Kategorie-Archiv: Aktuelles

Die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr 2023

Die Gas- und Strompreisbremse greifen, der Pauschalsteuersatz in der Landwirtschaft sinkt auf 9 % und der „gelbe Schein“ wird digital: Im neuen Jahr treten zahlreiche Gesetze und Neuerungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen 2023 haben wir für Sie als Unternehmer nachfolgend zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Änderungen 2023 kurz und bündig zusammengefasst:

Strompreisbremse ab 1. März 2023

Mit der Strompreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose höchstens einen Preis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde bezahlen. Wie bei der Gas- und Wärmepreisbremse, sollen im März auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Neben dem subventionierten Strompreis will die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte niedrig halten, was die Strompreisrechnung zusätzlich senken soll. Für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr soll der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.

Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen kWh Gasverbrauch im Jahr) ab März 2023 von einem gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde profitieren. Bei Fernwärme gilt ein garantierter Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Preisdeckel für Gas und Wärme soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten, damit ein Anreiz zum Sparen erhalten bleibt. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 sollen im März 2023 rückwirkend mit angerechnet werden.

Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird der Preis pro kWh ab Januar 2023 auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Preise aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für Verbräuche, die darüber liegen, gelten die regulären Preise.

Pauschalsteuersatz sinkt auf 9 Prozent

Zum 1. Januar 2023 wurde der Steuersatz bei pauschalierenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben von 9,5 auf 9 Prozent erneut abgesenkt.

Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft

Das deutsche Lieferkettengesetz, beziehungsweise Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, verpflichtet Unternehmen dazu, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzuführen, das es ihnen ermöglicht, Risiken für Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren Zulieferern zu erkennen. Es ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und richtet sich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab dem Jahr 2024 dann an Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Trotz der relativ hohen Mitarbeitergrenze sind viele Firmen vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen, da die betroffenen Unternehmen auch kleinere Zulieferbetriebe in die Pflicht nehmen.

Lkw-Maut wird erhöht

Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wurde zum Jahresanfang 2023 angehoben. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Bei einer großen Mautreform zum 1. Januar 2024 soll es eine Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Differenzierung geben.

Einkommensteuer sinkt

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist ab 62.810 Euro fällig.

Neue Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte 2023 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2023 maßgeblich, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) planmäßig am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die Verordnung regelt, welcher geldwerte Vorteil versteuert und verbeitragt werden muss, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Verpflegung, eine Unterkunft oder Wohnung kostenlos zur Verfügung stellt.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Krankenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 58.050 Euro auf 59.850 Euro jährlich oder von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich.

Die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt) steigt ebenfalls von 64.350 Euro auf 66.600 Eur. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, sind krankenversicherungsfrei und können zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Arbeitgeber müssen zum Jahreswechsel prüfen, ob ihre Arbeitnehmer die Grenze über- oder unterschreiten und Änderungen der Krankenkasse mitteilen.

Rentenversicherung:

Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2023 im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro pro Monat steigen und im Osten von 6.750 Euro auf 7.100 Euro

Steuerliche Entlastungen bei Photovoltaik bis 30 kW

Künftig sollen Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistung von der Ertragssteuer befreit werden. Das sieht das Jahressteuergesetz 2022 vor. Die Ertragssteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Grundsteuererklärung: Abgabefrist naht am 31.01.2023

Die verpflichtende Grundsteuererklärung können Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer noch bis Ende Januar 2023 abgeben. Die Abgabefrist war bundesweit verlängert worden, um Bürger, Wirtschaft und Steuerberater zu entlasten.

Midijob-Grenze steigt auf 2.000 €

Zum 1. Januar 2023 steigt die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro. Zuletzt war sie zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen.

Hinzuverdienstgrenze für Rentner fällt weg

Seit 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Das sieht eine Gesetzesänderung vor. Bisher konnten Ruheständer erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Andernfalls droht eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf rund 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung wäre sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro geschrumpft.

Insolvenzgeldumlage wird sinken

Der Umlagesatz sinkt laut Referentenentwurf auf 0,06 Prozent. Bis Ende 2022 galt der Umlagesatz von 0,09 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage zahlt der Arbeitgeber. Durch die Senkung werden Arbeitgeber entlastet. Aufgrund einer geringen Anzahl an Insolvenzen, kann der Gesetzgeber den Umlagesatz senken.

Mindestausbildungsvergütung für Azubis steigt auf 620 €

Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem 1. Januar 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung, mindestens jährlich, ansteigen muss. Für Lehrverträge, die seit dem 1. Januar 2023 beginnen, gilt nunmehr jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620,00 Euro. Die empfohlenen Ausbildungsvergütungen in der Müllerei liegen hier darüber.

Berufsgenossenschaften: Neue Unternehmensnummern werden versandt

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S). Diese ersetzen die bisherigen elfstelligen Mitgliedsnummern. Die Betriebe benötigen die Nummer, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Mit der Umstellung soll der Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung beschleunigt und vereinfacht werden.

Fortsetzung der Kurzarbeitergeld-Regelung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde erstmals ein vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit beschlossen. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft. Bis Mitte 2023 kann die Bundesregierung die Sonderregelung weiter per Verordnung ermöglichen.

Elektronische AU-Bescheinigung: Das Ende des „gelben Scheins“

Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.

Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig auch deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privatversicherte erhalten weiterhin die Krankmeldung in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

Arbeitgeber können Bescheinigungen nur noch elektronisch übermitteln.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter sowie EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommens-bescheinigungen in Papierform an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.

Der Bayerische Müllerbund wünscht Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2023

Der Bayerische Müllerbund wünscht Ihnen

besinnliches Weihnachtsfest und einen

guten Rutsch ins Neue Jahr.

Für 2023 wüschen wir Ihnen Glück,

Frohsinn und vor allen Dingen aber Kraft,

Zuversicht und eine stabile Gesundheit sowie Vitalität und Ausdauer zur Bewältigung aller Herausforderungen, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen mögen. Schöpfen Sie in den ruhigen Tagen zwischen den Jahren Kraft für die Umsetzung Ihrer guten Vorsätze im kommenden Jahr. Dafür wünschen wir Ihnen bereits jetzt alles erdenklich Gute!

 

Wasserpakt wird 2023 fortgesetzt und erweitert – Der Müllerbund unterstützt

Gemeinsamer Einsatz für mehr Wasserschutz: Der vor fünf Jahren geschlossene Wasserpakt wird erweitert und setzt mit zusätzlichen Partnern seine erfolgreiche Arbeit fort. Der Bayerische Müllerbund ist von Anfang an mit dabei und engagiert sich mit freiwilligen Leistungen im Wasserschutz.

Anfang dieser Woche, am 19. Dezember 2022, haben Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Hubert Bittlmayer, der Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, mit Vertreterinnen und Vertretern von 15 verschiedenen Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Kommunen, Umwelt und Wasserwirtschaft die erneuerte Vereinbarung für den Wasserpakt unterzeichnet. Seitens des Bayerischen Müllerbundes nahmen unser 1. Vorsitzender, Rudolf Sagberger, und der Müllerbunds-Geschäftsführer, Dr. Josef Rampl, daran teil und sprachen sich mit der Unterschrift des Vorsitzenden für die weitere Verbesserung bayerischer Gewässer aus. Zudem wurde mit der Präsentation des „Wasserschutzbrotes“ ein gutes aktives Beispiel für mehr Grundwasserschutz vorgestellt. Alle Teilnehmer durften am Schluss der Veranstaltung ein Brot und einen Stollen aus Wasserschutzweizen mit nach Hause nehmen.

Foto: Tobias Hase / stmelf
Foto: Tobias Hase / stmelf

Ziel des Wasserpakts ist es, alle Kräfte zu bündeln und damit auf freiwilliger Basis, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben, den Zustand der Gewässer und den Landschaftswasserhaushalt weiter zu verbessern. „Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Deshalb ist uns der Schutz unseres Wassers so wichtig. Das gelingt dann am besten, wenn wir das als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe angehen. Der Wasserpakt ist eine hervorragende Basis dafür. Der Aufgabe, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, sind die Staatsregierung, Kommunen, Landwirtschaft, Fach- und Umweltverbände ebenso verpflichtet wie Wirtschaft und Gesellschaft“, sagte Bittlmayer in Vertretung von Staatsministerin Michaela Kaniber.

Ziele und Maßnahmen des Wasserpakts stehen in Einklang mit der bayerischen Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“. Inhaltlich wird der Wasserpakt insbesondere um die Themen „Verbesserung der Infiltrations- und Wasserspeicherfähigkeit der Böden“ und „Realisierung einer klimaangepassten Flurgestaltung“ erweitert. Das stellt den Pakt auf eine breitere Basis und trägt den Herausforderungen des Klimawandels mit flächiger Austrocknung der Landschaft  und gleichzeitiger Zunahme von Starkregenereignissen Rechnung.

Ernährungshandwerk in Schulen erleben – Machen Sie 2023 mit Ihrem Betrieb mit – zeigen Sie Ihren Beruf und werben Sie Auszubildende

Das Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) will Schülerinnen und Schüler für das Bayerische Ernährungshandwerk begeistern und sucht daher mitunter auch Müllerinnen und Müller, die unser Handwerk in der 7. bis 9. Jahrgangsstufen bayerischer Mittel-, Real- und Förderschulen präsentieren wollen.

Für die inhaltliche und didaktisch theoretische Aufarbeitung sowie Vorbereitung auf die Praxis werden den teilnehmenden Lehrkräften aufbereitete Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Damit werden die Schüler von der Lehrkraft auf den Besuch bei Ihnen in der Mühle vorbereitet. Bei dem  Besuch des Ernährungshandwerkers vor Ort sollen die Schüler unter Anleitung selbst ein regionaltypisches Produkt herstellen und das Handwerk hautnah erleben.

Gesucht werden daher engagierte Ernährungshandwerkerinnen und -handwerker aus dem Bereich Metzger/Fleischer, Bäcker, Konditor, Müller, Käser, Brauer, Koch oder Winzer, die ihr Handwerk Schülern der 7. bis 9. Jahrgangsstufe an bayerischen Mittel-, Real- und Förderschulen präsentieren wollen. Dies ist auch gleichzeitig eine gute Gelegenheit, um für neue Auszubildende zu werben. Interesse? Dann bitte einfach bei uns in der Geschäftsstelle melden.

Seminar „Backen für Müller“ am 24. Januar 2023 – Melden Sie sich an

Für das im Oktober krankheitsbedingt nicht stattgefundene Seminar konnte nun ein Ersatztermin gefunden werden: Dienstag, den 24. Januar 2023. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zum Seminar „Backen für Müller“ anzumelden. Es findet wieder in der Akademie des Bäckerhandwerks in Lochham in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Müllerbund statt.

Um Ihnen eine bessere Position gegenüber Ihren Bäckerkunden zu bereiten, veranstaltet der Bayerische Müllerbund ein Seminar „Backen für Müller“ am Dienstag, den 24. Januar 2023 ab 9.00 Uhr in der Akademie des Bayerischen Bäckerhandwerks, Josef-Schöfer-Str. 1, in 82166 Gräfelfing – Ortsteil Lochham.

In diesem Jahr stehen vor allem folgende Themenschwerpunkte auf dem Programm:

  • Verschiedene Vorverquellungsmöglichkeiten in Semmelteigen aus der Langzeitführung entnehmen und abbacken
  • Semmel-Backversuche in der direkten Herstellung
  • Roggenmischbrote mit verschiedenen Herstellungsparametern herstellen und abbacken
  • Beurteilung der hergestellten Produkte, Wissensaustausch, Diskussionsrunde.

Bei Interesse melden Ssie sich bitte bie uns in der Geschäftsstelle.

Müllerbunds-Seminarreihe: Grundwissen für das Personal im Mühlenladen – jetzt anmelden

Wer kennt sie nicht, die Fragen und Aussagen im Mühlenladen, wie z.B. Ich vertrage keinen Weizen! Darf ich Dinkel essen, wenn ich eine Glutenunverträglichkeit habe? Was ist der Unterschied zwischen Sultaninen und Weinbeeren? Für was stehen die Typenbezeichnungen? Welches Mehl soll ich nehmen, wenn ich viel Hefegebäcke herstellen möchte? Mein Brot geht nicht auf! Wenn ich Vollkorn esse, bekomme ich Blähungen! Usw.

Hier möchten wir mit dieser Seminarreihe anknüpfen und Sie mit einem Grundwissen ausstatten, das Ihnen täglich im Mühlenladen hilft, Kunden optimal zu beraten.

17.01.23   Getreide-/Produktkunde

28.02.23   Ernährungslehre

21.03.23   Diäten / Allergien / Unverträglichkeiten

18.04.23   Kochen und Backen; Fehlererkennung und -beseitigung

23.05.23   Gewürze: Herkunft und Verwendung

20.06.23   Reservetermin (für zusätzliche Fragen bzw. Themen)

Die einzelnen Termine finden online jeweils zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.

Anmeldungen sind ab sofort möglich. Anmeldungen bitte hier vornehmen.

Bei Fragen zur Seminarreihe können Sie sich gerne an den Technischen Berater des Bayerischen Müllerbundes Herrn Dipl.-Ing. Peter Hirschmann wenden. Sie erreichen ihn per

Mail:     hirschmann@muellerbund.de

Umfangreiches Informationsmaterial rund um das Thema Getreide und Müllerei – jetzt bestellen

Der Bayerische Müllerbund hat mittlerweile im Zuge seiner PR-Arbeit ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Getreide und Müllerei erarbeitet. Für Sie als Mitglied sind alle Informationsmaterialien kostenlos, Sie bezahlen lediglich das Porto für den Versand. Im Anhang finden Sie ein Bestellformular mit allen Materialen – nutzen Sie die Möglichkeit und bestellen sie gleich heute noch.

Angefangen mit den informativen „5-Minuten-Infos“ zu den wichtigsten Getreidearten Weizen, Roggen, Dinkel und Urgetreide über entsprechende Plakate zu den Getreidearten und Mehlen, dem „Aufbau eines Getreidekorns“, dem „Ablaufschema in der Mühle“ bis hin zu unserem beliebten Kindermalbuch und den beiden Rezeptheften gibt es eine reichliche Auswahl.

Die Informationsmaterialien eignen sich für Kunden im Mühlenladen, Schulklassen oder auch allgemein interessierte Dritte. Besonderes Schmankerl in unserem Repertoire ist der Lehrkoffer, der bereits an vielen Schulen mit Begeisterung eingesetzt wird. Mit Hilfe des Lehrkoffers kann den Schülern spielend und anschaulich unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, das Mehl, nähergebracht werden.

Aufgrund der Jahreszeit können wir Ihnen unser Weihnachtsrezeptheft ans Herz legen. Ein schönes Heft mit besonderen und einfachen Rezepten, das in keiner Weihnachtsbäckerei fehlen sollte und in Ihrem Mühlenladen immer vorrätig sein sollte.

Stöbern Sie doch einfach hier auf unserer Internetseite und bestellen sie gleich heute noch!

Jetzt Weihnachtsrezeptheft bestellen

Jetzt wird in den Mühlenläden wieder vermehrt nach Rezeptheften speziell für weihnachtliche Backkreationen wie Plätzchen, Stollen oder die anderen jahreszeitlich typischen Süßigkeiten, nachgefragt. Wir haben deshalb wieder eine hohe Auflage unseres beliebten Rezeptheftes „Weihnachtszeit! Die schönsten Backideen aus der Mühle“ nachdrucken lassen. Bestellen Sie am besten noch heute eine ausreichende Anzahl für Ihren Mühlenladen, um die Kundennachfrage befriedigen zu können.

Seit einem Jahr gibt es das Weihnachtsrezeptheft nun bereits und es hat schon eine enorme Beliebtheit erreicht.

Insgesamt 15 Rezepte, die wir zum Teil auch von Ihnen zugesandt bekommen haben, werden darin präsentiert, wobei das Heftchen 5 Plätzchenrezepte mit Weizenmehl, 6 Rezepte mit Dinkelmehl, 2 Rezepte mit Roggenmehl und 3 Rezepte mit Emmer- und Einkornmehl beinhaltet.

Neben den klassischen Butterplätzchen über „Himmlische Vanillekipferl“ bis zum „Christstollen aus der Mühle“ wartet das Rezeptheft mit klassischen Weihnachtsrezepten auf. Aber auch Rezepte, die es wohl in keinem anderen Backbuch gibt, sind in unserem Heft enthalten, weshalb es auch so beliebt ist. So gibt es die Möglichkeit Spekulatius mit Emmermehl herzustellen. Auch Ingwer Cookies mit Roggenmehl können mit unserem Rezeptheft kreiert werden.

Die Rezepte sind einfach und verständlich beschrieben, wichtige Informationen wie Zubereitungszeit oder Backzeit werden auf einen Blick ersichtlich angegeben. Ansprechende und appetitanregende Bilder runden das Rezeptheft ab.

Das Rezeptheft bietet auf 36 Seiten für so ziemlich Jedermann eine Leckerei. Es sollte in Ihrem Mühlenladen gerade in der Vorweihnachtszeit vorrätig sein.

Deshalb bestellen Sie eine ausreichende Anzahl, damit Sie Ihre Kunden gut versorgen können. Bestellen können Sie das Rezeptheft direkt beim Bayerischen Müllerbund unter Tel.: 089 – 281155, Fax.: 089 -281104 oder per E-Mail: kontakt@muellerbund.de

„Zertifizierte Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ – Gewerbliche Schule im Hoppenlau bietet Qualifizierung wieder im Frühjahr 2023 an

Die Gewerbliche Schule im Hoppenlau bietet auch für das kommende Jahr eine Qualifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft für Mühlen- und Getreidewirtschaft“ an. Die Anforderungen an die Mühlenbetriebe nehmen stetig zu, dabei geht es insbesondere um die Qualität der Mahlerzeugnisse und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit. Alle Mitarbeiter, auch ungelernte oder berufsfremd eingesetzte, müssen sich weiterqualifizieren, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Zielgruppe für den neuen Kurs sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mühlenbetrieben, die eine geringe Qualifizierung ohne Berufsabschluss haben oder sonstige Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre berufsfremd tätig sind. Der nächste Kurs ist für Ende Februar bis Mai 2023 geplant. Die Weiterbildungsmaßnahme dauert insgesamt acht Wochen. Ein passgenaues Angebot für die Müllerei – und sicher auch für den Bedarf in Ihrem Unternehmen interessant!

Die Anpassungsqualifizierung hat das Ziel, die MitarbeiterInnen von Mühlenbetrieben in den Bereichen Rohstoffe, Getreidereinigung, Vermahlung und Mühlenlabor zu qualifizieren. Zentrale Lerninhalte sind Getreideannahme, Getreideuntersuchung, Lagerhaltung – Kühlen, Trocknen, Belüften –, Vermahlung und Mehluntersuchung.

Der Kurs ist für die Zeit von Ende Februar bis Mai 2023 vorgesehen. Die Weiterbildungsmaßnahme dauert acht Wochen im Blockunterricht und umfasst 320 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Die Teilnehmer müssen vorab eine praktische Tätigkeit im Mühlenbetrieb von mindestens 160 Stunden nachweisen. Der Unterricht, insgesamt acht Wochen wird nach dem Bildungsplan für die Fachschule „Meisterschule Müller“ durchgeführt und gliedert sich in theoretische und fachpraktische Inhalte in der Schulmühle und im Mühlenlabor:

Block I:            27. Februar – 31. März 2023

Block II:           17. April – 5. Mai 2023

Der Kostenbeitrag liegt bei 1.708,80 Euro. Der Kurs findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen erreicht ist.

Der Bildungsgang ist gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert, womit die rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme durch Einlösen eines Bildungsgutscheines möglich ist. Die Förderbedingungen des Bildungsgutscheines gelten uneingeschränkt. Den Bildungsgutschein erhalten Sie über die Arbeitsagentur. Je nach Betriebsgröße können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent des Arbeitsentgeltes von der Arbeitsagentur übernommen werden. Zusätzlich können Zuschüsse zu Unterbringungs- und Fahrtkosten beantragt werden.

Weitere Informationen zu Zielen, Dauer, Förderungsmöglichkeiten, Grundlagen, Teilnehmerzahl, Voraussetzungen, Bildungsträger und Anmeldung erhalten Sie gerne bei uns in der Geschäftsstelle.

Weiterbildung im Doppelpack: Tagung für Bäckerei-Technologie im November 2022 und Detmolder Backmanager im Januar 2023

Die Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung (AGF) veranstaltet regelmäßig interessante Fortbildungsveranstaltungen und Seminare. Auf die nachfolgenden Veranstaltungen aus dem Bäckereibereich möchten wir Sie deshalb gerne aufmerksam machen.

Die Tagung für Bäckerei-Technologie 2022 am 08. und 09. November

sowie

das Fortbildungsseminar „Detmolder Backmanager“ vom 09. Januar bis 03. Februar 2023

Die Programmdetails entnehmen Sie bitte den oebn angeführten Links. Das Programm und die Anmeldung können bei Interesse auch in der Geschäftsstelle abgerufen werden.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.