Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte bis 15.04.2021

Das bereits im vergangenen Jahr angekündigte Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte wurde nun vom Bundesministerium für Verkehr freigegeben. Ab 26. Januar 2021 bis einschließlich 15. April 2021 können beim BAG Anträge gestellt werden.

Im Rahmend des Förderprogrammes wird die Anschaffung eines Nutzfahrzeuges mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI bei gleichzeitiger Verschrottung eines Altfahrzeuges mit einem Festbetrag gefördert. Dieser ist abhängig von der Schadstoffklasse des Altfahrzeuges:

  • Zuschusshöhe: 15.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der  Klasse Euro V bzw. EEV 
  • Zuschusshöhe: 10.000 Euro bei der Verschrottung eines Nutzfahrzeuges der Klasse Euro IV oder schlechter

Zudem gilt es zu beachten, dass das

  •  neue Fahrzeug Produktionsjahr 2021 sein muss sowie
  • bei der Schadstoffklasse Euro VI mit rollwiderstandsoptimierten Reifen  (Energie-Effizienz-Klassen A oder B) und
  • mit einem Abbiegeassistenzsystem (AAS) ausgestattet sein muss!

Zusätzlich ist beim Erwerb eines neuen Nutzfahrzeuges auch der Erwerb intelligenter Trailer-Technologie möglich, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bieten, wie z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger, usw. Der Zuschuss beträgt hier 60 % der nachgewiesenen Kosten bzw. maximal € 5000,– je Anhänger.

Die Antragstellung erfolgt über das eService-Portal des BAG: https://antrag-gbbmvi.bund.de/

Die Vergabe der Mittel erfolgt im Windhundverfahren, also in der Reihenfolge der Antragseingänge. Es wurden insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt.