Neuer Entwurf der Aromendurchführungsverordnung – Grünkernher-stellung nun weiter möglich

Der Bayerische Müllerbund hat sich Anfang dieses Jahres gegen geplante Änderungen in der Aromendurchführungsverordnung, welche die traditionelle Herstellung von Grünkern untersagt hätten, mit einer Stellungnahme gewehrt. Mit Erfolg. Der damalige für die Müllerei nicht stimmige Referentenentwurf wurde deshalb nun nochmal überarbeitet.

Mit dem damals vorgelegten Verordnungsentwurf wollte man das Räuchern von Fränkischem Grünkern untersagen. Nun hat der Gesetzgeber auf Einspruch des Bayerischen Müllerbundes und unseres Bundesverbandes eine zweite, überarbeitete Version der Aromendurchführungsverordnung vorgelegt. Aus Sicht der Müllerei wurde unserem Anliegen entsprochen und der eng gefasste Anwendungsbereich auf Fleisch, Fisch, Käse und Malz ausgeweitet. Die traditionelle Herstellung von Fränkischem Grünkern wird somit in Zukunft weiterhin stattfinden können. Eine nochmalige Änderung des vorgelegten Entwurfes erwarten wir bis zur Beschlussfassung nicht mehr.