Letzter Aufruf: Bis zum 31.01.2021 sind PV-Anlagen, Wasserkraftanlagen, Stromspeicher etc. im Marktstammdatenregister zu melden

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ersetzt das ehemalige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA). Alle Stromerzeugungsanlagen sowie Stromspeicher in Deutschland müssen in diesem Register mit anlagenspezifischen Daten, wie z.B. installierte Leistung, Anlagenstandort, etc., gemeldet werden. Sollte die Eintragung Ihrer Bestandsanlagen nicht fristgerecht bis zum 31. Januar 2021 im Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) durchgeführt werden, ist der Netzbetreiber gesetzlich dazu gezwungen, die Ausbezahlung Ihrer Vergütung auszusetzen. Eine Erfassung ist auch dann im MaStR erforderlich, wenn Sie Ihre Anlagen bereits im Anlagenregister angemeldet haben.

Seit dem 31. Januar 2019 steht das Webportal des MaStR bereits auf der Internetseite der BNetzA zur Verfügung. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 sind alle Anlagenbetreiber/innen dazu verpflichtet, ihre neuen aber auch bestehenden Erzeugungsanlagen und Speicher zu registrieren, um weiterhin den Anspruch zur Zahlung der Einspeisevergütung sowie Förderungen, Marktprämie und weitere Zuschläge im Rahmen des EEG und KWKG zu behalten.

Wer die Meldung bis zum 31.01.2021 nicht durchführt verliert den Anspruch auf Einspeisevergütung! Noch immer sind mehr als 400.000 Einspeiseanlagen in Deutschland nicht registriert!

Für Fragen rund um das Marktstammdatenregister steht Ihnen eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 (Mo. bis Fr. 07.00 – 20.00 Uhr und Sa. 08.00 – 14.30 Uhr) zur Verfügung. Für schriftliche Anfragen steht auf dem Webportal auch ein Kontaktformular bereit.