Kategorie-Archiv: Aktuelles

Bericht zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen

Der Bayerische Müllerbund e.V. hat seine Vorstandschaft neu gewählt. Ludwig Kraus stellte sich nach 24 Jahren als 1. Vorsitzender des Bayerischen Müllerbundes und 27jähriger erfolgreicher Tätigkeit in der Vorstandschaft bei der Mitgliederversammlung im Hofbräuhaus in München nicht mehr zur Wahl. „Wenn´s am schönsten ist, soll man aufhören! Aber ich freue mich, dass ich nach nunmehr 24jähriger Tätigkeit an der Spitze unseres Verbandes einen überaus aktiven und mit Leben erfüllten Verband an meinen Nachfolger übergeben kann“, betonte Ludwig Kraus. Die Mitglieder des Bayerischen Müllerbundes wählten Rudolf Sagberger von der Ellermühle einstimmig zum neuen 1. Vorsitzenden, der die Wahl sehr gerne annahm. „Unser Verband wird auch weiterhin den aktuellen Herausforderungen entgegentreten und als praktischer Ansprechpartner für unsere inhabergeführten Mühlen zur Verfügung stehen“, betonte Sagberger bei seiner Antrittsrede. Rudolf Sagberger wird von Anton Schmid und Jürgen Englert als stellvertretende Vorsitzende unterstützt. Zudem wurde Ludwig Kraus einstimmig zum Ehrenpräsidenten ernannt und unterstützt den Bayerischen Müllerbund weiterhin mit seinem umfangreichen politischen Netzwerk. Der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner, ehrte Ludwig Kraus mit einer Laudatio.

Die Mitgliederversammlung war mit rund 80 anwesenden Mitgliedern sehr gut besucht und beschlussfähig. Nach der einstimmigen Annahme der Bilanz und Jahresrechnung 2016 sowie des Haushaltsplanes 2017 stellte Hans Gfaller Antrag auf Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung. Dieser Antrag wurde ebenfalls einstimmig von der Mitgliederversammlung angenommen. Der Geschäftsführer des Verbandes, Dr. Josef Rampl, wurde für die turnusmäßigen Wahlen zum Wahlleiter bestimmt. Die Wahl erbrachte folgendes Ergebnis:

1.  Vorsitzender:       Rudolf Sagberger, Ellermühle

Stellvertreter:        Jürgen Englert, Gründleinsmühle, Obervolkach

Stellvertreter:        Anton Schmid, Buchloe

Daneben wurden noch sieben weitere Vorstände in die Vorstandschaft berufen bzw. erneut bestätigt:

–      Markus Schuster, Großaitingen

Stellvertreter: Andreas Ziegenaus, Bennomühle, Friedberg

–      Susanne Dorfner, Steinach – Wolferszell

Stellvertreter: Robert Schmalhofer, Atting

–      Hans Hofmeir, Fahlenbach

Stellvertreter, Josef Gaigl, Prima Vera, Mühldorf

–      Frank Carl, Carl-Mühle, Untersiemau

Stellvertreter: Jochen Vollhardt, Ottenmühle, Eichenbühl

–      Siegfried Ebert, Schlottermühle, Weissenbrunn

–      Johann Stinzendörfer, Ammerndorf

Stellvertreter: Hermann Volz, Lichtenau

–      Anke Dege, Langelsheim

Zudem wurden auch die Ausschüsse im Bayerischen Müllerbund zur Wahl gestellt.

In den Getreideausschuss, der sich mit allen Themen rund um das Thema Getreide beschäftigt, wurden gewählt:

Ausschusssprecher des Getreideausschusses:

Martin Hofmeir, Fahlenbach

Mitglieder:

–      Frank Carl, Untersiemau

–      Hans Gfaller, Haslacher Mühle, Traunstein

–      Jürgen Englert, Gründleinsmühle, Obervolkach

–      Jochen Vollhardt, Ottenmühle. Eichenbühl

–      Andreas Ziegenaus, Bennomühle, Friedberg

–      Andrea Ramsauer, Poschenrieder Mühle, Bruckdorf

–      Christian Linder, Linder-Mühle, Sulzfeld

–      Johann Stinzendörfer, Ammerndorfer Mühle, Ammerndorf

In den PR-Ausschuss, der sich mit der Erstellung von Plakaten, Broschüren, Schulkoffer etc. beschäftigt, wurden berufen:

Ausschusssprecher des PR-Ausschusses:

Anton Schmid, Schmid-Mühle Buchloe

Mitglieder:

–      Monika Drax, Drax-Mühle, Rechtmehring

–      Susanne Dorfner, Dorfner-Mühle, Steinach-Wolferszell

–      Andreas Hubmann, Minderleinsmühle, Neunkirchen

–      Markus Schuster, Schuster-Mühle, Großaitingen

–      Veronika Bruckmayer, Bruckmayer Mühle, Altötting

Erstmals gewählt wurde eine Arbeitsgruppe Hygiene, die sich mit den kommenden Herausforderungen der Lebensmittelsicherheit, auch im Hinblick auf eine sich verändernde Lebensmittelüberwachung, beschäftigen wird.

Sprecher der Arbeitsgruppe Hygiene:

Frank Carl, Untersiemau

Mitglieder:

–      Jürgen Englert, Gründleinsmühle, Obervolkach

–      Rudolf Sagberger, Ellermühle, Landshut

–      Martin Hofmeir, Kunstmühle Hofmeir, Fahlenbach

–      Ludwig Kraus, Würmmühle, Dachau

–      Franz Schmid, Firma Kastenmüller, Martinsried

–      Anton Schmid, Kunstmühle Schmid, Buchloe

–      Michael Hemmer, Meyermühle, Landshut

Damit Ludwig Kraus dem Müllerbund noch lange mit seinen Ideen und seiner Schaffenskraft erhalten bleibt, wurde er von der Mitgliederversammlung einstimmig zum Ehrenpräsidenten des Verbandes gewählt. „Es ist zu begrüßen, dass Ludwig Kraus von den Mitgliedern zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde, denn so wird er dem Müllerbund auch weiterhin mit seinen Erfahrungen zur Verfügung stehen und Rudolf Sagberger unterstützen“, betonte der Geschäftsführer des Müllerbundes, Dr. Josef Rampl.

Neben Dankesworten aus der Vorstandschaft und der Geschäftsführung ließ es sich der Bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner nicht nehmen, persönlich die Laudatio auf den scheidenden 1. Vorsitzenden zu sprechen und damit sein langjähriges ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Darin dankte er Ludwig Kraus für all sein Schaffen und Tun für die Mühlenwirtschaft. Er betonte dabei, dass sich gerade unter Ludwig Kraus der Bayerische Müllerbund zu einem Dienstleister für die inhabergeführte Müllerei entwickelt habe. Aber auch die Themen Umweltschutz und Verbraucherschutz waren zentrale Aktionsfelder in seiner Amtszeit. So entstand bereits Mitte der 90er Jahre das umfangreiche Kompendium „Die Umweltbewusste Mühle“ lange bevor andere sich für dieses Thema interessierten. Auch das DON-Vorerntemonitoring wurde unter seiner Amtszeit aus der Taufe gehoben, das einen guten Beitrag im praktikablen Umgang mit den jeweiligen Ernteherausforderungen liefert, lobte der Minister. Mit Abschaffung der Intervention und den einhergehenden Getreidepreisschwankungen wurde 2008 ein Getreideausschuss gegründet, der sich intensiv mit den einhergehenden Herausforderungen des preisvolatilen Getreidegeschäfts befasst. Neben dem Getreideausschuss wurde durch Kraus auch ein PR-Ausschuss in den Verband integriert, der sein Ziel, das Image der Mühlenbranche nach innen und außen zu stärken, erfolgreich verfolgt. Auch auf die wachsenden Herausforderungen und strengeren Vorstellungen von Lebens-mittelsicherheit erarbeitete der Müllerbund unter der Ägide von Ludwig Kraus praktikable Handlungshilfen. Zu berichten gäbe es noch vieles: Die Gründung und verstärkte Zusammenarbeit der Ernährungshandwerke, Forschungsprojekt zur Kleieverwertung, Butanolgewinnung bis hin zur Gründung eines Verdampfer-löschverbundes zur Silobrandbekämpfung waren Akzente die Ludwig Kraus in seiner Amtszeit gesetzt hat“. „Hierfür verdient Ludwig Kraus ein herzliches Vergelt´s Gott“, betonte Brunner.

Dies waren nur einige Themenschwerpunkte, denen sich Ludwig Kraus während seiner Amtszeit gewidmet hat. „Dort wo Ludwig Kraus angepackt hat, dort ist auch viel passiert – alles zum Wohl der Müllerei“, betonte der Minister.

Im Anschluss an seine Rede überreichte der Minister eine Ehrenurkunde und den Bayerischen Löwen an Ludwig Kraus, der sich dafür sehr herzlich bedankte.

Geehrt wurde auch der scheidende stellvertretende Vorsitzende, Fred Kräutlein, der sich ebenfalls sehr herzlich bei seinen Vorstandskollegen und der Mitgliederversammlung für die jahrelange Zusammenarbeit bedankte.

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v.l.n.r.  Rudolf Sagberger, Ellermühle, neu gewählter 1. Vorsitzender des Bayerischen Müllerbundes e.V., Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, MdL Helmut Brunner, Ludwig Kraus, Würmmühle, neu gewählter Ehrenvorsitzender des Bayerischen Müllerbundes e.V.

Im Anschluss daran sprachen zahlreiche Ehrengäste Grußworte, wie z.B.

–      der Sprecher des Vorstandes des Verbandes Deutscher Mühlen, Michael Gutting,

–      der 1. Vorsitzende sowie der Geschäftsführer des Mitteldeutschen Müllerbundes, Konrad Zitzmann und Hubertus Nitzschke,

–      der 1. Vorsitzende der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern,  Fritz Schweiger,

–      der Getreidepräsident des Bauernverbandes, Hermann Greif,

–      der Geschäftsführer des Baden-Württembergischen   Müllerbundes,  Andreas Kofler

–      und der Vertreter der Österreichischen Mühlen, Franz Grabmer.

Die Veranstaltung wurde durch den Geschäftsbericht des Geschäftsführers, Dr. Josef Rampl, sowie über wissenswerte Informationen zum Sachstand unseres neuen Berufsbildes von Dr. Andreas Baitinger abgerundet. Gegen 13:00 Uhr beendete der neue Vorsitzende, Rudolf Sagberger, die diesjährige Veranstaltung, die von den Mitgliedern als überaus gelungen und kurzweilig empfunden wurde.

Mühlen durch Meldebürokratie nicht überlasten – Müllerbund engagiert sich gegen Überbürokratisierung

Neue Meldepflichten im Rahmen der Energie- und Stromsteuerrückerstattung durch den Bund eingeführt. Meldungen haben aus Sicht der Mühlen keinen oder nur geringen Mehrwert, da der Meldeinhalt den Zollbehörden ohnehin bekannt sein müsste. Müllerbund wendet sich an den Beauftragten für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung im Bundeskanzleramt, Prof. Dr. Helge Braun, mit der Forderung diese Regelung zu überprüfen und ggf. durch eine interne Optimierung der Behördenstrukturen entfallen zu lassen, um die Wirtschaft vor übermäßiger Meldebürokratie zu schützen.

Die Mühlen sind aufgrund einer schlanken Personaldecke auf rationelle und gut durchstrukturierte Prozesse, wie auch auf geringe bürokratische Lasten angewiesen. Aufgrund beihilferechtlicher europäischer Vorgaben werden im Rahmen der Stromsteuerrückerstattung neue Meldepflichten durch die EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung) eingeführt, die aber aus unserer Sicht völlig nutzlos sind, da der Inhalt der Meldungen den Zollbehörden ohnehin bekannt sein müsste. Auch eine vorhandene dreijährige Befreiung von dieser Meldepflicht für gering entlastete Betriebe bringt nicht wirklich eine Bürokratieerleichterung mit sich, da den Zollbehörden die Höhe der Steuerentlastung für jeden Betrieb ebenfalls bekannt sein müsste und sich daraus eine Befreiung von der Meldepflicht automatisch ergeben könnte. Zumal erscheint das Ausfüllen des Zollformulars zur dreijährigen Befreiung schwieriger und zeitaufwändiger, als wenn man jedes Jahr der Meldepflicht nachkommen würde.

Wir haben uns daraufhin an den Staatsminister bei der Bundeskanzlerin für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, Prof. Dr. Helge Braun, mit einem Schreiben gewandt, mit der Forderung diese Meldepflichten zu prüfen und wenn möglich durch eine interne Optimierung der Behördenstrukturen entfallen zu lassen. Die Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau werden vom Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, MdB Prof. Dr. Helge Braun, koordiniert. Er sitzt zugleich dem Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau vor, dem die verbeamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien angehören.

Zudem haben wir uns zusätzlich an den Bürokratiebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, gewandt, der selbst als Unternehmer für anscheinend sinnlose Meldepflichten oder Meldepflichten mit nur geringem Erkenntniszugewinn wohl wenig Verständnis zeigen wird.

Müllerbund bezieht kritisch Stellung zur Reform der Lebensmittelüberwachung

Unter dem Dach des BHT bezieht der Müllerbund zusammen mit Bäckern, Konditoren und Fleischern kritisch Stellung zu einer Gesetzesreform der staatlichen Lebensmittel-überwachung und einer Verordnung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz. Dabei versucht man zahlreiche Bedingungen auf die Mühlen anzuwenden, die für unsere Branche nicht oder kaum zutreffend sind. Besonders größere Mühlenbetriebe wären von der Reform der Lebensmittelüberwachung betroffen. Auch kleinere Betriebe befürchten eine Verschärfung der derzeit gültigen Standards. Die ausführliche Stellungnahme des Müllerbundes ist in der Geschäftsstelle abrufbar.

Vorgesehen ist mit vorliegenden Gesetzentwurfes eine neue Struktur in der Veterinär- und Lebensmittelkontrolle zu schaffen, indem eine zusätzliche zentrale Kontrollbehörde neben die schon bisher zuständigen Behörden im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung tritt. Problematisch erscheint aus unserer Sicht, dass sich der exakte Umgriff der sachlichen Zuständigkeit dieser Kontrollbehörde aus dem Gesetz nicht entnehmen lässt. Danach besteht die Zuständigkeit „insbesondere hinsichtlich solcher Betriebe, deren Überwachung spezialisierte Fähigkeiten voraussetzt“. Gerade staatliche Organisationsregelungen unterliegen in besonderem Maße dem Bestimmtheitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Dieses dürfte durch die obige Unbestimmtheit im vorliegenden Gesetzesentwurf verletzt worden sein.

Aus zwei Gründen erscheint es zudem zweifelhaft eine Konkretisierung dieser Unbestimmtheit über den gleichzeitig in Kraft tretenden Verordnungsentwurfes herstellen zu wollen. Erstens genügt die Verordnungsermächtigung nicht dem Maßstab des Art. 80 Grundgesetz, wonach Verordnungsermächtigungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt zu sein haben. Im Ergebnis wird die Entscheidung über das genaue Zuständigkeitsregime in der Lebensmittelkontrolle dem Gesetzgeber entzogen und dem Ministerium überantwortet. Die Kriterien für die Zuständigkeitsverteilung sollten aber schon im Gesetz verankert sein. Zweitens sind die in der Verordnung genannten Kriterien für eine trennscharfe und rechtssichere Abgrenzung ungenügend und erwecken auch in der Sache Zweifel. Mühlenbetriebe unterfallen z.B. den Betriebskategorien des § 9 Abs. 2 Verordnungsentwurf. Damit handelt es sich nach dem Gesetzgebungsmechanismus tendenziell um Betriebe, deren Überwachung spezialisierte Fähigkeiten voraussetzt. Diese Betriebe, die seit jeher die Grundlage unsere Lebensmittelversorgung bilden, sind den Lebensmittelkontrolleuren dem Grunde nach vollumfänglich vertraut und bedürfen keiner speziellen Überwachungsfähigkeiten, da die Anforderungen an die Lebensmittelkontrolleure bei der Überwachung dieser Betriebe weder vielschichtig noch komplex sind.

Der Überwachung durch die neue Kontrollbehörde sollen diese Betriebe zudem nur dann unterliegen, wenn sie überregional tätig sind. Gemäß dem Verordnungsentwurf ist ein Betrieb überregional tätig, wenn er dafür ausgelegt ist, stetig ein Gebiet mit mindestens 1,5 Mio. Einwohnern direkt oder indirekt als wesentlicher Marktteilnehmer zu versorgen. Fraglich ist, ob damit Mühlenbetriebe potenziell noch erfasst sind. Wann ist ein Betrieb ein wesentlicher Marktteilnehmer? Hier fehlt die Definition im Verordnungsentwurf. Macht sich das an Marktanteilen fest? Wenn ja, wie hoch müssten diese sein? Was ist mit Betrieben, die nicht oder kaum an Endverbraucher liefern wie z. B. Mühlen? Wie bestimmen sich hier das Gebiet und ein wesentlicher Marktteilnehmer? Mühlen beliefern überwiegend Produktionsstätten für Backwaren, die wiederum viele Gebiete beliefern könnten. Wie werden in einem solchen Fall wesentliche Marktteilnehmer definiert? Werden durch die Verordnungsdefinition die erreichbare Zahl oder die tatsächlichen Kunden gemeint? Unklar ist auch die Bedeutung des Wortes „stetig“. Müssen die 1,5 Mio. Kunden z. B. innerhalb eines Monats oder eines Jahres versorgt werden können? Alles dies sind Fragen, die im vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwurf offen bleiben und die wir kritisch benannt haben.

Bei der Konkretisierung der Betriebe, welche künftig unter die Zuständigkeit der Kontrollbehörde fallen sollen, werden als Bewertungskriterien neben der Komplexität und Überregionalität der Betriebe sowie der vorausgesetzten Notwendigkeit eines fachlichen Spezialwissens der Kontrollbehörde bei der Überwachung auch die mikrobiologischen Anforderungen an das hergestellte Lebensmittel (nur) in der Begründung im oben genannten Verordnungsentwurf angeführt. Insofern ist die Eingruppierung der Mühlenbetriebe in § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Verordnungsentwurfes, welche ein staubförmiges und nicht sofort verzehrsfähiges Trockenprodukt herstellen, das zudem vor dem Verzehr einer nochmaligen Durcherhitzung bedarf, mehr als fraglich. Zudem ist die Zuordnung der Mühlenbetriebe im Verordnungsentwurf nicht eindeutig. Diese könnten sowohl in § 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g als auch in § 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe n verortet werden. Eine Klarstellung wäre hier wünschenswert.

Offen bleibt auch, ob die obigen Bewertungskriterien in der Begründung des Verordnungsentwurfs einzeln oder kumulativ erfüllt sein müssen und ob eine unterschiedliche Gewichtung bei der Bewertung erfolgt.

Nach alledem ist festzustellen, dass die Verordnungskriterien für die Abgrenzung der Zuständigkeit wenig exakt sind. Damit bleibt der Kontrollbehörde ein vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebotes zu großer Beurteilungsspielraum. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten diese Kriterien nochmals nachgeschärft und in das Gesetz selbst verlagert werden. Zudem sollte nach unserer Ansicht eine Herausnahme der Mühlen aus dem vorliegenden Gesetz- und Verordnungsentwurf erwogen werden.

Die vollständige Stellungnahme kann in der Geschäftsstelle des Müllerbundes abgerufen werden.

Referentenentwurf zum Stromsteuergesetz wurde in letzter Sekunde entschärft

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des StromStG und EnergieStG hätte eigentlich schon abgeschlossen sein sollen und wird nun nach längerer Diskussion fortgeführt. Wegen des langen Vorlaufs und der kommenden Bundestagswahl ist nun mit einer zügigen Durchführung des Verfahrens zu rechnen. Der uns nun vorliegende Entwurf, der in der Geschäftsstelle des Müllerbundes bei Interesse abgerufen werden kann, nimmt nun die Kritikpunkte des Müllerbundes auf und konnte im wichtigsten Punkt „entschärft“ werden:

Das Wichtigste: Stromsteuerbefreiungen für dezentrale Kleinanlagen und für grünen Strom bleiben im bisherigen Umfang erhalten.

Die derzeit geltenden Steuerbefreiungen für selbst genutzten Strom aus Wasserkraftanlagen bis 2 MW (Entnahme im räumlichen Zusammenhang) und für sog. „grünen Strom aus grünen Netzen“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG) sollen nun doch nicht geändert werden. Damit kommt es u.a. nicht zur Senkung der Leistungsgrenze für begünstigte Anlagen auf 1 MW. Besonders die Regelungen des umstrittenen Paragraphen 8e StromStG, der Strom aus Wasserkraftanlagen im Eigenverbrauch deutlich schlechter gestellt hätte, als Strom aus Energieerzeugnissen (§ 8d StromStG) hätte für jene Mühlen, die mit Wasserkraft einen Teil ihrer Energie erzeugen und auch selbst verbrauchen, schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen. Der vorgelegte Entwurf aus dem Ressort von Wolfgang Schäuble hätte nur noch eine Freigrenze von 20.000 kWh für selbst erzeugten und Verbrauchten Wasserkraftstrom vorgesehen. Die umstrittenen Regelungen der §§ 8d und 8e StromStG finden sich im neuen Referentenentwurf nicht mehr. Die bittere Pille: Die Parlamentarier einigten sich dem Vernehmen nach darauf die umstrittenen §§ 8d und 8e und § 9 StromStG der Europäischen Kommission zur beihilferechtliche Prüfung vorzulegen. Nach dieser Prüfung gilt es darauf hinzuwirken, dass der europäische Rechtsrahmen voll ausgeschöpft wird.

Das wird sich im Stromsteuer- und Energiesteuergesetz ändern:  Folgende Punkte im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des StromStG und EnergieStG werden berührt:

Kleine (hocheffiziente) KWK-Anlagen
Die Entlastungsregelungen für (kleine) KWK-Anlagen sollen in einem (umfassenden) § 53a EnergieStG zusammengefasst werden. Dort soll auch geregelt werden, dass bei Gewährung der vollständigen Entlastung bereits erhaltene Investitionsbeihilfen in Abzug zu bringen sind.

Kleine Stromerzeugungsanlagen
Die Energiesteuerentlastung für Stromerzeugungsanlagen in § 53 EnergieStG wird erweitert auch für „kleine“ Anlagen bis 2 MW. Die Energiesteuerentlastung wird gewährt, wenn der erzeugte Strom nicht von der Steuer befreit ist.

Stationäre Batteriespeicher
Gesetzlich neu geregelt werden soll, dass auf Antrag ein stationärer Batteriespeicher als Teil des Versorgungsnetzes zugelassen werden kann, so dass für die Stromentnahme in Batteriespeichern keine Stromsteuer entsteht. Dies entspricht weitgehend der bisherigen Praxis auf Basis eines BMF-Erlasses. Hierdurch soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Elektromobilität/ keine Entlastung für Produzierendes Gewerbe
Es soll geregelt werden, dass ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, das Strom für seine (betrieblich verwendeten) elektrisch betriebenen Fahrzeuge entnimmt, für diese Strommengen keine Begünstigung nach §§ 9b, 10 StromStG erhält.

Erdgasmobilität/ Ermäßigter Steuersatz für Erdgas als Kraftstoff
Der derzeit bis Ende 2018 befristete ermäßigte Steuersatz für die Verwendung von Erdgas als Kraftstoff (CNG) soll bis zum 31.12.2023 und sodann stufenweise abschmelzend bis Ende 2026 verlängert werden. Anders als im BMF-Entwurf soll die Verlängerung nicht für Flüssiggas (LPG) gelten.

Ausweisung von Steuerbegünstigungen auf Stromrechnungen
Es wird im Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, damit zukünftig im Verordnungswege geregelt werden kann, ob bzw. in welchem Umfang Steuerbegünstigungen auf Stromrechnungen von Versorgern auszuweisen sind. Nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens werden die StromStV und die EnergieStV angepasst.

Beihilferechtliche Regelungen
Das umfassende allgemeine „Kumulierungsverbot“ mit anderen Betriebsbeihilfen soll nun doch nicht im StromStG und EnergieStG geregelt werden. Allerdings werden „Begünstigungsverbote“ betreffend sog. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ und für Unternehmen, die unrechtmäßig Beihilfen erhalten haben, aufgenommen werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 mit Wahlen

Hiermit laden wir alle Mitglieder im Namen unseres Vorstandsvorsitzenden, Ludwig Kraus, sowie der gesamten Vorstandschaft des Bayerischen Müllerbundes und des Bayerischen Handelsmühlen-Verbandes sehr herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Wir bitten um möglichst vollständiges Erscheinen, da wichtige Wahlen anstehen.

Die diesjährige Mitgliederversammlung findet am Samstag, 11. März 2017, ab 10:00 Uhr im Erkerzimmer des Hofbräuhauses, Am Platzl 9, in München statt.

Nach der Begrüßung des 1. Vorstandsvorsitzenden Ludwig Kraus wird der Geschäftsführer des Bayerischen Müllerbundes e.V., Dr. Josef Rampl, in seinem Geschäftsbericht Wissenswertes aus der Verbandsarbeit im vergangenen Jahr berichten. Hier wird Dr. Rampl vor allem die Ziele des Verbands im vergangenen und im nächsten Jahr erörtern und diese der im letzten Jahr geleisteten Verbandstätigkeiten gegenüberstellen. Danach wird mit den Regularien fortgefahren und die Jahresrechnung 2016 und der Haushaltsplan 2017 der Mitgliederversammlung sowohl für den Bayerischen Müllerbund e.V. als auch für den Bayerischen Handelsmühlen-Verband zur Abstimmung vorgelegt.

Nach der Entlastung der Vorstandschaft und der Geschäftsführung finden Neuwahlen der Vorstandschaft und der Ausschüsse, sowie die Wahl eines Ehrenvorsitzenden statt. Nach nunmehr insgesamt 27jähriger Tätigkeit im Vorstand und 24jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender, wird Ludwig Kraus nicht mehr für den Vorsitz des Müllerbundes kandidieren. Im Namen des Vorstandes aber auch der gesamten Mitgliedschaft möchten wir uns bei Herrn Ludwig Kraus für sein langjähriges positives Wirken für den Müllerbund bedanken und gleichzeitig dem neu gewählten 1. Vorsitzenden eine glückliche Hand bei der Führung der Verbandsgeschicke wünschen. Auch Fred Kräutlein wird nicht mehr zur Wahl antreten. Mir möchten uns ebenfalls bei Herrn Kräutlein sehr herzlich für sein ehrenamtliches Wirken im Müllerbund bedanken. Der neu gewählte 1. Vorsitzende des Bayerischen Müllerbundes wird sodann seine Antrittsrede halten.

Nach den Worten des neuen Präsidenten des Bayerischen Müllerbundes wird Ludwig Kraus in einer feierlichen Laudatio verabschiedet. Die Laudatio auf den scheidenden 1. Vorsitzenden Ludwig Kraus wird der Bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Helmut Brunner halten. Nach den Worten des Landwirtschaftsministers stehen Ehrungen auf dem Programm, wonach zum Abschluss noch eine allgemeine Diskussion und Aussprache stattfindet.

Das Programm der Mitgliederversammlung finden Sie hier:

Programm 2017

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen!

Bayerischer Müllerbund auf der Internationalen Handwerksmesse 2017

Es wird mittlerweile zur Institution: Der Bayerische Müllerbund wird auch in diesem Jahr – bereits zum fünften Mal – auf der Internationalen Handwerksmesse in München mit einem Stand vertreten sein.

Heuer wieder Anfang März, vom 08. bis 14. März 2017, wird der Bayerische Müllerbund wie schon in den letzten vier Jahren im Bereich der „Young Generation“ Schülerinnen und Schüler sowie andere Interessierte über den hoch interessanten Ausbildungsberuf des Müllers/der Müllerin bzw. des/der Verfahrenstechnologen/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft informieren. Wie bereits in den letzten beiden Jahren finden Sie unseren Stand in Halle C3.

Der Bayerische Müllerbund wird sich an seinem Stand dabei wieder interaktiv präsentieren. Aufgrund der guten Resonanz in den vorangegangenen Jahren, gibt es für die Jugendlichen wieder verschiedene Aufgaben zu absolvieren, wobei sie Punkte sammeln und am Ende an einer Verlosung teilnehmen können.

So müssen die jungen Erwachsenen an unserem Stand die Feuchte- und das HL- Gewicht von Getreide bestimmen, sowie an einer extra dafür gebauten „Miniatur-Mühle“ Weizen vermahlen. Dabei erfahren die Jugendlichen, was genau in einem Walzenstuhl passiert. Aufgrund des großen Interesses wird es in diesem Jahr auch wieder eine Labormühle geben, Im Anschluss daran können die Jugendlichen das Ermahlene noch sieben und somit die verschiedenen „Passagen“, die beim Mahlprozess entstehen, selbst herstellen und auch erfühlen.

Nachdem der Anklang in den beiden vergangenen Jahren sehr hoch war, wird es in diesem Jahr auf der Internationalen Handwerksmesse auch wieder das „Forum Lebensmittelhandwerk“ geben. In Halle B3 gibt es dort täglich von 10:30 bis 16:30 Uhr interessante Vorträge zu unterschiedlichen Themen des Lebensmittelhandwerks. Auch der Bayerische Müllerbund wird dabei sein und immer gegen Mittag die Frage „Was wäre das Leben ohne Mehl?“ beantworten. Kommen Sie doch auch dort einmal vorbei. Die genauen Termine der Vorträge des Bayerischen Müllerbundes erfahren Sie bei Interesse vorab in der Geschäftsstelle unter Tel.: 089-281155.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auf der Internationalen Handwerksmesse in München besuchen.

MTEC – Das Magazin der Deutschen Müllerschule Braunschweig

Die Müllerei ist Zukunft – abwechslungsreich und vielseitig, technologisch anspruchsvoll und krisensicher. Damit mehr junge Menschen die Chancen des Berufes und der Weiterbildungsmöglichkeiten in der Branche erkennen und wahrnehmen, hat sich die Deutsche Müllerschule Braunschweig neu positioniert, mit einem neuen Logo, Broschüren und einer neuen Website.

Ganz neu dabei ist das Magazin „MTEC“. Mit diesem Magazin sollen nicht nur die DMSB sondern vor allem auch die Berufsperspektiven der Absolventen der DMSB ins rechte Licht gesetzt werden.

Das Magazin können Sie hier herunterladen: MTEC Magazin

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Neue bundesweite Technologieplattform „Das Gluten-Netzwerk“

Die Akteure der Wertschöpfungskette rücken näher zusammen: In der am 01. Dezember 2016 gestarteten Technologieplattform „Das Gluten-Netzwerk“ arbeiten Saatzüchter, Landwirte, Getreidehandelsunternehmen, Mühlen und Endverarbeiter sowie ihre Zulieferer an Konzepten für neue technologische Entwicklungen und verbesserte Abläufe.

Initiator und Koordinator des Netzwerks ist das Technologie-Transfer-Zentrum TTZ in Bremerhaven. Gründungsmitglieder sind die Unternehmen Brabender, Engelbrecht, Strube Research, CSM Deutschland, SchapfenMühle, DIGeFa und Uldo, die Universitäten Hohenheim und TU München, sowie der Verband Deutscher Mühlen und der Bayerische Müllerbund.

Im technologischen Fokus des Netzwerks steht das Thema „Qualität von Getreideprotein“. Kann in der Branche ein Konsens darüber gefunden werden, welche Qualität für welche Endanwendungen erforderlich ist? Wie können die Entwicklungs- und Verarbeitungs-prozesse an allen Stufen der Wertschöpfungskette optimiert werden, um diese Qualität möglichst konstant und effizient zu gewährleisten? Welche technologischen Herausforderungen ergeben sich aus der neuen Düngeverordnung, und wie können diese gemeistert werden?

Antworten auf diese und weitere Fragen sollen im kontinuierlichen Dialog zwischen den Partnern unter der Koordination des TTZ entstehen. Zur konkreten Umsetzung der neuen Ideen sollen F&E-Projekte initiiert werden, die in verbesserte Verfahren und Produkte bei den beteiligten Unternehmen münden.

Das „Gluten-Netzwerk“ wird vom BMWi im Programm ZIM gefördert. Eine Finanzierung der F&E-Projekte aus dem Netzwerk ist in diesem sowie in weiteren Förderprogrammen möglich.

Das Kick-Off-Meeting der Initiative findet am 24. Januar 2017 in Bremerhaven statt. Neue Partner können laufend aufgenommen werden, der Beitrag beläuft sich im 1. Jahr auf    1.200 EUR für kleine und mittelständische Unternehmen.

Neuauflage des Fachbuches Müllereitechnologie Werkstoffkunde

Der Bayerische Müllerbund e. V., München, gibt ab sofort die 8., überarbeitete, aktualisierte und erweiterte Auflage des Schulbuches Fachkunde Müllerei-technologie Werkstoffkunde heraus. Im Fachbuch erörtert der Autor Burghard Kirsch ausführlich und aktuell Fragen zu Müllereierzeugnissen, Arbeits-bereichen und Tätigkeiten des Müllers sowie zu dessen Aus- und Weiterbildung. Weitere inhaltliche Themenblöcke, auf die in diesem Fachbuch eingegangen werden, sind die Entwicklung der Getreideverarbeitung, Grundlagen der Chemie, Inhaltsstoffe von Lebensmitteln, Grundlagen der Mikrobiologie und der Hygiene, aber auch Grundlagen der Ernährungslehre. Zu den umfangreicheren Hauptthemenblöcken im Buch gehören die Getreidekunde sowie die Labor-untersuchungen.

Der Autor beschreibt in weiteren Kapiteln Fragen zum Backen, wie beispielsweise in den Inhaltsbereichen „Direkte Untersuchungen, die Rückschlüsse auf das Backverhalten zulassen“, „Grundlagen der Backwarenherstellung“ und „Backmittel – Mehlbehandlungsmittel – Zusatzstoffe“. Im finalen Inhaltsteil legt das Fachbuch Fragen zum Rechtsrahmen der Müllerei dar.

Das für die Mühlenpraxis unersetzliche Fachbuch enthält zusätzlich Informationen über Zulieferer und Dienstleister für die Mühlenbranche.

Das seit Jahren bewährte, praxisbezogene Grundlagenwerk für die müllerische Ausbildung ist im Format DIN A5, 304 Seiten, mit über 200 Abbildungen neu beim Bayerischen Müllerbund erschienen. Der Bezugspreis beträgt 45,00 € brutto, zzgl. Versandkosten und ist über die Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes sowie über Fachverlage und Fachbuchhandlungen erhältlich.

Gute Ausbildung ist das A und O – Bayerischer Müllerbund ehrt besten Ausbildungsbetrieb 2016

Der Bayerische Müllerbund legt viel Wert auf die Ausbildung. „Nur wer eine gute und fundierte Ausbildung erhält, kann später auch den wichtigen Beruf des Müllers, der das Mehl, den Rohstoff für unser Grundnahrungsmittel Nummer Eins herstellt, gewissenhaft ausführen“, betonte der Geschäftsführer des Bayerischen Müllerbundes, Dr. Josef Rampl bei der feierlichen Übergabe der Ehrenurkunde Mitte November und führte weiter an, dass eine gute Ausbildung das A und O sei.

Deshalb ehrt der Bayerische Müllerbund jedes Jahr jene Mühle im Bayerischen Müllerbund, die den Lehrling mit der besten praktischen Gesellenprüfung im Verband hervorbringt.

In diesem Jahr ging der Titel an die Landshuter Kunstmühle C.A. Meyers Nachfolger AG im niederbayerischen Landshut. „Die Meyer-Mühle hat bei der Ausbildung des Lehrlings Leo Edward Distler aus Kumhausen hervorragende Arbeit geleistet“, lobte Rampl.

Mit der sehr guten Note von 1,3 in der praktischen Prüfung legte der 19-jährige bei der diesjährigen Gesellenprüfung die beste Arbeit von allen Prüflingen im Bayerischen Müllerbund ab.

Der Bayerische Müllerbund ehrt bereits seit 2006 jedes Jahr den besten Ausbildungsbetrieb im Müllerhandwerk. Ziel ist es, die Ausbildungswilligkeit der Betriebe zu steigern und die Ausbildungsqualität in den einzelnen Betrieben weiter zu verbessern. „Gerade in Handwerksberufen, wie dem des Müllers ist es enorm wichtig, dass der Ausbilder dem Lehrling sein Wissen vermittelt, denn jeder Auszubildende ist neben seinem Engagement und Fleiß nur so gut wie sein Lehrmeister“, erklärte Rampl. Unsere Ausbildung zählt zu den führenden weltweit und auch die exzellenten Weiterbildungsmöglichkeiten machen unsere Müllerinnen und Müller zu weltweit gefragten Arbeitskräften. Zudem betonte Rampl, dass gerade der Beruf des Müllers bzw. der Müllerin ein Beruf mit Zukunft ist, denn Müller werden immer gebraucht und das nicht nur hier bei uns sondern überall auf der Welt.

Mit der Auszeichnung möchte der Bayerische Müllerbund den Müllern von Morgen die Möglichkeit geben, eine gute und fundierte Ausbildung zu erhalten, damit auch diese in Zukunft Mehle bester Qualität herstellen.

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„Der Geschäftsführer des Bayerischen Müllerbundes, Dr. Josef Rampl (2.v.l.) überreichte die Ehrenurkunde „Bester Ausbildungsbetrieb 2016“ an Michael Hemmer (3.v.l.), Michael Hiestand (4.v.l.) und Sebastian Paintner (l.) von der Meyermühle, die bei der Ausbildung von Leo Edward Distler hervorragende Arbeit geleistet haben.“