Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) abzuschaffen. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zurück und ist Teil des im Koalitionsvertrag angekündigten Bürokratieabbaus.
Die Stoffstrombilanzverordnung verpflichtete Betriebe, sämtliche Stickstoff- und Phosphorströme im Betrieb detailliert zu erfassen. Dazu gehörten unter anderem Düngemittel für den Getreideanbau, Futtermittel, Tiere, Saatgut sowie erzeugte pflanzliche und tierische Produkte. Die Daten mussten jährlich in Form einer Stoffstrombilanz zusammengeführt werden – zusätzlich zur bereits bestehenden Düngeverordnung.
In der Praxis galt die Verordnung als sehr komplex, aufwendig und teilweise praxisfern. Viele Betriebe empfanden sie als zusätzliche Belastung, die wenig zur tatsächlichen Verbesserung der Nährstoffeffizienz beiträgt.
Mit dem Wegfall der Verordnung entfällt künftig die Pflicht für Landwirte zur Erstellung der jährlichen Stoffstrombilanz. Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet mit einer Entlastung der Branche in Höhe von rund 18 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Abbau unnötiger Bürokratie im Agrarsektor.
Auch die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kabiber hatte sich seit mehreren Jahren für die Abschaffung eingesetzt und begrüßt den Schritt ausdrücklich. Aus Sicht der Ministerin bedeutet der Wegfall der Regelung eine Rückkehr zu einem praxisnäheren Umgang mit Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft.
Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung hat allerdings keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Düngeverordnung (DüV). Diese bleibt weiterhin bestehen und regelt umfassend, in welchen Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen.
In einem nächsten Schritt soll nun auch das Düngegesetz angepasst werden, um die Regelungen zur Stoffstrombilanz vollständig zu entfernen. Parallel arbeitet das Bundesministerium an einem Wirkungsmonitoring, das helfen soll, die Einhaltung der Nährstoffziele gegenüber der EU weiterhin zu gewährleisten – jedoch mit weniger administrativem Aufwand für die Betriebe.
Mit dem Wegfall der Stoffstrombilanzverordnung entfällt eine erhebliche bürokratische Last für viele landwirtschaftliche Betriebe. Der Schritt wird von Bund und Ländern als wichtiger Beitrag für ein effizienteres, praxisgerechtes und zugleich umweltschonendes Nährstoffmanagement gewertet.