Qualifizierung zur zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft: Jetzt zur Fortbildung anmelden

Die Anforderungen an die Mühlenbetriebe bezüglich der Qualität der Mahlerzeugnisse und der Lebensmittelsicherheit nehmen stetig zu. Die ungelernten oder berufsfremd eingesetzten Mitarbeiter von Mühlenbetrieben müssen weiterqualifiziert werden, um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Zielgruppe sind Mitarbeiter von Mühlenbetrieben mit geringer Qualifizierung ohne Berufsabschluss oder sonstige Beschäftige mit Berufsabschluss, die aber mindestens 4 Jahre berufsfremd tätig sind. Der zweite Kurs zur Qualifizierung zur zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft soll im März und April 2021 stattfinden. Bitte melden Sie aus Ihrer Sicht geeignete Kandidaten dazu an.

Die Anpassungsqualifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ ist ein Baustein in der Aus- und Weiterbildungslandschaft speziell für Branchenquereinsteiger. Die Weiterqualifizierung zur zertifizierten Fachkraft kann zwar eine grundständische Ausbildung nicht ersetzen, aber für Seiteneinsteiger in unserer Branche ist dies eine geeignete Möglichkeit, um diese an unsere Bedürfnisse heranzuführen und so weiter zu qualifizieren, damit sie festgelegte Tätigkeiten in der Mühle selbständig erledigen können. So ist es möglich, z.B. zuverlässige Hilfsarbeiter im Betrieb weiterzuentwickeln oder neu einzustellende Mitarbeiter ohne müllerische Berufserfahrung (z.B. Nebenerwerbslandwirte, Mechaniker etc.) für das müllerische Tätigkeitsprofil zu qualifizieren. Mit der Anpassungsqualifizierung wird das Ziel verfolgt, Mitarbeiter von Mühlenbetrieben in den Bereichen, Rohstoffe, Getreidereinigung, Vermahlung und Mühlenlabor zu qualifizieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung von Kompetenzen, die für die tägliche Arbeit im Mühlenbetrieb notwendig sind. Dabei werden Teilbereiche der Fachschulinhalte für Müller an der Gewerblichen Schule im Hoppenlau in Stuttgart vermittelt.

Die Weiterbildungsmaßnahme dauert insgesamt 8 Wochen. Im Blockschulunterricht werden 320 Unterrichtsstunden á 45 Minuten gelehrt. Der Unterricht gliedert sich in theoretische und fachpraktische Inhalte in der Schulmühle und Mühlenlabor.

Der zweite Kurs soll 2021 starten und ist für folgende Unterrichtswochen geplant:

 März und April 2021, 01.03.2021 – 07.05.2021

Die Weiterbildungsmaßnahme findet statt, wenn mindestens 16 Teilnehmer erreicht werden.

Die Anpassungsqualifizierung ist gemäß AZAV zertifiziert. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass eine Teilnahme an dieser Maßnahme durch Einlösen eines Bildungsgutscheines möglich ist.

Die Förderungsbedingungen des Bildungsgutscheines gelten uneingeschränkt. Die Kosten belaufen sich auf 1.708,80 €. Es bestehen Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit. Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgeltes von der Arbeitsagentur übernommen werden. Zusätzlich können Zuschüsse zu den Unterbringungs- und Fahrtkosten beantragt werden.

Melden Sie sich jetzt an und klären Sie Ihre Fördermöglichkeiten mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, damit der Fortbildungskurs im März 2020 stattfinden kann.

Anmeldungen nimmt die Hoppenlau-Schule, Herr Dr. Andreas Baitinger, Tel.: 0711-21657017 oder unter E-Mail: andreas.baitinger@hoppenlau.de gerne entgegen.