Das neue EEG 2021 – Kleine Wasserkraft erhält 3 Cent/kWh Kompensation für Trockenheit

Bis zum Schluss wurde über die EEG-Novelle 2021 intensiv verhandelt. Nun stimmte der Bundestag in dritter Lesung dem EEG-Entwurf mit großem Erfolg für die kleine Wasserkraft zu. Das Wesentliche: Die kleine Wasserkraft erhält als Kompensation für die Trockenheit 3 Cent je Kilowattsunde mehr. Das grundlegend novellierte EEG wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW bekommen im EEG 2021 einen Aufschlag in Höhe von 3 Cent je Kilowattsunde auf ihre bestehende Vergütung. Damit wird das Überleben insbesondere kleiner Wasserkraftanlagen gesichert, die aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren stark unter zurückgehenden Wassermengen gelitten und damit erhebliche Stromerträge verloren haben. Der Aufschlag soll ab 01.01.2021 einer Anlage gewährt werden, solange sie noch eine EEG-Förderung erhält. Für Anlagen, die unter das EEG 2000 fallen, wird der Aufschlag für 10 Jahre befristet, da ihre Förderlaufzeit im EEG nicht begrenzt ist. Die EU-Kommission muss dem Vernehmen nach dem EEG beihilferechtlich noch zustimmen.

Die Erhöhung gleicht die Einnahmeverluste der kleineren Wasserkraftanlagen durch die Dürren der letzten Jahre aus. Unabhängig von der bisherigen EEG-Vergütung kommen dementsprechend Wasserkraftanlagen auf das gleiche wirtschaftliche Ergebnis wie vor der Trockenheit. Die netzstabilisierenden Eigenschaften (Systemdienstleistungen) der Anlage bleiben so für die weitere Energiewende erhalten.