Kategorie-Archiv: Aktuelles

Struktur der Mischfutterhersteller 2013-2015 erschienen

Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) der Bericht zur „Struktur der Mischfutterhersteller“ erstellt. Die neu erschienene Ausgabe stellt die Struktur der Mischfutterhersteller für die Wirtschaftsjahre 2013/14 sowie 2014/15 dar. Das statistische Werk gibt Auskunft über die Anzahl der Hersteller, die Produktionsmengen nach Verwendungszweck sowie die eingesetzten Rohstoffmengen in den einzelnen Betriebsklassen in den einzelnen Wirtschafsjahren. In einem gesonderten Teil werden die Ergebnisse in Zeitreihen dargestellt.

Nachfolgend eine kleine Zusammenfassung wesentlicher Fakten aus der Broschüre:

Im WJ 2014/15 sank die Gesamtherstellungsmenge von 23,8 Mio. Tonnen um 0,5 Prozent auf 23,7 Mio. Tonnen. Dies hängt mit der wirtschaftlichen Situation der Milchvieh- und Schweinehalter zusammen. Im aktuellen Wirtschaftsjahr (2015/16) zeichnet sich eine Fortsetzung des Trends des WJ 2014/15 ab. Den deutlichsten Zuwachs gab es in der Futterproduktion für Nutzgeflügel, mit zuletzt 3,9 Prozent oder 85 422 Tonnen. In den drei Sparten Rinder-, Kälber und Schweinefutter hingegen waren im vergangenen WJ Rückgänge zu verzeichnen.

Die Anzahl der Betriebe ist in den vergangen drei Wirtschaftsjahren nahezu konstant geblieben. Im WJ 2014/15 hatten 313 Betriebe die Herstellung von Mischfutter gemeldet. Die durchschnittliche Herstellungsmenge je Betrieb betrug 75 582 Tonnen, 112 Tonnen oder 0,2 Prozent weniger als im WJ 2013/14.

Im Betrachtungszeitraum ist ein leicht steigender Getreideeinsatz zu beobachten. Insgesamt wurden im WJ 2014/15 mit 11,5 Mio. Tonnen etwas mehr Getreide zu Mischfutter verarbeitet als im Vorjahr. Das entspricht einem Anteil von 48,7 Prozent (48,3 Prozent im WJ 2013/14). Im WJ 2012/13 lag der Getreideeinsatz noch bei 11 Mio. Tonnen oder 47,4 Prozent Anteil im Mischfutter. Der Grund für den Anstieg dürfte in den guten Getreideernten sowie in der Preisentwicklung liegen.

Die Broschüre kann in der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes in München unter Tel.: 089-281155, Fax.: 089-281104 oder per Email: kontakt@muellerbund.de kostenlos bestellt werden.

Mühlenladenseminar: Ernährungsfragen und Ernährungstrends unter der besonderen Berücksichtigung der Anforderungen im Mühlenladen

Gesunde Ernährung, Ernährungstrends, Nahrungsmittelintoleranzen – Schlagworte, die in aller Munde sind und regelmäßig in den Medien behandelt werden und mit denen wir im Mühlenladen täglich konfrontiert werden und dazu Rede und Antwort stehen müssen. Die Regale in den Buchhandlungen quellen von den unterschiedlichsten Buchtiteln zu den genannten und weiteren Themen zur Ernährung über und man verliert schnell den Überblick, was nun wichtig oder unwichtig ist. Auch die einzelnen TV-Sender wollen sich gegenseitig mit reißerischen Beiträgen zu sogenannten Ernährungslügen überbieten. Das ernährungsbewusste Kundenklientel in unseren Mühlenläden ist besonders aufnahmebereit für solche Meldungen.

Die Kunden im Mühlenladen fragen Sie täglich nach Lösungen zu ihren Essproblemen und nach gesunden Alternativen in der Ernährung? Nach jeder neuen Sendung im TV sind die Rückmeldungen deshalb besonders groß. In diesem Seminar werden Sie entsprechende Antworten auf genau diese Fragestellungen bekommen.

Im Rahmen dieses Seminares soll auf momentane Strömungen eingegangen und über deren Inhalte und Besonderheiten informiert werden. Themen wie Vegan, Powerfoods, Superfoods, Detox, Weizenwampe, usw. werden vorgestellt und gemeinsam erörtert. Daneben wird des Weiteren auf Allergien, die eine besondere Ernährung bedingen sowie Nahrungsmittelintoleranzen eingegangen.

Das Seminar soll zudem eine Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch darstellen sowie zu weiteren Fragen anregen und wendet sich sowohl an die Mühlenladenbetreiber/innen selbst als auch an deren interessierte Mitarbeiter/innen.

Das Seminar wird von Dipl. Ing. Peter Hirschmann geleitet und findet statt am:

Termin:              Donnerstag, 23. Juni 2016

Uhrzeit:             10.00 – 17.00 Uhr

Ort:                    Beilngries, Hotel Fuchsbräu

Kosten:              75 € zzgl. MwSt. inkl. Kaffee, Kuchen und Getränke.

                         Das Mittagessen bitten wir selbst zu bezahlen.

Bei Intresse können Sie sich über die Geschäftsstelle unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 – 28104 oder per E-Mail: kontakt@muellerbund.de anmelden.

Historisches Gaspreistief genutzt! Verlängerung des Gasrahmenvertrages für 2018 und 2019

Nach intensiver Marktbeobachtung in den vergangenen Monaten haben wir Ende April die historisch günstigen Gaspreise genutzt und mit den Stadtwerken Bad Kissingen den bereits bestehenden Gasrahmenvertrag der Ernährungshandwerke (Bäcker, Müller, Konditoren, Brauer, Metzger) für die Jahre 2018 und 2019 verlängert. Dadurch konnten wir weitere erhebliche Preissenkungen erzielen.

Die aktuellen Konditionen lauten:

1.    2018   Energiepreis:  1,589 ct/kWh netto

2.    2019   Energiepreis: 1,597 ct/kWh netto

Jeweils zzgl. Netznutzung, Konzessionsabgabe, Bilanzkreisumlage, Energiesteuer und Mehrwertsteuer.

Alle Betriebe, die bereits den Rahmenvertrag nutzen, erhalten ein individuelles Anschreiben direkt von den Stadtwerken Bad Kissingen.

Alle anderen, die ein Angebot wünschen, für die Produktion oder auch Ihrer privaten Immobilie, senden uns einfach die letzte Gasrechnung komplett zu. Danach erhalten Sie ein Angebot, auf dem neben den o.g. reinen Gaspreisen individuell alle weiteren Kostenbestandteile bis zum Nettoendpreis aufgelistet werden. Weiter Informationen erhalten Sie gerne in der Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes e.V.

Änderungen bei der Nutzung elektronischer Registrierkassen

Unternehmen, die überwiegend Barumsätze machen, lässt die Finanzverwaltung die Wahl zwischen zwei alternativen Möglichkeiten der Kassenführung, nämlich der elektronischen Registrierkasse oder der Schubladenkasse bzw. Ladenkasse.

Bestehen die Einnahmen in erheblichem Umfang aus Bargeld, wie z. B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel, dann ist die Verwendung einer Registrierkasse schon aus Gründen der Praktikabilität in aller Regel die einzige Alternative. Diese Situation nutzt die Finanzverwaltung für eine ständige Ausweitung ihres Zugriffs auf die elektronischen Daten sowie für immer strengere und ausufernde Anforderungen an die betroffenen Unternehmen.

So verlangt das Bundesfinanzministerium bei dem Einsatz von Registrierkassen, dass sämtliche elektronische Daten eines Kassensystems unverdichtet gespeichert werden müssen. Die von dem Kassensystem erzeugten Daten müssen zudem jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar sowie maschinell auswertbar sein. Selbstverständlich müssen sie dazu in einem elektronisch auswertbaren Format vorliegen. Außerdem muss die Kasse manipulationssicher mitprotokollieren, was eingetippt und programmiert wird und diese Informationen unveränderbar speichern. Ein Löschen der Einzelbons zugunsten des Tagessummenbons ist unzulässig. Die alleinige Aufbewahrung der Z-Bons auf Papier ist künftig nicht mehr ausreichend.

Nur wenn eine Kasse bauartbedingt diese Vorschriften nicht erfüllt und auch nicht umgerüstet werden kann, macht die Verwaltung für eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 ein Zugeständnis und erkennt die Aufbewahrung der Z-Bons als ausreichend an.

Ab dem 01.01.2017 ist es damit aber vorbei und Sie sind verpflichtet sich eine Kasse anzuschaffen, die den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Betriebsprüfung vermeiden wollen.

Sollten Sie eine PC-Kasse einsetzen, so müssen Sie die strengen Anforderungen schon jetzt einhalten. Wenn Ihre Kasse umrüstbar ist, so sind Sie angehalten, diese Umrüstung durchzuführen. Dem sollten Sie auch unbedingt nachkommen, denn die Finanzverwaltung prüft verstärkt den Bereich der Kassenführung.

Unternehmer, die keine elektronische, sondern nur eine sogenannte offene „Ladenkasse“ (z.B. bei nur sehr kleinen Barumsätzen) nutzen, sind jedoch nicht grundsätzlich gezwungen, sich eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. In diesen Fällen ist für jeden Tag ein gesonderter Tagesbericht zu schreiben. Dies muss handschriftlich erfolgen. Selbsterstellte Excel-Tabellen bergen ein erhebliches Risikopotential, da sie von der Finanzbehörde als nicht manipulationssicher eingestuft und daher nicht anerkannt werden.

Unterschätzen Sie im Übrigen nicht die Tatsache, dass Betriebsprüfer gezielt nach Schwachstellen suchen. Werden die Bestimmungen zur Kassenführung jedoch penibel eingehalten, können empfindliche Hinzuschätzungen durch den Prüfer und entsprechend hohe Steuernachzahlungen vermieden werden. Eine elektronische Kasse schützt zudem davor, dass die Barumsätze angezweifelt werden.

Teilnahme am kostenlosen DON-Vorerntemonitoring 2016

Die Risikoeinschätzung zur jeweiligen DON-Belastung der Weizenernte ist für die müllerische Tätigkeit von enormer Bedeutung. Deshalb führt der Bayerische Müllerbund auch in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal im Vorfeld der Ernte wieder ein DON-Vorerntemonitoring mit weiteren Projektpartnern durch. Das DON-Vorerntemonitoring ist sehr wichtig und mittlerweile nicht mehr wegzudenken, denn die bisherigen Proben lieferten immer gute und brauchbare Ergebnisse, die bereits im Vorfeld der Ernte eine Risikoeinschätzung zur DON-Belastung zulassen.

In den letzten Jahren standen im Kern des Projekts rund 25 Mühlen aus Bayern, von denen wiederum jeweils bis zu vier Landwirte (Getreidelieferanten) teilnahmen und Ährenproben ihres Getreides – ca. 10 Tage vor der Ernte – an die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zur Laboruntersuchung geschickt haben. Die Teilnehmer waren mit dem Projekt sehr zufrieden. Auch die Zusammenarbeit der Mühlen mit den Landwirten, als auch das Interesse der Landwirtschaft an dem Projekt, war sehr gut.

Was das DON-Vorerntemonitoring so wertvoll macht, ist die Tatsache, dass es das einzige öffentliche Monitoring-Verfahren in Bayern ist, das den Mühlen bereits im Vorfeld der Ernte eine Hilfestellung gibt, um die zu erwartenden Getreidequalitäten besser einschätzen zu können und um die bayerischen Mühlen schon während der Ernte an der Rampe auf bestimmte Qualitätsparameter zu sensibilisieren.

Um unsere Mitgliedsbetriebe zu unterstützen, haben wir auch in diesem Jahr wieder zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung LfL und weiteren Partnern dieses Projekt anstoßen können. Offizielle Partner in dem jetzigen Verbundprojekt sind:

  •  die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (LfL)
  •  der Bayerische Müllerbund
  • der Verband Deutscher Mühlen
  • die BAYWA
  • der Landhandelsverband Bayern und
  • der Cluster Ernährung des Bayerischen Staatsministeriums für  Landwirtschaft und Forsten

Es können auch in diesem Jahr wieder rund 25 Mühlen an dem Projekt teilnehmen. Von den teilnehmenden Mühlen können je 3 Landwirte eine Ährenprobe einsenden. Die restlichen Proben werden vom Amtlichen Dienst und vom Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP) gezogen. Somit stehen auch diesmal nicht nur Getreideflächen von mühlennahen Landwirten zur Untersuchung, sondern auch allgemeine Flächen, die z.B. über den Landhandel wieder an eine Mühle angeliefert werden können.

Zur Teilnahme an dem diesjährigen Projekt suchen wir wieder insgesamt 25 Müller, gut verteilt auf alle Regierungsbezirke in Bayern, die am DON-Vorerntemonitoring kostenlos mitmachen möchten.

Die Aufgabe jedes teilnehmenden Müllers beschränkt sich darauf, dass er ca. 3 Landwirte ansprechen muss, die ihm in der Ernte Brotgetreide anliefern. Jeder dieser Landwirte soll von einem Brotgetreidefeld ca. 10-14 Tage vor der Ernte eine Probe mit ganzen Ähren an die Landesanstalt für Landwirtschaft senden. Die teilnehmenden Müller erhalten vom Bayerischen Müllerbund im Vorfeld ein Päckchen mit standardisierten Tütchen für die Ährenproben, ein frankiertes und adressiertes Rückpäckchen und eine Anleitung zur Probenahme. Der Müller soll diese Unterlagen dem Landwirt aushändigen. Die teilnehmenden Landwirte führen die Beprobung durch und schicken die Päckchen an die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) nach Weihenstephan.

Die Proben werden mittels Elisa auf das Mykotoxin DON analysiert. Die Abschätzung der bayernweiten Qualität wird über den Bayerischen Müllerbund an unsere Mitglieder weitergeleitet. Das Ergebnis der einzelnen Analysen erhält der teilnehmende Landwirt gesondert von der LfL.

Ziel ist dabei, bereits im Vorfeld dem Müller einen Überblick über die zu erwartende Mykotoxinbelastung der kommenden Ernte zu geben und im Einzelfall den teilnehmenden Landwirten Hinweise für eine qualitätsgerechte Verwertung der Weizenpartien zu liefern. Dieses Vorerntemonitoring kann nicht eine gründliche Einzeluntersuchung einer jeden angelieferten Partie ersetzen, jedoch gibt sie erste Aufschlüsse über eine mögliche Mykotoxinbelastung in der kommenden Ernte. Das DON-Vorerntemonitoring zur Ernte 2016 ist ein wichtiger Baustein in Richtung gestärkter Lebensmittelsicherheit und dafür benötigen wir Ihre Hilfe. Wir bitten Sie daher, sich an dem kostenlosen Vorerntemonitoring zu beteiligen, Sie selbst können nur davon profitieren. Denn somit haben Sie bereits einen ersten Einblick, wie gesund das Getreide Ihrer Landwirte und somit Ihrer Lieferanten ist.

Falls Sie am DON-Vorerntemonitoring 2016 teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 – 281104 oder per E-Mail: kontalt@muellerbund.de.

In der Geschäftststelle können auch unser DIN A 1-Plakat zur Fusariumerkennung und -vermeidung sowie dazugehörige Flyer kostenlos angefordert werden. Das Plakat eignet sich gut für die Annahmegosse oder für das Labor. Bitte klären Sie Ihre Landwirte wie immer über dieses Thema auf und zeigen Sie, dass Ihnen die Vermeidung von Fusarien wichtig ist. Prävention ist die beste Vorgehensweise, denn der Landwirt kann mit einfachen Mitteln das Fusarienrisiko bereits im Vorfeld einschränken!

Struktur der Mühlenwirtschaft 2014/15 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Zahlen zur Struktur der Mühlenwirtschaft im Wirtschaftsjahr 2014/15 veröffentlicht. Neben Zahlen zur Brot-Getreidevermahlung finden Sie dort unter anderem eine Übersicht zur Zahl der Mühlen unterteilt nach Regionen und Größenklassen sowie Zahlen zum Inlandsabsatz von Mehl.

Die 214 meldepflichtigen Mühlen haben insgesamt 8.300.637 Tonnen Weizen und Roggen vermahlen. Zusätzlich wurden in Schäl- und Reismühlen weitere 689.385 Tonnen Getreide verarbeitet. Davon waren 291.675 Tonnen Hafer und 128.031 Tonnen Weichweizen inklusive Dinkel.

Laut BMEL hat sich die Zahl der meldepflichtigen Mühlen um eine auf 214 erhöht. Die Zahl der Hartweizenmühlen liegt bei zehn und ist damit unverändert geblieben.

Die Brotgetreidevermahlung insgesamt ist um 1,6 Prozent gestiegen. Die Weizenvermahlung ist um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt im Wirtschaftsjahr 2014/15 bei 7.516.494 Tonnen. Die Roggenvermahlung ist um 0,5 Prozent gesunken und liegt bei 788.257 Tonnen. Die Hartweizenvermahlung ist um 1,9 Prozent gestiegen und liegt bei 399.183 Tonnen.

Im Wirtschaftsjahr 2014/15 beläuft sich die Weizenmehlherstellung auf 6.066.854 Tonnen, ein Plus von 1,4 Prozent, und die Roggenmehlherstellung auf 697.641 Tonnen, was ein Minus von 1,3 Prozent bedeutet.

Den kompletten Strukturbericht der Mühlenwirtschaft mit den wichtigsten Daten zum Wirtschaftsjahr 2014/15 finden Sie hier:

Struktur_der_Muehlenwirtschaft_2015

Teilnehmer am Deutschen Mühlentag 2016 am Pfingstmontag

Wie jedes Jahr, findet am Pfingstmontag, heuer bereits zum 23. Mal, der Deutsche Mühlentag statt. In diesem Jahr fällt dieser Tag auf den 16. Mai 2016. Dieser werbewirksame „Tag der offenen Tür“ ist immer eine gute Gelegenheit, für die Öffentlichkeitsarbeit jeder Mühle, die zur Belebung des Kleinverkaufes genutzt werden kann, weil Presse, Rundfunk und Fernsehen sehr ausführlich und gerne darüber berichten.

Insgesamt haben sich wieder etwa 50 Mühlen zum Deutschen Mühlentag in Bayern angemeldet, darunter auch, wie schon in den vergangenen Jahren, viele aktive Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Müllerbundes, worüber wir uns natürlich sehr freuen.

Im Einzelnen nehmen folgende Mühlen aus dem Bayerischen Müllerbund daran teil:

  • Würmmühle –  Würmmühle 1, 85221 Dachau, Lkr. Dachau, Oberbayern
  • Furthmühle – Furthmühle 1, 82281 Egenhofen,  Lkr. Fürstenfeldbruck, Oberbayern
  • Mühle Georg Pröbstl – Füssener Straße 4, 86987 Schwabsoien, Lkr. Weilheim-Schongau,       Oberbayern
  • Hausertsmühle – Hausertsmühle 29, 91550 Dinkelsbühl, Lkr. Ansbach, Mittelfranken
  • Getreidemühle Weidner und Assenbaum – An der Mühle 1, 90530 Wendelstein/Neuses, Lkr. Roth, Mittelfranken
  • Dorfner Mühle – Mühlenweg 7, 94377 Steinach-Wolferszell, Lkr. Straubing-Bogen, Niederbayern
  • Grafmühle – Grafmühle 1, 94136 Thyrnau, Lkr. Passau, Niederbayern
  • Bruckmühle – Bruckmühlweg 3, 68720 Nördlingen-Nähermemmingen, Lkr. Donau-Ries, Schwaben

Sofern Ihre Mühle nicht am Deutschen Mühlentag teilnimmt, wäre dies doch eine gute Gelegenheit, den Einen oder Anderen Berufskollegen aus obiger Auflistung zu besuchen. Ihre Kolleginnen und Kollegen freuen sich sehr über Ihren Besuch.

Den teilnehmenden Mühlen wünschen wir bereits heute ein gutes Gelingen und einen schönen, beeindruckenden, erfolgreichen Deutschen Mühlentag 2016.

Broschüre – Trocknung von Getreide mit Biogaswärme richtig gemacht

Auf Initiative und durch die Mitwirkung des Getreideausschusses des Bayerischen Müllerbundes hat die Arbeitsgruppe V (Ökonomie) im „Biogas Forum Bayern“ eine Fachinformation zur Trocknung von Getreide mit Biogaswärme erarbeitet und veröffentlicht. Die Fachinformation umfasst 10 Seiten und richtet sich an Biogasbetreiber, die mit Ihren Anlagen Getreide einschließlich Mais trocknen. Oft kam es in der Vergangenheit wegen unsachgemäßer Trocknung zu Trocknungs- und Kleberschädigungen beim Getreide.

Die neu gestaltete Fachinformation ist gut und ansprechend aufgebaut und erklärt einfach und verständlich, was bei der Trocknung von Getreide mittels Biogaswärme zu beachten ist, damit keine Trocknungsschäden eintreten. Je nach dem späteren Verwendungszweck ist auf die spezifischen Eigenheiten des Trockengutes entsprechend Rücksicht zu nehmen. Für Getreide gelten Regeln bezüglich der maximalen Trocknungstemperatur, der maximalen Guttemperatur und der Verweildauer im Warmluftbereich sowie der Schütthöhe. Diese spezifischen Besonderheiten werden in der Fachinformation gut vermittelt, sodass diese Fachinformation zukünftig eine solide Wissensgrundlage für Biogasbetreiber bieten sollte, um Getreidetrocknungsschäden zu vermeiden bzw. zu verringern.

Die Fachinformation wurde am 13. April 2016 abschließend in der großen Plenumssitzung des Biogas Forums Bayern beschlossen und steht nun als gültige Fachinformation zur Verfügung.

Gerne senden wir Ihnen die Fachinformation als pdf-Dokument per E-Mail zu. Bitte fordern Sie diese bei uns in der Geschäftsstelle an unter Tel.: 089-281155, Fax.: 089-28104 oder per E-Mail: kontakt@muellerbund.de.

Nehmen Sie am Umweltpakt teil!

Der neue Umweltpakt 2015 – 2020 wurde im Kaisersaal der Residenz München unter Beisein von Herrn Dr. Rampl (Müllerbund) und Herrn Fritz Schweiger (Verband Bayer. Wasserkraftwerke) unterzeichnet. Er steht unter dem Titel „Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken“ und setzt dabei auf acht Themenschwerpunkte, die auch für die Müllerei speziell zugeschnitten wurden.

Der Umweltpakt Bayern ist das Erfolgsmodell für kooperativen Umweltschutz. Er würdigt freiwilliges Engagement von bayerischen Unternehmen für den betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften.

Was bringt der Umweltpakt für Ihr Unternehmen?

Ziel soll ein Gewinn für Ihr Unternehmen sein, der sich aus mehreren Aspekten zusammensetzt:

·         Kosteneinsparung und Einsparung bei Energie und Ressourcen

·         Rechtssicherheit

·         Information und Förderung

·         Imagegewinn

·         „Wir“- Gefühl der Mitarbeiter

Die erfolgreiche Teilnahme erlaubt es den Betrieben das Logo des Umweltpaktes zu verwenden, welches eine nicht zu unterschätzende positive Außenwirkung bei Kunden und Behörden darstellt.

Um die Stärken der Mühlen u.a. in Bezug auf den Einsatz regenerativer Energien und in der umweltschonenden Produktion von Mehl und Mühlenprodukten herauszustellen, ist geplant, dass unsere Mühlen sich in einer großen Gruppe am Umweltpakt beteiligen. Es ist eine gemeinsame Übergabe der Teilnahmezertifikate geplant.

Was müssen Sie hierfür tun? Melden Sie sich online mit dem nachstehenden Link an.

https://www.umweltpakt.bayern.de/datenbank/Mitmachen.do

Sie erhalten u.a. einen Fragebogen, den Sie bitte ausfüllen. Die Fragen decken verschiedene Bereiche ab. Sie werden feststellen, dass die Beantwortung nicht sehr schwierig ist und voraussichtlich sehr viele Mühlen die vorgegebenen Kriterien bewältigen können. Lassen Sie sich bitte nicht aus der Ruhe bringen, wenn Sie zu Beginn des Fragebogens nur sehr wenig positive Antworten geben können, da bedingt durch eine festes Fragenkorsett, das alle Gewerke abdecken soll, auch Fragen ohne Relevanz für die Müllerei enthalten sind.

Nochmals in kurzen Abschnitten erklärt: Der Teilnahmeantrag wird bequem online über die Teilnahmedatenbank gestellt.

In fünf Schritten zum Umweltpakt-Mitglied:

1.      Online-Antrag ausfüllen (Bitte auch online am PC ausfüllen;     auch den Fragebogen!)

Als Branche wählen Sie bitte „Handwerk“ und als Branchenbezeichnung „Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel“ und setzen bei der Kriterienliste des Bayerischen Handwerkstages ein Häkchen. Dann können Sie das Gewerk „Müller“ auswählen und der für Sie speziell entwickelte Fragebogen wird geladen, der binnen 10 Minuten ausgefüllt werden kann.

2.      Speichern

3.      Antrag ausdrucken und unterschreiben

4.      Antrag per Post, E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle des Bayerischen Müllerbundes schicken, da wegen der geplanten Sammelübergabe eine gebündelte Abgabe in der Geschäftsstelle des Umweltpaktes erfolgen soll.

5.      Fertig! Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und weitere Informationen zur Teilnahme von der Geschäftsstelle des Umweltpaktes Bayern zugesandt.

Die Teilnahme am Umweltpakt Bayern ist kostenlos. Sie haben nichts zu verlieren. Sie können von einer Teilnahme nur profitieren.

Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Online-Eingabe haben, können Sie sich gerne an den technischen Betriebsberater des Bayerischen Müllerbundes, Herrn Peter Hirschmann,  wenden.

HACCP-Seminar am 21. April 2016

Auch heuer veranstaltet der Bayerische Müller in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hawellek wieder ein Seminar zu HACCP, zu dem wir Sie herzlich einladen.

Das Seminar findet am Donnerstag, den 21. April 2016 statt, beginnt um 9.00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr.

Seminarort:     

Gasthof Wadenspanner

Kirchgasse 2

84032 Altdorf

Tel.: 0871 – 932130

Der Inhalt des Seminars:

-> Vorstellung diverser Neuerungen von Verbänden, Gesetzesseite und Zertifizierungsgesellschaften wie z.B.

  •  die Überarbeitung der HACCP-EU-Leitlinie
  •  die neue Version der Hygieneleitlinien für Getreidemühlen
  •  Neues bei QS im Bereich der Futtermittelwirtschaft, für Kleinsterzeuger

Ihr Nutzen daraus:

  • Erfüllung der von Lebensmittel- und Futtermittelsicherheitsstandards (IFS, QS, ISO 22000, etc.) geforderten regelmäßigen Fortbildung der HACCP-Verantwortlichen.
  • Erfüllung der gemäß EG-VO 852/2004 zur Lebensmittelhygiene geforderten regelmäßigen Schulung für HACCP-Verantwortliche.
  • Erhalt einer Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Seminarteilnahme.
  • Sie sind auf dem aktuellen Stand hinsichtlich branchenrelevanter Themen rund um Hygiene und Lebensmittelsicherheit.

Wer soll dieses Seminar besuchen:

  • HACCP-Verantwortliche im Mühlenbetrieb und alle Interessierte, die über Grundkenntnisse verfügen und ihre HACCP-Kenntnisse auffrischen und erweitern wollen.
  • HACCP-„Neulinge“
  • Betriebe, die nach QS zertifiziert sind (auch Kleinstbetriebe).
  • Betriebe, die in Sachen Hygiene und HACCP noch besser werden wollen.

Die Kosten für dieses Seminar betragen 110 Euro pro Person inkl. MwSt. In der Seminargebühr sind zudem die Seminarunterlagen sowie Getränke (Erfrischungsgetränke und Kaffee/Tee) enthalten.