Praxishilfe für Gefährdungsbeurteilungen

Bislang waren Arbeitgeber mit zehn oder weniger Beschäftigten von der Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren, ausgenommen. Mit dem Bundesunfallkassen-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG) wurde diese Kleinbetriebsregelung gegen den entschiedenen Widerstand des Handwerks gestrichen. Somit müssen auch Betriebe mit zehn oder weniger Mitarbeitern ihre Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren und diese Unterlagen bereithalten. Die Gewerbeaufsicht fordert die Gefährdungsbeurteilung derzeit bereits aktiv ein.
Um unseren Mühlenbetrieben die Arbeit zu erleichtern und mit einfachen Mitteln rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, hat der Bayerische Müllerbund die BGN gebeten eine Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe des Bayerischen Müllerbundes hat die Erstellung dieser Praxishilfe begleitet. Wir möchten nochmals allen Betrieben, die sich an der Erstellung dieser Praxishilfe beteiligt haben einen herzlichen Dank aussprechen.

– Carl-Mühle, Scherneck

– Jaudenmühle, Habach
– Kunstmühle Haslach, Gfaller Mehl,

– Würmmühle, Dachau
– Gründleinsmühle, Obervolkach

– Cramermühle Schweinfurt
– Offmühle, Sindelsdorf

„Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern“
Die neue Arbeits-Sicherheits-Information „Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern“ (ASI 10.4) liegt ab sofort in gedruckter Form vor. Diese Handlungshilfe richtet sich vor allem an kleine und mittlere Mühlenbetriebe und enthält Fragen zur Betriebsorganisation sowie zu den einzelnen Arbeitsbereichen des Betriebs und darf in keiner Mühle fehlen.
Unternehmer, die die Checklisten durcharbeiten und die Maßnahmen umsetzen, kommen damit auch ihrer Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach. Mit dieser ASI will die BGN die Betriebe dabei unterstützen, die Arbeitsabläufe zu optimieren und somit sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu erhalten.
Falls Sie bei der Einführung bzw. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung oder der ASI Fragen haben und dabei Hilfe benötigen, steht Ihnen der technische Betriebsberater des Bayerischen Müllerbundes, Herr Dipl. Ing. Peter Hirschmann, gerne kostenlos vor Ort zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu bei uns in der Geschäftsstelle.

Die ASI ist online unter folgendem Link abrufbar: http://vorschriften.portal.bgn.de/9427?wc_cmt=3ee2dec305e086a566f0bfd7382ffa05

Falls Sie von der ASI eine gedruckte Version haben möchten, können Sie diese in der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 – 281104 oder per E-Mail: kontakt@muellerbund.de, abrufen.