Die Erntezeit rückt näher – höchste Zeit, sich auf einen reibungslosen Ablauf vorzubereiten. Wie jedes Jahr möchten wir Ihnen rechtzeitig hilfreiche Unterlagen und Hinweise an die Hand geben, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Alle Dokumente stehen im Mitgliederbereich sowie über unsere Geschäftsstelle zur Verfügung (Tel. 089 – 28 11 55, E-Mail: strohmeir@muellerbund.de).
a) Einkaufsbestätigung – Ihre rechtliche Absicherung
Die Muster-Einkaufsbestätigung soll Ihnen helfen, Ihre Position beim Getreideeinkauf rechtlich zu stärken. Die Nutzung ist selbstverständlich freiwillig und flexibel – vollständig oder in Teilen. Bearbeitungsstellen sind zur besseren Übersicht mit einem „X“ gekennzeichnet. Die editierbare Vorlage erhalten Sie über die Geschäftsstelle.
b) Ordnungsgemäße Getreideannahme
Der Getreideausschuss im Bayerischen Müllerbund stellt zur Getreideannahme seine bewährte Verfahrensempfehlung zur Verfügung, die Sie freiwillig nutzen können. Sie umfasst auch eine Empfehlung zum Umgang mit schwankenden Hektolitergewichten. Wichtig: Damit diese greifen, sollte sie in Ihren AGB und Einkaufsbestätigungen verankert sein – zusammen mit dem Zusatz: „und die Verfahrensempfehlungen des Bayerischen Müllerbundes“.
c) Lieferantenselbstauskunft – neue Partner im Blick
Wenn neue Getreidelieferanten dazukommen, hilft eine strukturierte Selbstauskunft dabei, wichtige Informationen vorab zu erfassen. Unsere Muster-Vorlage umfasst wesentliche Unternehmensdaten sowie relevante Zertifizierungen – abrufbar im Mitgliederbereich oder bei uns direkt.
d) Vorsicht Kreuzkontamination: Soja & Co.
Mit zunehmendem Sojaanbau steigt das Risiko von Vermischungen, z. B. bei Ernte, Lagerung oder Transport. Diese können allergieauslösende Stoffe einschleppen. Damit Sie Ihre Lieferanten gezielt informieren können, bieten wir ein Merkblatt mit Präventionsmaßnahmen an.
e) Feuchteabzugstabelle 2025
Auch dieses Jahr steht Ihnen die unveränderte Feuchteabzugstabelle zur Verfügung. Sie hilft, den Gewichtsverlust bei erhöhtem Wassergehalt korrekt zu kalkulieren. Erhältlich über unsere Geschäftsstelle.
f) DON-Vorerntemonitoring – Einschätzungen vorab nutzen
Alle Müllerbetriebe erhalten rechtzeitig die zusammengefassten Ergebnisse des Monitorings 2025 – auch ohne Teilnahme. Bitte übermitteln Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, falls noch nicht geschehen. Achtung: Seit 1. Juli 2024 gelten neue, niedrigere Höchstgehalte für DON in Getreide und verarbeiteten Produkten.
g) Mutterkorn – neue Grenzwerte für Dinkel ab Juli 2024 und Mutterkornsklerotien im Roggen ab Juli 2025
Für Dinkelmahlerzeugnisse sind seit 01.07.2024 neue, strengere Grenzwerte in Kraft getreten (50 µg/kg). Für Weizen- und Roggenmahlprodukte soll eine Reduzierung zur Ernte 2028 erfolgen.
Die Grenzwerte für Mutterkornsklerotien bei der Getreideerfassung sinken ab 01.07.2025 von aktuell 0,05 % auf 0,02 % bzw. 0,5 g/kg auf 0,2 g/kg ab.
h) Sortenschutz: BGH-Urteil verlangt klare Zusicherungen
Das Urteil vom November 2023 erweitert die Verantwortung für Sortenschutz auf Mühlen und Erfassungshandel. Wir empfehlen daher die STV-Erntegut-Bescheinigung zu verwenden oder zumindest eine entsprechende Musterklausel in Ihre Verträge aufzunehmen.
i) Hygiene – jedes Jahr aufs Neue entscheidend
Unser aktualisiertes Hygienemerkblatt erinnert an die hohe Bedeutung hygienischen Handelns bei der Getreideernte. Bitte geben Sie dieses auch an Ihre Lieferanten weiter.
j) Transportregelung zur Erntezeit
Auch dieses Jahr gehen wir davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung vom 22.08.2001 wieder gilt: Transporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind an Sonn- und Feiertagen sowie während der Reisezeit im Juli und August möglich – verarbeitete Produkte wie Mehl ausgenommen.
k) Ihre Rückmeldungen zur Ernte 2025
Damit wir die Versorgungslage realistisch bewerten können, sind Ihre regionalen Rückmeldungen zu Ernteverlauf, Qualitäten und Preisen für uns besonders wertvoll. Die daraus gewonnenen Daten fließen in unsere Rundschreiben und Markttelegramme ein – ein Nutzen für alle Beteiligten.