Fortführung des Meisterbonus bis 2018

Seit September 2013 gewährt der Freistaat Bayern für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 1.000 Euro. Dieser wird nun weiter fortgeführt. Die Richtlinie zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung wurde nun bis 31.12.2018 verlängert.

Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Für Müllermeister wird der „Meisterbonus“ allerdings nicht automatisch nach erfolgreicher Meisterprüfung ausbezahlt. Jungmeister, die den Bonus erhalten wollen, müssen nach bestandener Prüfung selbst tätig werden und bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag stellen und eine Kopie des Prüfungszeugnisses übersenden. Da es in Bayern für Müllerinnen und Müller keine Meisterschule gibt, muss die Meisterprüfung nicht zwingend für den Erhalt des Meisterbonus in Bayern abgelegt worden sein. Die bestandene Meisterprüfung in Braunschweig oder Stuttgart berechtigt ebenfalls zum Meisterbonus, wenn der Hauptwohnsitz oder Beschäfti-gungsort des jungen Meisters in Bayern liegt.

Der Antrag für den Meisterbonus kann jederzeit nachträglich gestellt werden, sofern der Meisterabschluss nach dem 01. September 2013 war.

Das müssen Sie wissen:  Der Meisterbonus muss aktiv bei der lokalen Handwerkskammer angefordert werden!

Bei Fragen zum Meisterbonus wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.