Kategorie-Archiv: Aktuelles

Mitmachen bei den Tagen der Wasserkraft 2025 – Zeigen wir gemeinsam die Stärke der Wasserkraft – erleben, begreifen, begeistern

Die „Tage der Wasserkraft“ gehen 2025 in die nächste Runde – seid wieder aktiv mit dabei! Wir freuen uns, wenn viele Wasserkraftwerke in ganz Bayern im Zeitraum von Donnerstag, 18. bis Sonntag, 21. September 2025 (erste Schulwoche) ihre Tore öffnen und die älteste erneuerbare Energiequelle erlebbar machen – authentisch, informativ, nah an den Menschen.

Wasserkraft ist viel mehr als Stromproduktion: Sie steht für Versorgungssicherheit, für regionale Wertschöpfung, für Hochwasserschutz – und zunehmend auch für neue Anwendungsfelder wie die Wärme- oder auch die Notstromversorgung.

Die erfolgreichen Veranstaltungen der letzten Jahre haben deutlich gemacht: Die Wasserkraft ist aktiv und präsent – und die Menschen dahinter sind bodenständige Macher, auf die man sich verlassen kann. Mit Eurem Engagement könnt Ihr genau das zeigen – den vielfältigen Wert der Wasserkraft heute und in Zukunft. Im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2026 sind insbesondere örtliche Bürgermeister- und Landratskandidaten interessante Gäste – eine gute Gelegenheit, diese für die Wasserkraft zu begeistern.

Nach den starken Beteiligungen in den Jahren 2022 bis 2024 – mit über 100 Anlagen und mehr als 7.000 Besuchern – wollen wir 2025 erneut ein kraftvolles Zeichen für eine klimafreundliche, dezentrale Energieversorgung setzen. Macht mit, wir unterstützen Euch dabei!

Tage der Wasserkraft

Was können Sie als Wasserkraftswerkbetreiber tun?

Die Veranstaltungen der letzten Jahre haben eindrucksvoll die Vielfalt und Kreativität unserer Mitglieder gezeigt:

Von Schulführungen und Wandertagsangeboten über Tage der offenen Tür mit spannenden Vorträgen bis hin zu Kooperations­veranstaltungen mit Partnern aus der Region – wahre Events wurden veranstaltet, getragen von Eurem Engagement, Eurer Leidenschaft und Eurer Überzeugung für die Wasserkraft. Weitere Möglichkeiten hier.

Wie wir Sie unterstützen:

  • Infomaterialien für alle Altersgruppen (z. B. Broschüre „Check It“ für Kinder ab 9 Jahren bzw. im Grundschulalter)
  • Vorlagen für Flyer, Plakate und Einladungsschreiben
  • Vermittlung von Experten für Vorträge, Gesprächsrunden etc.
  • Bewerbung über unsere Kanäle: Website, Presse, Social Media
  • Gemeinsame Pressearbeit und zentraler Veranstaltungskalender

Warum es sich lohnt:

Die „Tage der Wasserkraft“ sind eine eigenständige, landesweite Aktion mit dem Ziel, die Bedeutung der Wasserkraft in Bayern sichtbar zu machen. Sie zeigen:

  • Wasserkraft ist eine bewährte, effiziente und unverzichtbare Energiequelle – gerade für die Energiewende in Bayern.
  • Das starke ehrenamtliche Engagement macht die Aktion möglich und zeigt die enge Verbindung der Menschen mit ihrer Region.
  • Im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2026 sind besonders Bürgermeister- und Landratskandidaten wertvolle Gäste, um ins Gespräch zu kommen, Einblicke zu erhalten – und gemeinsam die Handlungsspielräume für die Wasserkraft vor Ort zu gestalten.

Jetzt mitmachen!

Planen Sie Ihre Veranstaltung im Zeitraum 18.–21. September 2025 und geben Sie uns frühzeitig Bescheid. So können wir Sie bei Organisation und Öffentlichkeitsarbeit optimal unterstützen.

Eine Fülle an Informationen steht auch zum Download bereit – die Veranstaltungsbeschreibungen aus den vergangenen Jahren bieten zahlreiche Anregungen. Einfach den QR-Code scannen und QR-Codeentdecken!

 

 

 

Bei allen Fragen rund um die Tage der Wasserkraft bitte in der Geschäftsstelle melden.

Getreidejahrbuch 2025/26 erschienen

Das Getreidejahrbuch 2025/26 ist neu im Verlag Moritz-Schäfer erschienen und stellt in der Praxis eine wertvolle Informationsquelle sowie eine nützliche Arbeitshilfe dar. Es gehört in jedes Mühlenbüro und erscheint in diesem Jahr bereits im 68. Jahrgang.

Das Nachschlagewerk bietet umfassende Informationen zu Sorten, Qualitäten, Ernteergebnissen sowie eine Vielzahl an Statistiken. Wichtige Daten und Fakten der Getreidewirtschaft sind übersichtlich in Tabellen aufbereitet.

Damit lassen sich beispielsweise Qualitäten und Mengen bei Weizen oder Roggen, sowohl konventionell als auch biologisch, schnell und zuverlässig nachschlagen. Darüber hinaus sind auch relevante nationale Vorschriften enthalten.

Das Getreidejahrbuch überzeugt wie gewohnt durch:

  • klar strukturierte Tabellen
  • aussagekräftige Grafiken
  • umfangreiches statistisches Material

Der aktuelle Jahrgang 2025/26 umfasst 98 Seiten und erscheint traditionell im handlichen Taschenformat.

Das Werk ist zum Preis von 22,95 Euro (inkl. MwSt.) zuzüglich Versandkosten hier erhältlich.

Öko-Fläche im Bund wächst – Zahl der Betriebe leicht rückläufig

Laut aktuellen Strukturdaten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat sich die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland im Jahr 2024 weiter leicht vergrößert: Sie stieg um 1,3 Prozent auf 1,91 Millionen Hektar. Damit werden derzeit 11,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet – ein wichtiges Signal für alle Partner entlang der Wertschöpfungskette, vom Feld bis zur Mühle.

Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist im gleichen Zeitraum allerdings leicht zurückgegangen: 35.881 Höfe wirtschaften aktuell nach Bio-Kriterien, das sind 2,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz neuer Umsteller sind es vor allem altersbedingte Betriebsaufgaben und fehlende Nachfolger, die diesen Rückgang erklären.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bezeichnete den Ökolandbau dennoch als „Innovationsmotor für eine nachhaltige Landwirtschaft“ und betonte dessen Rolle für die regionale Entwicklung: „Die Flächenzahlen zeigen: Bio wird nachgefragt. Gleichzeitig dürfen wir die Realität in den Betrieben nicht ausblenden – Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck treffen auch den Bio-Sektor.“ Um die ökologische Landwirtschaft zukunftsfähig zu halten, seien daher gezielte Unterstützungsmaßnahmen wichtig – etwa bei Forschung, Vermarktung und dem Abbau bürokratischer Hürden.

Für die Mühlenbranche bleibt die Entwicklung relevant: Eine weiterhin stabile oder wachsende Ökofläche sichert die Rohstoffbasis für heimische Bio-Mehle und -Backwaren, gerade im Hinblick auf langfristige Lieferbeziehungen. Gleichzeitig erfordert der Rückgang bei den Betrieben mehr Aufmerksamkeit bei der Erzeugerbindung und Planungssicherheit.

Ab 2026 wird sich die offizielle Erhebungsmethodik ändern: Dann zählen nur noch Betriebe, die über bestimmte Mindestgrößen verfügen – kleinere Betriebe unter fünf Hektar fallen künftig aus der Statistik. Das bedeutet: Die erfassten Öko-Flächen und -Betriebe könnten rechnerisch zurückgehen, auch wenn sich an der tatsächlichen Fläche oder Leistung wenig ändert.

Die vollständigen Strukturdaten 2024 finden Sie hier.

Jetzt anmelden: Sachkundelehrgang „Nagerbekämpfung“ vom 28.–30. Oktober 2025 in Stuttgart

Vom 28. bis 30. Oktober 2025 findet an der Gewerblichen Schule im Hoppenlau, Stuttgart der nächste Sachkundelehrgang „Nagerbekämpfung“ statt – eine anerkannte Qualifizierung gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 4(1) Tierschutzgesetz (TierSchG).

Der Lehrgang richtet sich an berufsmäßige Anwender von Rodentizidprodukten, die künftig nur noch mit einem behördlich anerkannten Sachkundenachweis arbeiten dürfen. Die dreitägige Präsenzveranstaltung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein offizielles Zertifikat, das dauerhaft gültig ist.

Wichtig: Änderung ab 28.07.2027

Ab dem 28. Juli 2027 müssen alle berufsmäßigen Anwender von Rodentiziden eine neue Sachkunde gemäß aktuellen Vorschriften nachweisen, die nur über einen mindestens dreitägigen Lehrgang erworben werden kann. Zertifikate, die vor 2023 ausgestellt wurden, verlieren dann ihre Gültigkeit! Wer weiterhin rechtssicher arbeiten möchte, sollte sich rechtzeitig um eine neue Qualifikation bemühen.

Lehrgangsinhalte sind unter anderem:

  • Toxikologie & Ökotoxikologie
  • Wirkweise und Risiken von Rodentiziden
  • Biologie von Nagetieren
  • Anwendungstechniken, Dokumentation & Resistenzmanagement
  •  Integrierte Schädlingsbekämpfung
  • Rechtliche Grundlagen und Risikominderung

Weitere Informationen gibt es bei uns in der Geschäftsstelle.

 

Ernte 2025 – Wir bitten um Ihre Erntemeldungen und Ernteerfahrungen

In sehr frühen Gebieten hat in Deutschland die Weizenernte bereits begonnen. In den nächsten Wochen ist flächendeckend mit dem Beginn der Weizen- und Roggenernte 2025 zu rechnen. Um Sie umfassend und aktuell über den Beginn und Fortschritt der Ernte und über die entsprechenden Getreidequalitäten informieren zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung in Form von Erntemeldungen!

Neben den Informationen aus Landwirtschaft und Handel, brauchen wir vor allem von Ihnen umfangreiche Informationen zur Qualität des Getreides, um Qualitäten und die Versorgung der Mühlen realistisch einschätzen und darstellen zu können.

Deshalb bitten wir Sie, sobald bei Ihnen in der Region die Roggen- bzw. Weizenernte beginnt, bzw. sobald Sie einen repräsentativen Überblick darüber haben, dies uns zu melden. Zudem bitten wir Sie um Ihre laufende Unterstützung aus Ihrer Region zum Erntestand und den Qualitäten. Sie profitieren von den anonym aufgenommenen Daten durch die umfangreiche Auswertung in den nächsten Rundschreiben und Markttelegrammen.

Bitte die Meldungen an die Geschäftsstelle. Der Bayerische Müllerbund dankt Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit!

Wegfall der Stoffstrombilanzverordnung: Weniger Bürokratie für die Landwirtschaft

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) abzuschaffen. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zurück und ist Teil des im Koalitionsvertrag angekündigten Bürokratieabbaus.

Die Stoffstrombilanzverordnung verpflichtete Betriebe, sämtliche Stickstoff- und Phosphorströme im Betrieb detailliert zu erfassen. Dazu gehörten unter anderem Düngemittel für den Getreideanbau, Futtermittel, Tiere, Saatgut sowie erzeugte pflanzliche und tierische Produkte. Die Daten mussten jährlich in Form einer Stoffstrombilanz zusammengeführt werden – zusätzlich zur bereits bestehenden Düngeverordnung.

In der Praxis galt die Verordnung als sehr komplex, aufwendig und teilweise praxisfern. Viele Betriebe empfanden sie als zusätzliche Belastung, die wenig zur tatsächlichen Verbesserung der Nährstoffeffizienz beiträgt.

Mit dem Wegfall der Verordnung entfällt künftig die Pflicht für Landwirte zur Erstellung der jährlichen Stoffstrombilanz. Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnet mit einer Entlastung der Branche in Höhe von rund 18 Millionen Euro jährlich. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zum Abbau unnötiger Bürokratie im Agrarsektor.

Auch die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kabiber hatte sich seit mehreren Jahren für die Abschaffung eingesetzt und begrüßt den Schritt ausdrücklich. Aus Sicht der Ministerin bedeutet der Wegfall der Regelung eine Rückkehr zu einem praxisnäheren Umgang mit Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft.

Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung hat allerdings keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Düngeverordnung (DüV). Diese bleibt weiterhin bestehen und regelt umfassend, in welchen Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen.

In einem nächsten Schritt soll nun auch das Düngegesetz angepasst werden, um die Regelungen zur Stoffstrombilanz vollständig zu entfernen. Parallel arbeitet das Bundesministerium an einem Wirkungsmonitoring, das helfen soll, die Einhaltung der Nährstoffziele gegenüber der EU weiterhin zu gewährleisten – jedoch mit weniger administrativem Aufwand für die Betriebe.

Mit dem Wegfall der Stoffstrombilanzverordnung entfällt eine erhebliche bürokratische Last für viele landwirtschaftliche Betriebe. Der Schritt wird von Bund und Ländern als wichtiger Beitrag für ein effizienteres, praxisgerechtes und zugleich umweltschonendes Nährstoffmanagement gewertet.

Achtung: Gefälschte Rechnungen und manipulierte Zahlungsdaten

In den vergangenen Wochen erreichten uns vermehrt Rückmeldungen unserer Mitglieder zu betrügerischen Zahlungsaufforderungen oder manipulierten Rechnungen. Besonders dreist: Die Betrüger stellen mittlerweile Mahnungen für die gefälschten Rechnungen!

Konkret wurden zum einen bei uns Fälle gemeldet, bei den eine echte Rechnung seitens eines Zulieferers abgefangen und die Zahldaten verändert wurden, um die Zahlung auf das Konto der Betrüger umzuleiten. Die Gefahr gerade bei einem ersten Geschäftskontakt eine so manipulierte Rechnung auszugleichen und so das Geld zum falschen Konto zu überweisen ist im Alltag nachvollziehbar hoch, umso höher, handelt man ohnehin mit Zulieferern oder Geschäftspartnern im Ausland.

In einem anderen Fall ging eine täuschend echte Rechnung der Berufsgenossenschaft, inhaltlich stimmig und grafisch kaum vom Original zu unterscheiden, aus einer angeblich offenen Leistung aus dem Vorjahr ein.

Besonders dreist: Selbst Mahnungen zu diesen falschen Rechnungen werden inzwischen verschickt.

So können Sie sich schützen

  • Kontodaten verifizieren – Bei erstmaligen Geschäften oder Änderungen der Bankverbindung unbedingt Rücksprache mit dem Geschäftspartner halten. Idealerweise telefonisch oder über eine separat bekannte E-Mail-Adresse, einfach und pragmatisch können beispielsweise bei einem Anruf die Kontonummer oder die letzten 4 Zahlen der angegebenen IBAN auf der Rechnung abgeglichen werden
  • Rechnungen genau prüfen – Achten Sie auf Unstimmigkeiten in IBAN, Logo, Sprache oder Format. Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen.
  • Zugänge schützen – Nutzen Sie starke und verschiedene Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für E-Mail-Konten und Buchhaltungssoftware. Passwortmanager können dabei eine große Hilfe sein, Sie sollten aber mindestens verschiedene Passwörter für Bankzugänge, E-Mail-Zugänge, die Anmeldung am PC und Anmeldungen für Alltägliches haben.
  • Sensibilisierung im Team – Informieren Sie insbesondere Einkauf und Buchhaltung über diese Betrugsmaschen.

Die zunehmende Professionalität der Angriffe zeigt: Es kann jeden treffen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir zur Wachsamkeit aufrufen – und das Risiko betrügerischer Zahlungen minimieren.

Was tun im Ernstfall?

Sollten Sie feststellen, dass Sie auf eine gefälschte Rechnung hereingefallen sind oder Zahlungsdaten manipuliert wurden:

  • Sofort die Bank informieren – Bitten Sie um Rückruf oder Sperrung der Zahlung. Je schneller die Bank reagiert, desto höher die Chance, den Betrag zurückzuholen.
  • Strafanzeige erstatten – Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle und bringen Sie alle Belege (Rechnung, Zahlungsnachweis, E-Mail-Verlauf) mit.
  • Geschäftspartner informieren – Wenn eine echte Rechnung betroffen war: den tatsächlichen Absender schnellstmöglich in Kenntnis setzen.
  • IT prüfen lassen – Lassen Sie durch Ihre IT oder einen Dienstleister kontrollieren, ob und wie Ihre E-Mail-Kommunikation kompromittiert wurde.

Melden Sie einen solchen Vorfall auch gern an uns (kontakt@muellerbund.de), damit wir ggf. weiterhin unsere Mitglieder, auch über Anpassungen im Vorgehen der Betrüger informieren und weiter sensibilisieren oder Muster erkennen können.

Generell gilt: Je früher reagiert wird, desto besser lassen sich Folgeschäden vermeiden.

Ernte 2025 – Wichtige Unterlagen zur optimalen Vorbereitung

Die Erntezeit rückt näher – höchste Zeit, sich auf einen reibungslosen Ablauf vorzubereiten. Wie jedes Jahr möchten wir Ihnen rechtzeitig hilfreiche Unterlagen und Hinweise an die Hand geben, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Alle Dokumente stehen im Mitgliederbereich sowie über unsere Geschäftsstelle zur Verfügung (Tel. 089 – 28 11 55, E-Mail: strohmeir@muellerbund.de).

a)        Einkaufsbestätigung – Ihre rechtliche Absicherung

Die Muster-Einkaufsbestätigung soll Ihnen helfen, Ihre Position beim Getreideeinkauf rechtlich zu stärken. Die Nutzung ist selbstverständlich freiwillig und flexibel – vollständig oder in Teilen. Bearbeitungsstellen sind zur besseren Übersicht mit einem „X“ gekennzeichnet. Die editierbare Vorlage erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

b)       Ordnungsgemäße Getreideannahme

Der Getreideausschuss im Bayerischen Müllerbund stellt zur Getreideannahme seine bewährte Verfahrensempfehlung zur Verfügung, die Sie freiwillig nutzen können. Sie umfasst auch eine Empfehlung zum Umgang mit schwankenden Hektolitergewichten. Wichtig: Damit diese greifen, sollte sie in Ihren AGB und Einkaufsbestätigungen verankert sein – zusammen mit dem Zusatz: „und die Verfahrensempfehlungen des Bayerischen Müllerbundes“.

c)        Lieferantenselbstauskunft – neue Partner im Blick

Wenn neue Getreidelieferanten dazukommen, hilft eine strukturierte Selbstauskunft dabei, wichtige Informationen vorab zu erfassen. Unsere Muster-Vorlage umfasst wesentliche Unternehmensdaten sowie relevante Zertifizierungen – abrufbar im Mitgliederbereich oder bei uns direkt.

d)       Vorsicht Kreuzkontamination: Soja & Co.

Mit zunehmendem Sojaanbau steigt das Risiko von Vermischungen, z. B. bei Ernte, Lagerung oder Transport. Diese können allergieauslösende Stoffe einschleppen. Damit Sie Ihre Lieferanten gezielt informieren können, bieten wir ein Merkblatt mit Präventionsmaßnahmen an.

e)        Feuchteabzugstabelle 2025

Auch dieses Jahr steht Ihnen die unveränderte Feuchteabzugstabelle zur Verfügung. Sie hilft, den Gewichtsverlust bei erhöhtem Wassergehalt korrekt zu kalkulieren. Erhältlich über unsere Geschäftsstelle.

f)         DON-Vorerntemonitoring – Einschätzungen vorab nutzen

Alle Müllerbetriebe erhalten rechtzeitig die zusammengefassten Ergebnisse des Monitorings 2025 – auch ohne Teilnahme. Bitte übermitteln Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, falls noch nicht geschehen. Achtung: Seit 1. Juli 2024 gelten neue, niedrigere Höchstgehalte für DON in Getreide und verarbeiteten Produkten.

g)        Mutterkorn – neue Grenzwerte für Dinkel ab Juli 2024 und Mutterkornsklerotien im Roggen ab Juli 2025

Für Dinkelmahlerzeugnisse sind seit 01.07.2024 neue, strengere Grenzwerte in Kraft getreten (50 µg/kg). Für Weizen- und Roggenmahlprodukte soll eine Reduzierung zur Ernte 2028 erfolgen.

Die Grenzwerte für Mutterkornsklerotien bei der Getreideerfassung sinken ab 01.07.2025 von aktuell 0,05 % auf 0,02 % bzw. 0,5 g/kg auf 0,2 g/kg ab.

h)       Sortenschutz: BGH-Urteil verlangt klare Zusicherungen

Das Urteil vom November 2023 erweitert die Verantwortung für Sortenschutz auf Mühlen und Erfassungshandel. Wir empfehlen daher die STV-Erntegut-Bescheinigung zu verwenden oder zumindest eine entsprechende Musterklausel in Ihre Verträge aufzunehmen.

i)         Hygiene – jedes Jahr aufs Neue entscheidend

Unser aktualisiertes Hygienemerkblatt erinnert an die hohe Bedeutung hygienischen Handelns bei der Getreideernte. Bitte geben Sie dieses auch an Ihre Lieferanten weiter.

j)         Transportregelung zur Erntezeit

Auch dieses Jahr gehen wir davon aus, dass die Ausnahmegenehmigung vom 22.08.2001 wieder gilt: Transporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind an Sonn- und Feiertagen sowie während der Reisezeit im Juli und August möglich – verarbeitete Produkte wie Mehl ausgenommen.

k)       Ihre Rückmeldungen zur Ernte 2025

Damit wir die Versorgungslage realistisch bewerten können, sind Ihre regionalen Rückmeldungen zu Ernteverlauf, Qualitäten und Preisen für uns besonders wertvoll. Die daraus gewonnenen Daten fließen in unsere Rundschreiben und Markttelegramme ein – ein Nutzen für alle Beteiligten.

Teilnehmer am Deutschen Mühlentag 2025 am Pfingstmontag

Am Pfingstmontag, den 09. Juni 2025, findet wie gewohnt wieder der Deutsche Mühlentag statt. Dieser werbewirksame „Tag der offenen Tür“ ist immer eine gute Gelegenheit für die Öffentlichkeitsarbeit jeder Mühle, die zur Belebung des Kleinverkaufes genutzt werden kann, weil die lokale Presse, Rundfunk aber auch das Fernsehen sehr ausführlich und gerne darüber berichten.

Es haben sich wieder zahlreiche Mühlen zum Deutschen Mühlentag angemeldet, darunter auch, wie schon in den vergangenen Jahren, Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Müllerbundes – worüber wir uns natürlich sehr freuen.

Nachfolgende Mühlenbetriebe aus dem Bayerischen Müllerbund nehmen dieses Jahr am Deutschen Mühlentag teil:

Teilnehmer Mühlentag 2025

Teilnehmer Mühlentag 2025

Den teilnehmenden Mühlen wünschen wir bereits heute ein gutes Gelingen und einen schönen, beeindruckenden, erfolgreichen Deutschen Mühlentag 2025.

Bürokratieabbau jetzt: Müllerbund und Bayerisches Ernährungshandwerk appelliert an neue Bundestagsabgeordnete

Die Bundestagswahl ist entschieden – ein neuer Bundestag hat seine Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit den bayerischen Bäcker-, Fleischer-, Konditoren- und Brauereiverband hat sich der Bayerische Müllerbund frühzeitig an die neu gewählten bayerischen Abgeordneten gewandt. Unsere Botschaft ist klar: Nutzen Sie die ersten 100 Tage für konkreten Bürokratieabbau!

In einem gemeinsamen Schreiben fordern wir entschlossenes Handeln gegen die überbordende Regulierungsflut, die unsere Betriebe seit Jahren belastet. Gerade für unsere Mühlen sind viele Vorgaben mittlerweile zur echten Existenzfrage geworden. Was gut gemeint war, ist in der Praxis oft nicht mehr zu stemmen.

Einige Beispiele aus dem Forderungskatalog der Ernährungshandwerke:

  • Explosionsschutzanforderungen für Mühlen müssen praxisgerecht entschärft werden,
  • die EU-Entwaldungsverordnung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind abzuschaffen,
  • aufwändige statistische Erhebungen und Dokumentationspflichten, etwa zur Verpackungsverordnung, gehören ausgesetzt,
  • Verpackungssteuern und andere neue Belastungen müssen ausgeschlossen werden.

Wir haben die Politik in die Pflicht genommen – und deutlich gemacht, dass unsere Handwerke mit Expertise und Lösungsvorschlägen bereitstehen. Der Ball liegt jetzt im Feld der Abgeordneten: Wir wünschen uns sichtbare Fortschritte in den kommenden Wochen.

Unser Ziel bleibt ein wirtschaftsfreundlicher Ordnungsrahmen, der unsere mittelständischen Betriebe stärkt, statt lähmt.

Klar ist: Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht – und erwartet nun Taten statt weiterer Worte.