Soforthilfen für Hochwassergeschädigte – Beantragung ab sofort möglich

Die Bayerische Staatsregierung gewährt Soforthilfen für von der aktuellen Flut betroffene bayerische Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, Bürger sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die bayerische Staatsregierung reagiert damit auf die Hochwasserschäden im Freistaat. Das Kabinett gibt damit Hilfen für mehr als 100 Mio. Euro frei.

Für betroffene gewerbliche Unternehmen wird laut Staatskanzlei eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Bei versicherbaren und bei versicherten Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Versicherungsleistungen werden nach einer Schlussabrechnung in Ansatz gebracht. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung. Die Hilfen sollen unmittelbar ausbezahlt werden, um Härtefälle zu vermeiden.

In der Landwirtschaft sind Hilfen bis zu 50.000 Euro vorgesehen: Betroffene erhalten bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro einen Ausgleich von bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens, bei versicherbaren Schäden bis zu 25 Prozent. Die Zahlung muss bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden.

Geschädigte Privathaushalte können für Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es auch hier einen Abschlag von 50 Prozent. Die Auszahlung dieser Hilfen erfolgt über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Gewerbetreibende, Selbständige, Bürger sowie Land- und Forstwirte, die durch die Hochwasserereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, können über einen Härtefallfonds mit bis zu 100 % entschädigt werden.

Sollten Sie mit Ihrer Mühle oder/und Wasserkraftanlage durch das Hochwasser betroffen sein, scheuen Sie sich nicht die zuständigen Stellen in Anspruch zu nehmen.

Der Bayerische Müllerbund lässt Sie in Krisensituationen nicht alleine und berät Sie gerne. Melden Sie sich dazu bitte jederzeit bei Herrn Dr. Rampl in der Geschäftsstelle.

Auch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat ihre Hilfe für Hochwassergeschädigte zugesagt. Die BGN will den Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen und sie entlasten. Die BGN bittet die betroffenen Unternehmen sich zu melden, gleich ob es um Beitragsfragen oder Themen der Prävention geht. Für Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind und Fragen zu ihren Beiträgen haben, hat die BGN eine Hotline unter Tel. 0621/4456-1581 eingerichtet. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung speziell zu Fragen des Wiederaufbaus oder der Sanierung gibt es unter der Hotline Tel. 0621/4456-3517.