Kategorie-Archiv: Aktuelles

Sortierbare Bundessortenliste mit den wichtigsten müllerischen Parametern

Der Entwurf der neuen Düngeverordnung ist immer noch in politischer Diskussion. Sollte die Düngeverordnung mit jetzigem Stand umgesetzt werden, kann dies merkliche Auswirkungen auf den Qualitätsweizenanbau haben. Insgesamt wird dann in Zukunft die Ausbringung von Stickstoff mit Obergrenzen beschränkt, was sich wohl auf die Proteinwerte beim Qualitätsweizen auswirken kann.

Um einen Überblick über das Sortenspektrum mit allen wichtigen müllerischen Parametern zu verschaffen, hat der Bayerische Müllerbund die Bundessortenliste entsprechend in eine übersichtliche Tabelle gefasst, die sortiert werden kann. In der Tabelle werden die wichtigsten müllerischen Qualitätsparameter in Worte beschrieben und die Effizienz jeder Sorte in Zahlen ausgedrückt. Zudem lässt sich die Tabelle nach unterschiedlichen Aspekten sortieren.

Neben den wichtigsten müllerischen Qualitätsparametern, wird in der Excel-Tabelle auch angegeben, seit wann die Sorte zugelassen ist und Besonderheiten, wie zum Beispiel, ob es sich um eine „EU-Sorte“ handelt.

   

Die Bundessortenliste mit den wichtigsten müllerischen Parametern gibt es im Mitgliederbereich zum Herunterladen. Zudem können Sie diese als Excel-Tabelle in unserer Geschäftsstelle anfordern.

Förderprogramm „Fit for Work 2016“ gewährt Ausbildungszuschüsse von 4.400 Euro

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt auch in diesem Jahr mit der Ausbildungsinitiative „Fit for Work 2016“ gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen. Die Fördermaßnahmen betreffen einerseits die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze und andererseits die betriebliche Ausbildung von marktbenachteiligten Jugendlichen.

Die Förderungen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus dem bayerischen Arbeitsmarktfonds finanziert.

Mit „Fit for Work 2016“ werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen gefördert, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt durch persönliche, bildungsmäßige oder soziale Umstände verringert sind.

 Zur Zielgruppe zählen:

  • Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss       verlassen haben.
  • Jugendliche, die eine Praxisklasse einer bayerischen Mittelschule verlassen haben.
  • Jugendliche, die bereits im Vorjahr oder früher eine allgemeinbildende Schule verlassen haben, wenn bis zu Beginn der Ausbildung höchstens der erfolgreiche Abschluss einer Mittelschule erworben wurde. Dazu zählen z.B. Jugendliche aus den Berufsintegrationsklassen der Berufsschulen.
  • Jugendliche, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen.
  • Jugendliche, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) gem. § 75 SGB III angewiesen sind, wenn der Jugendliche spätestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung mit einem Maßnahmenträger eine Vereinbarung über abH geschlossen hat.
  • Jugendliche, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III angewiesen sind, wenn der Ausbildungsvertrieb spätestens zwölf Monate nach Beginn der Ausbildung einen Kooperationsvertrag mit dem Maßnahmeträger und dem daran teilnehmenden Jugendlichen für die ausbildungsbegleitende Phase abgeschlossen hat.

Zur Zielgruppe der Förderung „Fit for Work“ zählen junge Menschen, die deutsche Staatsangehörige oder Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sind. Zur Zielgruppe zählen auch Jugendliche aus Drittstaaten, soweit sich diese mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Bayern aufhalten (z.B. anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltserlaubnis).

Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete) oder Jugendliche, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten, zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe der ESF-Förderung „Fit for Work“.

Altersgrenze: Gefördert werden junge Menschen, die am Tag des Beginns der Berufsausbildung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern.

Der Ausbildungsbetrieb kann einen Zuschuss in Höhe von 4.400 Euro erhalten für eine Ausbildungszeit von 22 Monaten. Bei kürzeren Ausbildungszeiten verringert sich die Zuwendung entsprechend. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Der Antrag ist grundsätzlich elektronisch über die Internetanwendung ESF-Bavaria 2016 zu stellen. Der online ausgefüllte Projektantrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden und ist per Post an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu senden.

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung bei der Bewilligungsbehörde, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth, eingehen.

Über die genauen Eckpunkte und Fördervoraussetzungen sowie weitere Informationen zur Förderung kann man sich im Internet unter http://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/2015.php#foerderhinweise     informieren.

Des Weiteren sind Informationen auch beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales in Bayreuth unter der Telefonnummer 0921-605-3388 oder per E-Mail: esf@zbfs.bayern.de abrufbar.

Auch die Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes gibt Ihnen unter Tel.: 089-281155, Fax.: 089-281104, E-Mail: kontakt@muellerbund.de gerne Auskunft.

Ab Herbst 2016 gibt es auch ein Förderprogramm „fit for Work für Geflüchtete“ für junge Menschen, die sich als Gestattete mit guter Bleibeperspektive oder als Geduldete in Bayern aufhalten. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, informieren wir wieder darüber.

 

Wir bitten um Ihre Erntemeldungen 2016

In den nächsten Tagen ist regional mit dem Beginn der Roggenernte zu rechnen und auch Weizen wird vereinzelt auf frühen Standorten bereits druschreif sein. Um Sie umfassend und aktuell über den Beginn und Fortschritt der Ernte und über die entsprechenden Getreidequalitäten informieren zu können, benötigt der Müllerbund Ihre Unterstützung.

Neben den Informationen aus Landwirtschaft und Handel brauchen wir vor allem von Ihnen umfangreiche Informationen zur Qualität des Getreides, um Qualitäten und die Versorgung der Mühlen realistisch einschätzen und darstellen zu können.

Deshalb bitten wir Sie, sobald bei Ihnen in der Region die Roggen- bzw. Weizenernte beginnt, sich bei uns in der Geschäftsstelle telefonisch, per Fax oder E-Mail zu melden und uns über die gedroschenen Mengen und Qualitäten zu informieren.

Zudem bitten wir Sie um Ihre laufende Unterstützung zum Erntestand in Ihrer Region. Sie profitieren von den anonym aufgenommenen Daten durch die umfangreiche Auswertung in den nächsten Rundschreiben und Markttelegrammen.

Der Bayerische Müllerbund dankt Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit!

„Lehrerkoffer“ jetzt neu zur Ernährungsbildung in Schulen

Dass Kinder oft nicht wissen, woher landwirtschaftliche Produkte stammen oder wo ein bestimmtes Lebensmittel wächst oder wie es hergestellt wird, ist längst bekannt. Viele Kinder wissen deshalb auch nicht, dass Mehl aus Getreide ermahlen wird, dass dieser Vorgang in der Mühle passiert und dass es verschiedene Mehltypen gibt. Zudem ist vielen Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, in welchen Lebensmitteln überall Mehl drin steckt und weshalb es für die menschliche Ernährung so wichtig ist. Dieser Fakt besteht, weil die Eltern zum einen hier keine direkte Aufklärungsarbeit mehr leisten und zum anderen aber weil das Thema „Ernährungsbildung“ auch in der Schule meist zu kurz kommt.

Um hier nun endlich Licht ins Dunkel zu bringen, hat der PR-Ausschuss des Bayerischen Müllerbundes nun einen „Lehrkoffer“ entwickelt. Dieser Koffer richtet sich vor allem an Schüler der Grund-und Mittelschulen und behandelt sehr anschaulich das Thema „Mehl“. Im Koffer enthalten sind sechs verschiedene „Schaugläser“, die mit Weizen, Weizenmehl Type 550, Dinkel, Dinkelmehl Type 630, Roggen und Roggenschrot gefüllt sind. So lernen die Kinder die Getreidearten und Mehle visuell und auch haptisch kennen. Des weiteren sind im Koffer viele Informationsbroschüren und „Lehrhefte“, die das Thema Getreide und Mehl behandeln. Abschließend finden sich im Lehrkoffer auch unsere Plakate zu den einzelnen Getreidearten und Mehlen. Die Informationsmaterialen können einfach und unkompliziert per Bestellschein nachbestellt werden.

Dieser Koffer ist für MItglieder des Bayerischen Müllerbundes kostenlos. Diese zahlen lediglich die Versandkosten.

Ansonsten beträgt der Preis für einen Koffer 30,00 Euro zzgl. Versandkosten.

Zum Anfordern des Koffers nehmen Sie einfach mit der Geschäftsstelle Kontakt auf.

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Neues Erklärix-Video zum Müllerberuf

Im Rahmen seiner PR-Aktionen hat der Bayerische Müllerbund mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Erklärix-Video zum Berufsbild Müller/Müllerin in Auftrag gegeben. Nun ist das Erklärix-Video fertig und kann auf unserem Youtube-Kanal angesehen werden.

Ein herzliches Dankeschön gilt dem PR-Ausschuss des Bayerischen Müllerbundes, der die Erstellung des Erklärix-Videos intensiv begleitet hat.

Das 2,5-minütige Video erklärt den Beruf des Müllers in animierten Illustrationen. Es zeigt anschaulich, warum der Beruf des Müllers so wichtig ist. Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Müllerbranche runden das Video schließlich ab.

Das erstellte Erklärix soll jungen Menschen in einfacher Art und Weise den Bezug zu unserem Produkt Mehl vermitteln, Einblick in die Branche bieten und sie nach Möglichkeit für den Müllerberuf begeistern.

Ohne Müller gäbe es kein Mehl und ohne Mehl gäbe es eine Menge leckerer Lebensmittel nicht – ohne Mehl ist schließlich nichts gebacken.

Schauen Sie doch einfach mal rein und überzeugen Sie sich selbst davon:

 

Struktur der Mischfutterhersteller 2013-2015 erschienen

Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Bericht zur „Struktur der Mischfutterhersteller“ erstellt. Die neu erschienene Ausgabe stellt die Struktur der Mischfutterhersteller für die Wirtschaftsjahre 2013/14 sowie 2014/15 dar. Das statistische Werk gibt Auskunft über die Anzahl der Hersteller, die Produktionsmengen nach Verwendungszweck sowie die eingesetzten Rohstoffmengen in den einzelnen Betriebsklassen in den einzelnen Wirtschafsjahren. In einem gesonderten Teil werden die Ergebnisse in Zeitreihen dargestellt.

Nachfolgend eine kleine Zusammenfassung wesentlicher Fakten aus der Broschüre:

Im WJ 2014/15 sank die Gesamtherstellungsmenge von 23,8 Mio. Tonnen um 0,5 Prozent auf 23,7 Mio. Tonnen. Dies hängt mit der wirtschaftlichen Situation der Milchvieh- und Schweinehalter zusammen. Im aktuellen Wirtschaftsjahr (2015/16) zeichnet sich eine Fortsetzung des Trends des WJ 2014/15 ab. Den deutlichsten Zuwachs gab es in der Futterproduktion für Nutzgeflügel, mit zuletzt 3,9 Prozent oder 85 422 Tonnen. In den drei Sparten Rinder-, Kälber und Schweinefutter hingegen waren im vergangenen WJ Rückgänge zu verzeichnen.

Die Anzahl der Betriebe ist in den vergangen drei Wirtschaftsjahren nahezu konstant geblieben. Im WJ 2014/15 hatten 313 Betriebe die Herstellung von Mischfutter gemeldet. Die durchschnittliche Herstellungsmenge je Betrieb betrug 75 582 Tonnen, 112 Tonnen oder 0,2 Prozent weniger als im WJ 2013/14.

Im Betrachtungszeitraum ist ein leicht steigender Getreideeinsatz zu beobachten. Insgesamt wurden im WJ 2014/15 mit 11,5 Mio. Tonnen etwas mehr Getreide zu Mischfutter verarbeitet als im Vorjahr. Das entspricht einem Anteil von 48,7 Prozent (48,3 Prozent im WJ 2013/14). Im WJ 2012/13 lag der Getreideeinsatz noch bei 11 Mio. Tonnen oder 47,4 Prozent Anteil im Mischfutter. Der Grund für den Anstieg dürfte in den guten Getreideernten sowie in der Preisentwicklung liegen.

Die Broschüre kann in der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes in München unter Tel.: 089-281155, Fax.: 089-281104 oder per Email: kontakt@muellerbund.de kostenlos bestellt werden.

Mühlenladenseminar: Ernährungsfragen und Ernährungstrends unter der besonderen Berücksichtigung der Anforderungen im Mühlenladen

Gesunde Ernährung, Ernährungstrends, Nahrungsmittelintoleranzen – Schlagworte, die in aller Munde sind und regelmäßig in den Medien behandelt werden und mit denen wir im Mühlenladen täglich konfrontiert werden und dazu Rede und Antwort stehen müssen. Die Regale in den Buchhandlungen quellen von den unterschiedlichsten Buchtiteln zu den genannten und weiteren Themen zur Ernährung über und man verliert schnell den Überblick, was nun wichtig oder unwichtig ist. Auch die einzelnen TV-Sender wollen sich gegenseitig mit reißerischen Beiträgen zu sogenannten Ernährungslügen überbieten. Das ernährungsbewusste Kundenklientel in unseren Mühlenläden ist besonders aufnahmebereit für solche Meldungen.

Die Kunden im Mühlenladen fragen Sie täglich nach Lösungen zu ihren Essproblemen und nach gesunden Alternativen in der Ernährung? Nach jeder neuen Sendung im TV sind die Rückmeldungen deshalb besonders groß. In diesem Seminar werden Sie entsprechende Antworten auf genau diese Fragestellungen bekommen.

Im Rahmen dieses Seminares soll auf momentane Strömungen eingegangen und über deren Inhalte und Besonderheiten informiert werden. Themen wie Vegan, Powerfoods, Superfoods, Detox, Weizenwampe, usw. werden vorgestellt und gemeinsam erörtert. Daneben wird des Weiteren auf Allergien, die eine besondere Ernährung bedingen sowie Nahrungsmittelintoleranzen eingegangen.

Das Seminar soll zudem eine Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch darstellen sowie zu weiteren Fragen anregen und wendet sich sowohl an die Mühlenladenbetreiber/innen selbst als auch an deren interessierte Mitarbeiter/innen.

Das Seminar wird von Dipl. Ing. Peter Hirschmann geleitet und findet statt am:

Termin:              Donnerstag, 23. Juni 2016

Uhrzeit:             10.00 – 17.00 Uhr

Ort:                    Beilngries, Hotel Fuchsbräu

Kosten:              75 € zzgl. MwSt. inkl. Kaffee, Kuchen und Getränke.

                         Das Mittagessen bitten wir selbst zu bezahlen.

Bei Intresse können Sie sich über die Geschäftsstelle unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 – 28104 oder per E-Mail: kontakt@muellerbund.de anmelden.

Historisches Gaspreistief genutzt! Verlängerung des Gasrahmenvertrages für 2018 und 2019

Nach intensiver Marktbeobachtung in den vergangenen Monaten haben wir Ende April die historisch günstigen Gaspreise genutzt und mit den Stadtwerken Bad Kissingen den bereits bestehenden Gasrahmenvertrag der Ernährungshandwerke (Bäcker, Müller, Konditoren, Brauer, Metzger) für die Jahre 2018 und 2019 verlängert. Dadurch konnten wir weitere erhebliche Preissenkungen erzielen.

Die aktuellen Konditionen lauten:

1.    2018   Energiepreis:  1,589 ct/kWh netto

2.    2019   Energiepreis: 1,597 ct/kWh netto

Jeweils zzgl. Netznutzung, Konzessionsabgabe, Bilanzkreisumlage, Energiesteuer und Mehrwertsteuer.

Alle Betriebe, die bereits den Rahmenvertrag nutzen, erhalten ein individuelles Anschreiben direkt von den Stadtwerken Bad Kissingen.

Alle anderen, die ein Angebot wünschen, für die Produktion oder auch Ihrer privaten Immobilie, senden uns einfach die letzte Gasrechnung komplett zu. Danach erhalten Sie ein Angebot, auf dem neben den o.g. reinen Gaspreisen individuell alle weiteren Kostenbestandteile bis zum Nettoendpreis aufgelistet werden. Weiter Informationen erhalten Sie gerne in der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes e.V.

Änderungen bei der Nutzung elektronischer Registrierkassen

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse bzw. Ladenkasse.

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen.

So verlangt das Bundesfinanzministerium bei dem Einsatz von Registrierkassen, dass sämtliche elektronische Daten eines Kassensystems unverdichtet gespeichert werden müssen. Die von dem Kassensystem erzeugten Daten müssen zudem jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar sein. Selbstverständlich müssen sie dazu in einem elektronisch auswertbaren Format vorliegen. Außerdem muss die Kasse manipulationssicher mitprotokollieren, was eingetippt und programmiert wird und diese Informationen unveränderbar speichern. Ein Löschen der Einzelbons zugunsten des Tagessummenbons ist unzulässig. Die alleinige Aufbewahrung der Z-Bons auf Papier ist künftig nicht mehr ausreichend.

Nur wenn eine Kasse bauartbedingt diese Vorschriften nicht erfüllt und auch nicht umgerüstet werden kann, macht die Verwaltung für eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 ein Zugeständnis und erkennt die Aufbewahrung der Z-Bons als ausreichend an.

Ab dem 01.01.2017 ist es damit aber vorbei und Sie sind verpflichtet sich eine Kasse anzuschaffen, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Betriebsprüfung vermeiden wollen.

Sollten Sie eine PC-Kasse einsetzen, so müssen Sie die strengen Anforderungen schon jetzt einhalten. Wenn Ihre Kasse umrüstbar ist, so sind Sie angehalten, diese Umrüstung durchzuführen. Dem sollten Sie auch unbedingt nachkommen, denn die Finanzverwaltung prüft verstärkt den Bereich der Kassenführung.

Unternehmer, die keine elektronische, sondern nur eine sogenannte offene „Ladenkasse“ (z.B. bei nur sehr kleinen Barumsätzen) nutzen, sind jedoch nicht grundsätzlich gezwungen, sich eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. In diesen Fällen ist für jeden Tag ein gesonderter Tagesbericht zu schreiben. Dies muss handschriftlich erfolgen. Selbsterstellte Excel-Tabellen bergen ein erhebliches Risikopotential, da sie von der Finanzbehörde als nicht manipulationssicher eingestuft und daher nicht anerkannt werden.

Unterschätzen Sie im Übrigen nicht die Tatsache, dass Betriebsprüfer gezielt nach Schwachstellen suchen. Werden die Bestimmungen zur Kassenführung jedoch penibel eingehalten, können empfindliche Hinzuschätzungen durch den Prüfer und entsprechend hohe Steuernachzahlungen vermieden werden. Eine elektronische Kasse schützt zudem davor, dass die Barumsätze angezweifelt werden.