LKW-Maut ab 1. Juli 2018 auf allen Bundesstrassen

Mit der vierten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist der Weg frei für die Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten. Mit der Erweiterung wächst das Mautnetz auf rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen. Gegenwärtig sind insgesamt 15.000 Kilometer auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen gebührenpflichtig.

Demnach soll die Erweiterung dem Staat – abhängig von der Höhe der Lkw-Maut-Sätze auf Bundesstraßen – bis zu 2 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr einbringen. Angesichts der kalkulierten Mehreinnahmen rechnen Experten aber auf Basis der bisherigen Wegekostenrechnungen mit einer um bis zu dreimal höheren Bundesstraßenmaut im Vergleich zur Autobahnmaut. Höhere Mautsätze für Bundesstraßen haben aber verheerende Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft in Deutschland, so die Expertenmeinung. Verladende Unternehmen, die nicht in der Nähe einer Autobahn angesiedelt sind, würden durch eine Verteuerung der Transporte spürbare Nachteile erleiden, was zu Verlagerungen der Produktions- und Lagerstandorte sowie der dazugehörigen Arbeitsplätze in autobahnnahe Regionen und Ballungszentren führen könnte.

Die On-Board-Units (OBU) im Lkw müssen Unternehmer, die bereits Maut zahlen, nicht austauschen. Ein Software-Update genügt. Diejenigen, die wegen der Lkw-Maut-Ausweitung nachrüsten müssen, haben hingegen einen gewissen Aufwand: Das Bundesverkehrsministerium rechnet damit, daß für diese Betriebe der Einbau und die Standzeit pro Fahrzeug rund 250 Euro kosten wird.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rechnet mit erheblichen Mehrbelastungen für die Betriebe durch die Mautausweitung. „Nun werden alle Handwerker mit schweren Fahrzeugen Maut zahlen müssen“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. „Auch diejenigen, die aufgrund ihres regionalen Tätigkeitsfeldes bislang nicht auf mautpflichtigen Strecken unterwegs waren.“ Mehrkosten entstünden nicht nur durch die Streckengebühren, sondern auch durch die Einbaukosten für On-Board-Units zur Datenerfassung und -übermittlung und den damit verbundenen Arbeitsausfällen und Bürokratieerfordernissen.

In dem Gesetzentwurf läßt sich die Bundesregierung außerdem die Option offen, die Maut auf kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und auf Fernbusse auszudehnen sowie die Lärmkosten bei deren Berechnung einzubeziehen.