelegenheit für die Öffentlichkeitsarbeit jeder Mühle, die zur Belebung des Kleinverkaufes genutzt werden kann, weil Presse, Rundfunk und Fernsehen sehr ausführlich und gerne darüber berichten.

Insgesamt haben sich 29 Mühlen aus Bayern zum Deutschen Mühlentag angemeldet, darunter auch, wie schon in den vergangenen Jahren, Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Müllerbundes – worüber wir uns natürlich sehr freuen.

Nachfolgende Mühlenbetriebe aus dem Bayerischen Müllerbund nehmen dieses Jahr am Deutschen Mühlentag teil:

  • Pröbstl-Mühle, Füssener Straße 4, 86987 Schwabsoien, Oberbayern
  • Kunstmühle Lonnerstadt, Mühlgasse 39, 91475 Lonnerstadt, Mittelfranken
  • Schustermühle Kemnath, Eisersdorf 8, 95478 Kemnath, Oberpfalz
  • Vog-Hofmühle, Hofmühlenweg 31, 89407 Dillingen an der Donau, Schwaben

Besuchen Sie doch eine der teilnehmenden Mühlen. Diese freuen sich schon heute sehr auf Ihren Besuch.

Den teilnehmenden Mühlen wünschen wir bereits heute ein gutes Gelingen und einen schönen, beeindruckenden, erfolgreichen Deutschen Mühlentag 2023.