Gasumlage beschlossen – Einführung zum 01. Oktober 2022

Auf Gaskunden kommen ab 01. Oktober wegen der staatlichen Unterstützung der Importeure Preissteigerungen zu. Die Gasumlage wird bei einem Nettopreis von 2,419 Cent pro kWh liegen. Auch wenn viele Mühlen nicht direkt von der Gasumlage betroffen sind, ergeben sich z.T. erhebliche Belastungen in den gewerblichen Bereichen Mischfutter und Bäckereien sowie bei den Privatkunden, was wiederum Auswirkungen auf den Absatz der Mühlenprodukte haben kann.

Durch die Gasumlage, die alle Gasverbraucher bezahlen müssen, sollen die orbitant gestiegenen Beschaffungskosten der Gasimporteure bezuschusst werden, da diese aufgrund bestehender Verträge die Kosten nicht sofort an den Verbraucher weiterleiten können.

Die Umlage ist befristet. Sie greift zum 01. Oktober 2022 und endet am 01. April 2024. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Über Entlastungen der Gasverbraucher wird derzeit noch diskutiert. Wie hoch diese ausfallen könnten bzw. ab wann damit zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Zudem soll versucht werden, eine Freistellung von der Mehrwertsteuerpflicht von der EU zu erhalten, was den privaten Verbrauchern zu Gute käme.

Weitere offene Fragen sind z.B. wie mit Festverträgen, die keine zusätzlichen Umlagen oder Erhöhungen zulassen, umgegangen wird. Gleiches gilt für die Fernwärme-Kunden. Diese Fragen sollen baldmöglichst geklärt werden.