BGN-Arbeitsschutzinformation für neue Mitarbeiter

Passend zum Start des neuen Ausbildungsjahres hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) aktuell eine Arbeitssicherheitsinformation (ASi) „Neu im Unternehmen – Informationen für Berufsanfänger und Auszubildende“ veröffentlicht.

Die Einführung und Unterweisung in den Arbeitsschutz ist nicht nur für Berufsanfänger, Teilzeitkräfte, Auszubildende und neue Mitarbeiter in den Betrieben ein nicht zu unterschätzendes Thema. Um den Betrieben diese Aufgabe zu erleichtern, hat die BGN eine neue Arbeitssicherheitsinformation dazu erstellt. Die Broschüre ist bewusst einfach aufgebaut und versucht in einfachen, verständlichen Worten anhand von Stichworten alle notwendigen Informationen zu den Rechten und nicht zu vergessen Pflichten der Arbeitnehmer in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz zu geben.

Die Themen erstrecken sich dabei auf alle wesentlichen Bereiche im Betrieb. Angefangen vom Verhalten nach einem Unfall über Brandschutz, Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln, Maschinen usw. bis hin zu Sucht und psychischen Belastungen.

Da die ASi allgemein für alle Gewerke erstellt wurde, enthält sie keine speziellen müllerischen Themen. Sie ist dennoch auch für Mühlenbetriebe sehr hilfreich, da aus den allgemein gültigen Erläuterungen durchaus Rückschlüsse auf betriebsspezifische Gefährdungen gezogen werden können. Zudem bietet die ASi durch die in den einzelnen Kapiteln gestellten Fragen eine gute Vorlage, um die betriebsinterne Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. zu überprüfen und Schulungen dazu zu erstellen. Die ASi kann zwar eine Unterweisung nicht ersetzen, sie hilft aber bei deren Durchführung.

Die ASi ist im Downloadbereich des Bayerischen Müllerbundes eingestellt und kann dort kostenfrei abgerufen oder über die Geschäftsstelle bestellt werden.

Bei speziellen Fragen zum Arbeitsschutz bzw. Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung von Mitarbeitern können Sie sich gerne jederzeit an den technischen Berater des Müllerbundes, Herrn Peter Hirschmann, wenden.

Gesetzlicher Hintergrund:

§ 6 (1) ArbStättV: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen.