Erhöhung des Meisterbonus von 1.500 auf 2.000 Euro

Seit 1. September 2013 gewährt der Freistaat Bayern für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ nach der „Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung“. Der Meisterbonus wird nun zum 01. Juni 2019 von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht.

„Der unternehmerische Mittelstand bildet das Fundament der Wirtschaft. Der Wirtschaftsstandort kann aber nur dann wettbewerbsfähig bleiben, wenn wir qualifizierte Fachkräfte vor Ort haben. Der Meistertitel steht für diese hohe Qualität,“ betonte dazu der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Damit sich die sehr hohe Nachfrage nach Fachkräften nicht zu einer Wachstumsbremse auswächst, muss die berufliche Aus- und Weiterbildung wieder attraktiver werden, weshalb der Meisterbonus von 1.500 auf 2.000 Euro erhöht wird.

Zum Hintergrund:

Den Meisterbonus erhalten erfolgreiche Absolventen der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss. Die Erhöhung des Meisterbonus wurde im Koalitionsvertrag der bayerischen Regierungsparteien vereinbart.

Für Müllermeister wird dieser „Meisterbonus“ allerdings nicht automatisch nach erfolgreicher Meisterprüfung ausbezahlt. Jungmeister, die den Bonus erhalten wollen, müssen nach bestandener Prüfung selbst tätig werden und bei ihrer zuständigen Handwerkskammer einen Antrag stellen und eine Kopie des Prüfungszeugnisses übersenden. Da es in Bayern für Müllerinnen und Müller keine Meisterschule gibt, muss die Meisterprüfung nicht zwingend für den Erhalt des Meisterbonus in Bayern abgelegt worden sein. Die bestandene Meisterprüfung in Braunschweig oder Stuttgart berechtigt ebenfalls zum Meisterbonus, wenn der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des jungen Meisters in Bayern liegt. Dass es keine Möglichkeit gibt, die Meisterausbildung in Bayern zu absolvieren, sollte beim Antrag gegenüber der Handwerkskammer erläutert werden.