Bundestag beschließt Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022

Der Deutsche Bundestag hat nach 2./3. Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher letztendlich beschlossen. Die EEG-Umlage wird ab 1. Juli 2022 auf 0 abgesenkt und nun vorzeitig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert.

Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zur Jahresmitte ist in der aktuellen Hochpreisphase eine wichtige und dringliche Entlastung für Verbraucher sowie für viele Gewerbekunden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine zumindest teilweise Entlastung bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli, was für die Verbraucher ersichtlich gemacht werden muss.